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Das Forschungsprojekt "Organisation und Vermögensordnung im Recht der Kapitalgesellschaften" wird mit Mitteln aus dem START-Programm des Fonds zur Förderung der wissenschaftlichen Forschung (FWF) finanziert. Die personenbezogene Förderung in Form des START-Preises wurde im Juni 2000 an Frau Prof. Dr. Susanne Kalss vergeben. Die Projektlaufzeit beträgt sechs Jahre. Im Juni 2003 fand zur Halbzeit des Projekts eine Evaluierung durch eine internationale Jury statt. Sie beurteilte die bisherigen Forschungsergebnisse und den Fortgang des Projekts als sehr gut.
Anlass
und Ausgangspunkt des Forschungsvorhabens bildet die Entscheidung des
Europäischen Gerichtshofs in der Rechtssache Centros im Frühjahr 1999,
die von der österreichischen Rechtsprechung schon mehrfach aufgegriffen
wurde. Inzwischen hat der Gerichtshof in den Folgeentscheidungen
Überseering und Inspire Art den eingeschlagenen Weg weiterverfolgt.
Zugleich bejaht er die Bedeutung und Aktualität der Themenwahl, sowie
die Notwendigkeit einer vertieften Auseinandersetzung. Durch diese
Entscheidungen ermöglicht der Europäische Gerichtshof - innerhalb des
EWR - die Gründung einer Kapitalgesellschaft ohne Bindung an die
zwingenden Mindestvorschriften des Staates, in dem sich ihr
wirtschaftlicher Schwerpunkt befindet. Damit eröffnet sich für den
Unternehmer die Möglichkeit, die für ihn bestgeeignete Rechtsordnung zu
wählen. Umgekehrt muss sich der Gesetzgeber auf europäischer und
nationaler Ebene fragen, ob er diese Wahlmöglichkeiten erhalten will
oder ob für ihn Handlungs- und Regelungsbedarf in Form von
Rechtsangleichung besteht.
Hinweis auf den START-Preis 2004:
Für den Projektantrag "Rechtsevolution und EU-Harmonisierung des Gesellschaftsrechts" (PDF) erhielt Dr. Thomas Bachner den START-Preis 2004.
Damit werden zukünftig zwei START-Projekte am Institut für Bürgerliches Recht, Handels- und Wertpapierrecht der Wirtschaftsuniversität Wien angesiedelt sein.
Das START-Projekt 2004 unter der Leitung von Dr. Bachner beschäftigt sich mit den Wechselwirkungen zwischen EU-Richtlinien und den nationalen Rechtsordnungen. Untersucht wird, warum Juristen einer Rechtsordnung in einem bereits harmonisierten Bereich weiterhin Auslegungsfragen diskutieren, während sich Rechtswissenschaftern einer anderen Rechtsordnung dieselbe Problematik nicht stellt. Der Erklärungsansatz des Projekts für derartige Divergenzen ist eine evolutionäre Theorie des Rechts als selbststeuerndes System.