Bachelor Wirtschaftsrecht 09


Studienziel

Das Bachelorstudium Wirtschaftsrecht kombiniert eine rechtswissenschaftliche Grundausbildung mit einer soliden betriebswirtschaftlichen Ausbildung. Folglich liegt der Schwerpunkt dieses Studiums in einer Fächerkombination aus Rechtsfächern, betriebswirtschaftlichen Grundlagen und Spezialisierungen. Einführende Lehrveranstaltungen aus den Bereichen Volkswirtschaftslehre, Mathematik, Statistik sowie einer Fremdsprache runden das Angebot ab.

Das Verhältnis der Unterrichtsstunden in den Bereichen Rechtswissenschaften und Wirtschaftswissenschaften beträgt etwa 50:50. Während im ersten Studienabschnitt  – das heißt im ersten Studienjahr – eine Fächerkombination aus Rechtsfächern, betriebswirtschaftlichen Grundlagen inklusive Mathematik und Statistik, Volkswirtschaftslehre sowie einer Fremdsprache vermittelt wird, liegt der Schwerpunkt im zweiten Studienabschnitt – also in den Studienjahren zwei und drei – überwiegend im rechtlichen Bereich.

Einsatzfelder und berufliche Perspektiven

Eine wichtige Frage im Zusammenhang mit den neuen Bachelor-Studien, lässt sich unter dem Schlagwort „employability“ zusammenfassen: Welche Chancen, werden Absolventinnen und Absolventen auf dem Arbeitsmarkt haben?

Ungeachtet der derzeit noch mangelnden Erfahrungswerte ist davon auszugehen, dass Absolventinnen und Absolventen des Bachelorstudiums in den Rechtsabteilungen großer Unternehmen, in Vorstandssekretariaten, Strategie- und Planungsabteilungen mittlerer Unternehmen sowie in Steuerberatungs- und Wirtschaftstreuhandkanzleien willkommene Mitarbeiter/inn/en sein werden. Die im Vergleich zu traditionellen Studienangeboten kürzere Ausbildungsdauer (3 Jahre) sollte zudem einen rascheren Berufseinstieg als bisher ermöglichen.

Zugang zu den juristischen Kernberufen

Der Abschluss des Bachelorstudiums Wirtschaftsrecht berechtigt nicht zur Zulassung zu den nach allgemeinem Verständnis "klassischen" juristischen Berufen Rechtsanwältin/-anwalt, Notar/in, Richter/in oder Staatsanwältin/-anwalt. Hierzu ist der Abschluss des auf das Bachelorstudium aufbauenden Masterstudiums notwendig.


Weitere Informationen zum Zugang zu den juristischen Kernberufen finden Sie hier.


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