Studienziel
Das
Bachelorstudium Wirtschaftsrecht kombiniert eine
rechtswissenschaftliche Grundausbildung mit einer soliden
betriebswirtschaftlichen Ausbildung. Folglich liegt der
Schwerpunkt dieses Studiums in einer Fächerkombination aus
Rechtsfächern, betriebswirtschaftlichen Grundlagen und
Spezialisierungen. Einführende Lehrveranstaltungen aus den
Bereichen Volkswirtschaftslehre, Mathematik, Statistik sowie einer
Fremdsprache runden das Angebot ab.
Das Verhältnis der
Unterrichtsstunden in den Bereichen Rechtswissenschaften und
Wirtschaftswissenschaften beträgt etwa 50:50. Während im ersten
Studienabschnitt – das heißt im ersten Studienjahr – eine
Fächerkombination aus Rechtsfächern, betriebswirtschaftlichen
Grundlagen inklusive Mathematik und Statistik, Volkswirtschaftslehre
sowie einer Fremdsprache vermittelt wird, liegt der Schwerpunkt im
zweiten Studienabschnitt – also in den Studienjahren zwei und drei –
überwiegend im rechtlichen Bereich.
Einsatzfelder und berufliche Perspektiven
Eine
wichtige Frage im Zusammenhang mit den neuen Bachelor-Studien, lässt sich unter dem Schlagwort „employability“ zusammenfassen: Welche
Chancen, werden Absolventinnen und Absolventen auf dem Arbeitsmarkt haben?
Ungeachtet der derzeit noch mangelnden Erfahrungswerte ist davon auszugehen, dass Absolventinnen und Absolventen des Bachelorstudiums in den Rechtsabteilungen großer Unternehmen, in Vorstandssekretariaten, Strategie- und Planungsabteilungen mittlerer Unternehmen sowie in Steuerberatungs- und Wirtschaftstreuhandkanzleien willkommene Mitarbeiter/inn/en sein werden. Die im Vergleich zu traditionellen Studienangeboten kürzere Ausbildungsdauer (3 Jahre) sollte zudem einen rascheren Berufseinstieg als bisher ermöglichen.
Zugang zu den juristischen Kernberufen
Der Abschluss des Bachelorstudiums Wirtschaftsrecht berechtigt nicht zur Zulassung zu den nach allgemeinem Verständnis "klassischen" juristischen Berufen Rechtsanwältin/-anwalt, Notar/in, Richter/in oder Staatsanwältin/-anwalt. Hierzu ist der Abschluss des auf das Bachelorstudium aufbauenden Masterstudiums notwendig.
Weitere Informationen zum Zugang zu den juristischen Kernberufen finden Sie hier.