Bei Speziellen Betriebswirtschaftslehren handelt es sich um abgestimmte Studienprogramme im Umfang von 10 Semesterstunden und 20 ECTS-Anrechnungspunkten.
Die Zulassung zu den Prüfungen aus den Speziellen Betriebswirtschaftslehren setzt voraus, dass folgende Lehrveranstaltungen und Prüfungen positiv abgeschlossen sind:
Ab Studienbeginn im WS 11/12 müssen für die Zulassung zu Prüfungen der SBWLs folgende LVs und Prüfungen positiv absolviert werden:
In der Studienplanänderung 2012 Wirtschaftsrecht (gültig ab WS 12/13) müssen für die Zulassung zu Prüfungen der SBWLs folgende LVs und Prüfungen positiv absolviert werden:
|
Kurse |
SSt*/ECTS** |
Prüfungsmodus A |
Prüfungsmodus B |
Prüfungsmodus C |
|
Kurs I (GK) |
2/4 |
PI oder LVP |
PI oder LVP |
PI oder LVP |
|
Kurs II |
2/4 |
PI oder LVP |
im Rahmen der FP |
im Rahmen der FP |
|
Kurs III |
2/4 |
PI oder LVP |
im Rahmen der FP |
im Rahmen der FP |
|
Kurs IV |
2/4 |
PI oder LVP |
im Rahmen der FP |
im Rahmen der FP |
|
Kurs V |
2/4 |
PI oder LVP |
PI oder LVP |
im Rahmen der FP |
*SSt = Semesterstunden
**ECTS = European Credit Transfer System
Bei diesem Prüfungsmodus werden alle fünf Lehrveranstaltungen der Speziellen Betriebswirtschaftslehre entweder als LVP oder als PI abgehalten. Es ist somit keine Fachprüfung zu absolvieren.
Beim Prüfungsmodus B werden der Grundkurs (Kurs I) sowie Kurs V in Form einer LVP oder PI abgehalten. Für die Kurse II bis IV findet keine gesonderte Leistungsbeurteilung statt, da diese im Rahmen einer Fachprüfung erfolgt.
Beim
Prüfungsmodus C wird nur der Grundkurs (Kurs I) in Form einer LVP oder
PI abgehalten. Für alle übrigen Kurse findet keine gesonderte
Leistungsbeurteilung statt, da diese im Rahmen einer Fachprüfung
erfolgt.