Der neue Studienplan für das Bachelorstudium Wirtschaftsrecht wird mit 1. Oktober 2009 in Kraft treten. Er enthält einige wesentliche Änderungen, welche wir Ihnen hiermit vorstellen möchten.
Der 1. Studienabschnitt entspricht vollständig jenem des jetzigen Studienplans. Hier wird sich nichts ändern. Die wichtigsten Neuerungen finden sich vielmehr im 2. Studienabschnitt. So wird etwa die Prüfung „Accounting & Managment Control III“ entfallen und Strafrecht sowie Europarecht werden fortan als Pflichtfächer zu absolvieren sein.
Anstatt der PI „Zentrale Fragen des Privatrechts“ wird Privatrecht nunmehr in zwei verschiedene PIs (Privatrecht I; Privatrecht II) aufgeteilt, die insgesamt 12 ECTS-Punkte umfassen. Die PI „Privatrecht I“ wird davon 8 ECTS-Punkte umfassen, die PI „Privatrecht II“ 4 ECTS-Punkte.
Die LVs, welche Teil der Fachprüfung sind, bleiben ident.
Die LVP „Rechtsfragen der Unternehmenskrise und –sanierung“ wird hingegen aus dem Pflichtbereich herausgenommen und künftig als Wahlfach unter dem Titel „Exekutions-, Insolvenz- und Sanierungsrecht“ angeboten.
Hier kommt es im Wesentlichen nur zu einer Umbenennung der einzelnen LVs.
So wird die LV „Österreichisches und europäisches Verfassungs- und allgemeines Verwaltungsrecht“ nun unter dem Titel „Verfassungs- und allgemeines Verwaltungsrecht“ angeboten werden, die PI „Integrierte Fallstudien zum österreichischen und europäischen Verfassungs- und allgemeinen Verwaltungsrecht“ künftig PI „Integrierte Fallstudien zum Verfassungs- und allgemeinen Verwaltungsrecht“ heißen und die LV „Umwelt-, Planungs- und Verwaltungsverfahrensrecht“ unter dem Titel „Verwaltungsverfahren und Rechtsschutz“ gelehrt werden. Weiters wird die PI „Integrierte Fallstudien zum Umwelt-, Planungs- und Verwaltungsverfahrensrecht“ in Zukunft „Integrierte Fallstudien zu Verfahren und Rechtsschutz“ heißen und die LV „Marktzugangs- und Marktaufsichtsrecht“ unter dem Titel „Öffentliches Wirtschaftsrecht“ angeboten werden.
Hier sieht der neue Studienplan keine Änderungen vor.
Das Fach „Steuerrecht“ wird von 14 ECTS-Punkten auf 12 ECTS-Punkte reduziert. Die PI „Grundkurs Steuerrecht“ und die PI „Vertiefungskurs Steuerrecht“ werden daher statt bisher jeweils 5 ECTS-Punkten jeweils 4 ECTS-Punkte umfassen.
Strafrecht wird im neuen Studienplan nicht mehr ein Wahlfach, sondern ein Pflichtfach darstellen und im Rahmen der PI „Strafrecht“ 8 ECTS-Punkte umfassen.
Neu hinzukommen wird das Fach „Europarecht“, welches ebenfalls ein Pflichtfach darstellt und als PI „Europarecht“ im Umfang von 4 ECTS-Punkten zu absolvieren ist.
Der betriebswirtschaftliche Aspekt tritt im 2. Studienabschnitt des Bachelorstudiums Wirtschaftsrecht in den Hintergrund. Im neuen Studienplan wird im 2. Studienabschnitt lediglich die PI „Statistik“ im Umfang von 4 ECTS-Punkten zu absolvieren sein. Die LVP „Accounting & Management Control III“ ist im neuen Studienplan nicht mehr vorgesehen.
Die SBWLs ändern sich nicht.
Weiterhin ist als Voraussetzung für das Abfassen einer Bachelorarbeit zuerst die PI „Grundlagen des rechtswissenschaftlichen Arbeitens“ positiv abzuschließen.
Zum erfolgreichen Abschluss des Bachelorstudiums Wirtschaftsrecht ist auch wie bisher eine Bachelorarbeit im Umfang von 9 ECTS-Punkten zu verfassen.
Als neues Wahlfach kommt die PI „Exekutions-, Insolvenz- und Sanierungsrecht“ mit 4 ECTS-Punkten hinzu. Weiterhin kann als Alternative die PI „Europäisches Steuerrecht und Spezialfragen aus den für Unternehmen relevanten Gebieten des Steuerrechts“ gewählt werden.
Die Wahl zwischen der Absolvierung der LVP „Soziale Kompetenz“ oder der PI „Fremdsprachliche Wirtschaftskommunikation II“ ändert sich im neuen Studienplan nicht.
Studierende, die zum Zeitpunkt des Inkrafttretens des neuen Studienplans (1.10.209) ihr Studium bereits aufgenommen haben, haben zwei Möglichkeiten:
a) Sie können den Studienabschnitt, in dem Sie sich zum Zeitpunkt des Inkrafttretens des neuen Studienplans befinden und der noch nicht abgeschlossen ist, in der gesetzlich vorgesehenen Studiendauer plus ein Toleranzsemester abschließen. So hat beispielsweise ein Student, der im Sommersemester 2009 mit dem 2. Studienabschnitt begonnen hat, diesen bis spätestens Ende Wintersemester 2011/12 im alten Studienplan abzuschließen.
b) Natürlich besteht für Studierende, die zum Zeitpunkt des Inkrafttretens des neuen Studienplans bereits inskribiert sind, auch jederzeit die Möglichkeit eines freiwilligen Umstiegs.
Wenn Sie sich entscheiden, auf den neuen Studienplan umzusteigen, stellt sich für Sie natürlich die Frage, welche Prüfungen und LVs, die Sie bereits im alten Studienplan absolviert haben, im neuen Studienplan anerkannt werden. Die entsprechende Anerkennungsverordnung wird in Kürze zur Verfügung stehen. Hier wenden Sie sich bitte an die Abteilung für Studienrecht (UZA I, 4. Stock, Kern D).
Um auf den neuen Studienplan umzusteigen, wenden Sie sich bitte mit Ihrem Studentenausweis an die Evidenzstelle der Studienabteilung und geben dort Ihren Umstieg bekannt.
Für weitere Informationen zur Anerkennung wenden Sie sich bitte an die Abteilung für Studienrecht (UZA I, 4. Stock, Kern D).
Wenn Sie noch Fragen zum neuen Studienplan haben, so wenden Sie sich bitte per Mail an die Steuerungsgruppe jus@wu (wirtschaftsrecht@wu.ac.at).