Nach der derzeitigen Fassung des Studienplans für das Bachelorstudium Wirtschaftsrecht 2009 kann die Fachprüfung Privatrecht einschließlich zivilgerichtliches Verfahren erst nach Absolvierung der PIs Privatrecht I und Privatrecht II abgelegt werden.
Ab dem Prüfungstermin für März 2010 kommt es jedoch zu folgender Änderung: Die Fachprüfung Privatrecht kann nunmehr bereits nach positiver Absolvierung der PI Privatrecht I abgelegt werden. Weiterhin bleibt aber die positive Absolvierung der PI Privatrecht I Voraussetzung dafür, die PI Privatrecht II zu belegen.
Diese Änderung wird erstmals für den Prüfungstermin im März 2010 zur Anwendung gelangen. Da eine offizielle Studienplanänderung jedoch erst mit 1.10.2010 wirksam werden kann, beachten Sie bitte, dass bei positiver Beurteilung der FP Privatrecht Ihre Note im Sammelzeugnis vorerst „bedingt“ aufscheinen und erst nach Absolvierung der PI Privatrecht II nachträglich eingetragen wird. Dabei handelt es sich aber nur um ein Übergangsproblem, das die Termine März, April und Juni 2010 betreffen wird.
Wie die Anmeldung zur FP Privatrecht für den Märztermin 2010 erfolgen wird, ist noch nicht abschließend geklärt. Die Prüfungsabteilung und das Institut für Zivil- und Unternehmensrecht suchen derzeit nach einer praktikablen Lösung. Sie werden rechtzeitig für die Anmeldung zum Prüfungstermin im März 2010 darüber informiert werden, wo Sie sich zur FP Privatrecht anmelden können, wenn Sie die PI Privatrecht II noch nicht absolviert haben.