FAQs

Anerkennungen

Sollten Sie bereits ein anderes Hochschulstudium begonnen oder absolviert haben, oder ein solches parallel zum Studium Wirtschaftsrecht betreiben, besteht eventuell die Möglichkeit, sich Lehrveranstaltungen aus diesem Studium für das Studium Wirtschaftsrecht anerkennen zu lassen.

Welche Lehrveranstaltungen der WU Wien für welche Gegenstände des Wirtschaftsrechtsstudiums anrechenbar sind, ist in einer Verordnung des Vizerektors für Lehre geregelt. Um diese Verordnung in ihrer aktuellen Version zu sehen, klicken Sie bitte hier.

Für Studierende, die nicht an der Wirtschaftsuniversität Wien studiert haben, ist es ebenfalls möglich, Lehrveranstaltungen anrechnen zu lassen. Anträge auf derartige Anerkennungen müssen bei der Abteilung für Studienrecht gestellt werden. Auf der Homepage der Abteilung finden Sie unter der Überschrift "Aufgaben und Tätigkeitsbereiche" Informationen zum Verfahrensablauf, Formulare zum Download, usw.

Weitere Informationen bezüglich Anerkennungen

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