Forschungsschwerpunkte

Das Institut für Bürgerliches Recht, Handels- und Wertpapierrecht forscht auf allen Gebieten des Zivilrechts. Besondere Schwerpunkte liegen zB auf den Bereichen des Gesellschaftsrechts, des Kapitalmarktrechts, des Wertpapierrechts und des Rechts des E-Commerce.

Für rechtswissenschaftliche Forschung ist die Nähe zur Praxis typisch; andererseits ist das Institut auch bemüht, Grundlagenarbeit zu leisten. Diese erschöpft sich nicht in der literarischen Bearbeitung wissenschaftlicher Problemstellungen, die freilich eine Kernaufgabe ist, sondern besteht gleichermaßen in der Beratung im Gesetzgebungsprozess, durch den die rechtlichen Grundlagen für die Akteure geschaffen werden sollen.

Folgende funktionale Bereiche lassen sich unterscheiden:

Weitere Informationen zu laufenden und abgeschlossenen Einzelprojekten des Instituts bzw der Abteilung für Unternehmensrecht können über die Forschungsdokumentation der WU-Wien (FIDES) abgerufen werden.


  

  

Grundlagenliteratur


Aktienrecht

Für die österreichische Wirtschaft ist Deutschland bekanntlich der mit Abstand wichtigste Außenhandelspartner. Diese Beziehung wird durch eine rechtliche Besonderheit unterstützt, nämlich die auf gemeinsame historische Wurzeln zurückgehende enge Verwandtschaft des österreichischen mit dem deutschen Handelsrecht. Dem wird unter anderem in einem Forschungsprojekt unter der Leitung sowohl von Prof. Doralt als auch Prof. Kalss nachgegangen, welches die aufgrund einer unterschiedlichen Rechtsentwicklung seit 1965 eingetretenen Unterschiede des österreichischen und deutschen Aktienrechts darstellt. Dadurch wird der österreichische Jurist in die Lage versetzt, die reichhaltige deutsche Rechtsprechung und das umfangreiche deutsche Schrifttum besser zu nutzen. Die Ergebnisse dieses Projekts werden als Teil des Münchener Kommentars zum deutschen Aktiengesetz (Herausgeber Prof. Kropff und Prof. Semler) veröffentlicht, der inzwischen fast vollständig erschienen ist. Mitarbeiter des Instituts haben an Band I (§§ 1 bis 53 dAktG; Prof. Doralt), Band II (§ 53a-75; Prof. Doralt, Prof. Kalss, Dr. Winner), Band III (§§ 76-117; Prof. Kalss), Band IV (§§ 118-147; Dr. Bachner), Band V/1 (§ 161 Prof. Kalss), Band VII (§ 222-277; Dr. Bachner, Mag. Diregger) sowie Band IX/1 (Prof. Doralt, Prof. Kalss, Mag. Diregger, Dr. Winner) mitgewirkt.

2003 wurde ein umfassender Kommentar zum österreichischen Aktienrecht von Prof. Doralt, Prof Nowotny und Prof. Kalss herausgegeben: Doralt/Nowotny/Kalss, Kommentar zum Aktiengesetz, 2003, Linde und ist ein Buch über die Entwicklung des österreichischen Aktienrechts von Kalss/Burger/Eckert erschienen.


Rechnungslegungsrecht

Über die juristische und betriebswirtschaftliche Fachwelt hinaus hat die Diskussion um die Übernahme angloamerikanischer Rechnungslegungsstandards (IAS, US-GAAP) in der EU Aufmerksamkeit erregt. Deren zunehmende Anwendung in der Praxis und ihre Kompatibilität mit dem geltenden Recht werden in einem langfristigen Forschungsprojekt unter der Leitung von Prof. Nowotny eingehend analysiert. Als weitere Grundlagenarbeit in diesem Zusammenhang ist die Dissertation von Dr. Gelter zu neuen Rechnungslegungsnormen im Handelsrecht zu nennen, die 2001 in Buchform erschienen ist.


Kapitalmarktrecht

Als Schnittmenge von traditionellem Gesellschaftsrecht mit seiner Ausrichtung am Gesellschafterverband und markt- bzw. transaktionsorientierten Regelungen hat sich in den letzten Jahren das Kapitalmarktrecht als selbständiges wissenschaftliches Fach etabliert. Regelungen betreffend öffentliche Übernahmeangebote, von denen noch die Rede sein wird, bilden hier ein prominentes Teilgebiet. Kapitalmarktrecht ist inzwischen zu einem wichtigen Schwerpunkt der Forschungsarbeit sowohl von Prof. Doralt als auch von Prof. Nowotny geworden. Prof. Kalss hat in ihrer Habilitationsschrift einen wichtigen Beitrag zur theoretischen Fundierung dieses Faches geleistet und dabei auch den weitgehend ungeregelten "grauen Kapitalmarkt" einbezogen.
In engem Zusammenhang damit steht auch die Forschung verschiedener Institutsmitglieder im Bereich des Übernahmerechts. Hier sind etwa die in Buchform erschienenen Dissertationen von Dr. Winner zur Zielgesellschaft in der freundlichen Übernahme sowie von Dr. Zollner zum übernahmerechtlichen Kontrolltatbestand zu nennen. Ferner ist das von Prof. Kalss, Mag. Diregger und Dr. Winner verfasste System zum österreichischen Übernahmerecht zu erwähnen, das abgesehen vom Schrifttum insbesondere die aktuelle Verwaltungspraxis der österreichischen Übernahmekommission umfassend berücksichtigt.


Corporate Governance

In jüngster Zeit hat die - international oft von "Corporate-Governance- Kommissionen" oder "Corporate-Governance-Codes" getragene - Diskussion auch stark auf Österreich übergegriffen. Prof. Nowotny war maßgeblich an der Entwicklung eines "Code of Corporate Governance für Österreich" im Rahmen des Instituts der Wirtschaftsprüfer beteiligt, der zwar unterhalb der Ebene des Gesetzes angesiedelt ist, für börsennotierte Aktiengesellschaften aber Anforderungen aufstellt, wie eine effiziente Aufteilung von Macht, Verantwortung und Kontrolle erreicht werden kann. Aufbauend auf diesem ersten österreichischen Code sowie den deutschen Vorschlägen werden auch von verschiedenen Institutsmitgliedern im Rahmen eines umfangreichen Projekts die zukünftigen Perspektiven in Österreich analysiert.

In diesem Zusammenhang ist auch das von Prof. Doralt und Prof. Kalss im Jahr 2002 herausgegebene GesRZ-Sonderheft zum Thema Corporate Governance zu erwähnen.


GmbH-Recht

Als Kapitalgesellschaft ist die GmbH mit der Aktiengesellschaft eng verwandt. Dies gilt in besonderen Maße für die historische Entwicklung der GmbH, die ganz wesentlich vom älteren Aktienrecht geprägt ist. Demgemäß haben Prof. Kalss und Dr. Eckert parallel zur Entwicklung des Aktienrechts (siehe Aktienrecht) auch die geschichtliche Entwicklung des österreichischen GmbH-Rechts dargestellt. Die historische Darstellung strahlt stark in das geltende Recht aus, da sich die zentralen Fragen des GmbH-Rechts seit Anbeginn stellen. So wird im Verhältnis der GmbH zur AG untersucht, wie sich aus historischer Perspektive die Regelungen der einen Gesellschaftsform auf Entstehung und Ausformung der anderen auswirkten und wie sie einander fortlaufend wechselseitig beeinflussten, für welche Bereiche ein regulativer Gleichklang gegeben bzw geboten ist, und für welche eine Differenzierung nicht nur ohne weiteres möglich, sondern auch sinnvolles Konzept ist. Die Publikation ist bereits im Druck.


Internationales Gesellschaftsrecht

Mit seiner Entscheidung in der Rechtssache "Centros" (Urteil vom 9. März 1999) hat der Europäische Gerichtshof einen Paukenschlag gesetzt und für die Niederlassungsfreiheit von Gesellschaften in der EU eine neue Dimension eröffnet. Die Entscheidung, die in ganz Europa Aufsehen erregt hat, wird auch am Institut eingehend analysiert; mehrere Veröffentlichungen sind bereits erschienen.
Von besonderer Bedeutung ist in diesem Zusammenhang das von Frau Prof. Kalss geleitete START-Projekt.
Dr. Bachner erarabeitet im Rahmen eines Ph.D.-Studiums an der University of Cambridge vergleichend die Grundlagen des Gläubigerschutzes in England und Deutschland.


Informationsrecht, IT-Recht, Internetrecht, E-Commerce-Recht und Immaterialgüterrecht

Das wachsende Interesse der Wirtschaft an der kommerziellen Nutzung des Internet geht einher mit der Besorgnis unklarer rechtlicher Rahmenbedingungen. Abhilfe verspricht neben der Schaffung neuer gesetzlicher Regelungen (z.B. das Signaturgesetz sowie das E-Commerce-Gesetz) auch die Anwendung bewährter Prinzipien auf die neuartigen Sachverhalte, was freilich deren fundierte Analyse sowohl unter rechtlichen als auch unter technischen Gesichtspunkten erfordert.
DDr. Blocher ist durch Publikationen auf diesem Gebiet ausgewiesen und trägt durch seine umfangreiche Vortragstätigkeit dazu bei, die Praxis bei der Bewältigung dieser Probleme zu unterstützen.
Das Institut ist aber noch einen Schritt weiter gegangen: Mit der Besetzung der Vertragsprofessur für Bürgerliches Recht, Informationsrecht und E-Commerce-Law durch Prof. Dr. Andreas Wiebe zum 1.9.2002 wurde der erste Lehrstuhl dieser Ausrichtung in Österreich ins Leben gerufen. Im Zuge des Aufbaus der Professur wurde dann die Abteilung für Informationsrecht und Immaterialgüterrecht geschaffen, der die Professur innerhalb des Instituts für Bürgerliches Recht, Handels- und Wertpapierrecht zugeordnet ist. Der Schwerpunkt der inhaltlichen Arbeit der Mitarbeiter dieser Abteilung in Forschung und Lehre liegen in den Bereichen des E-Commerce-Rechts, des IT-Rechts, des Wettbewerbsrechts und des Immaterialgüterrechts.


Rechtsevolution und EU-Harmonisierung des Gesellschaftsrechts

Das START-Projekt 2004 unter der Leitung von Dr. Thomas Bachner beschäftigt sich mit den Wechselwirkungen zwischen EU-Richtlinien und den nationalen Rechtsordnungen. Untersucht wird, warum Juristen einer Rechtsordnung in einem bereits harmonisierten Bereich weiterhin Auslegungsfragen diskutieren, während sich Rechtswissenschaftern einer anderen Rechtsordnung dieselbe Problematik nicht stellt. Der Erklärungsansatz des Projekts für derartige Divergenzen ist eine evolutionäre Theorie des Rechts als selbststeuerndes System.


Habilitationsprojekte

Im Rahmen von unterschiedlich fortgeschrittenen Habilitationsprojekten von Mitgliedern des Instituts werden mehrere Themenbereiche des Wirtschaftsrechts erarbeitet. Berührt sind zB das Wertpapierrecht, das Gesellschaftsrecht (insb Gläubigerschutz) sowie Wert- und Preisfragen im Zivilrecht.



Übertragung der wissenschaftlichen Ergebnisse in die Praxis



Eine klassische rechtswissenschaftliche "Literaturgattung" bildet der Kommentar, in dem ein Gesetz Paragraph für Paragraph erläutert wird. Kommentare stellen ein unentbehrliches Werkzeug für die wissenschaftliche Arbeit wie für die alltägliche juristische Praxis dar. Dieser Bedeutung Rechnung tragend sind auch Angehörige des Instituts an einer Reihe von Kommentarwerken beteiligt.


Aktienrecht

Im Herbst 2003 ist unter der gemeinsamen Herausgeberschaft von Prof. Doralt, Prof. Kalss und Prof. Nowotny ein völlig neu konzipierter Kommentar zum Aktiengesetz erschienen, der großteils von Mitgliedern des Instituts verfasst worden ist. Das Werk hat in der Praxis bereits großen Anklang gefunden.


Rechnungslegung

Ebenfalls ein Standardwerk ist der von Prof. Straube (TU Wien) herausgegebene Kommentar zum Handelsgesetzbuch (2. Auflage), in dem Prof. Nowotny zahlreiche Bestimmungen betreffend die Rechnungslegung kommentiert hat.


Privatstiftung

Eine Gemeinschaftsarbeit der Professoren und der Assistent/inn/en des Instituts ist der Kommentar zum Privatstiftungsgesetz (erschienen 1995), bis dato der meistverkaufte Kommentar zu diesem Gesetz. Im Jahr 2001 wurde vom Institut ebenfalls als Gemeinschaftsarbeit ein Sammelband mit Aufsätzen zur Privatstiftung herausgegeben.


Umgründungen

Prof. Kalss hat 1997 gemeinsam mit Dr. Bachner einen Kommentar zu den gesellschaftsrechtlichen Bestimmungen über Verschmelzung, Spaltung und Umwandlung von Kapitalgesellschaften verfasst; dieser ist in Österreich das Standardwerk zu diesem Thema.


Urheberrecht

DDr. Blocher hat in dem von Hon.-Prof. Dr. Walter herausgegebenen Kommentar "Europäisches Urheberrecht" wesentliche Bereiche der sog. "Software-Richtlinie" kommentiert. Der Kommentar ist 2001 erschienen und zumindest im deutschen Sprachraum ohne Konkurrenz.



Wissenschaftliche Beratung der Gesetzgebung



Das Bundesministerium für Justiz (BMJ) pflegt bei der Vorbereitung von Gesetzesentwürfen im Bereich des Zivilrechts traditionell eine enge Zusammenarbeit mit Vertretern der Rechtswissenschaft, um auf diese Weise zusätzliches Expertenwissen in Gesetze einfließen zu lassen. Insbesondere im Gesellschaftsrecht besteht seit langem eine Kooperation zwischen dem BMJ und unserem Institut, dessen Angehörige an allen wesentlichen gesellschaftsrechtlichen Gesetzgebungsvorhaben der letzten Jahre beratend und zum Teil federführend beteiligt waren. Zu nennen sind hier aus jüngerer Zeit vor allem das EU-Gesellschaftsrechtsänderungsgesetz (1996), das Übernahmegesetz, das Konzernabschlussgesetz und das Gesetz über den Rückerwerb eigener Aktien (alle 1999), das Aktienoptionengesetz (2000) und zuletzt das Einführungsgesetz zur Societas Europaea (2004).

Die laufende Beratungstätigkeit erstreckt sich auch auf die Beratungen über anstehende Rechtssetzungsvorhaben in Brüssel, darunter Maßnahmen zur Verbesserung der Corporate Governance (Struktur - und Organisationsfragen der Unternehmensleitung, Managervergütung) sowie die grenzüberschreitende Sitzverlegung und Verschmelzung.

Dazu sei festgehalten, dass die umfangreiche Beratungstätigkeit von Angehörigen des Instituts für das BMJ als Dienst an der Öffentlichkeit - und nicht zuletzt an der österreichischen Wirtschaft - unentgeltlich erfolgt.

EU-GesRÄG

Das EU-Gesellschaftsrechtsänderungsgesetz diente anlässlich des EU-Beitritts zur Anpassung des österreichischen Gesellschaftsrechts an die Vorgaben der Europäischen Union und bildete zugleich das größte gesellschaftsrechtliche Reformvorhaben in Österreich seit 1945. Eine Arbeitsgruppe im BMJ unter dem Vorsitz von Prof. Doralt formulierte die umfangreichen Änderungen im Recht der Kapitalgesellschaften, vor allem im Bereich der Verschmelzung und Spaltung. Eine weitere Arbeitsgruppe unter Vorsitz von Prof. Nowotny hatte die Anpassung der Rechnungslegungsvorschriften im Handelsgesetzbuch zu bewältigen.


Übernahmegesetz

Im Bereich des Übernahmerechts ("Takeover"-Rechts) hat das Institut in Österreich wissenschaftliche Pionierarbeit geleistet. Nachdem die EU-Kommission im Februar 1996 einen überarbeiteten Entwurf für eine Richtlinie betreffend Übernahmeangebote veröffentlicht hatte, wurde bereits im Mai 1996 vom Institut ein dreitägiges Seminar zu diesem Thema abgehalten, bei dem unter reger Beteiligung von namhaften deutschen Professoren und des zuständigen Referatsleiters im deutschen Bundesministerium der Justiz vor allem rechtsvergleichende Aspekte diskutiert wurden. Die Referate wurden in einem Tagungsband veröffentlicht. Erst die mehrheitliche Übernahme der Creditanstalt durch die Bank Austria zur Jahreswende 1996/97 hat das Thema auch ins Blickfeld einer breiten Öffentlichkeit gerückt und legistische Aktivitäten ausgelöst. Im Rahmen einer Arbeitsgruppe im BMJ wurde von Prof. Doralt federführend ein Entwurf für ein Übernahmegesetz erarbeitet. Das Gesetz wurde im Juli 1998 im Parlament beschlossen und trat am 1. Jänner 1999 in Kraft. In der Folge waren Angehörige des Instituts maßgeblich an der Implementierung des neuen Gesetzes, namentlich an der Ausarbeitung von Durchführungsverordnungen und an der Einrichtung der Übernahmekommission (Prof. Doralt, Dr. Winner, Mag. Diregger), beteiligt. Während der österreichischen EU-Ratspräsidentschaft in der zweiten Jahreshälfte 1998 und auch in der ersten Jahreshälfte 1999 hat Prof. Doralt im Auftrag des BMJ an den Verhandlungen der Ratsarbeitsgruppe über die geplante Richtlinie zur Regelung von Übernahmeangeboten federführend teilgenommen. Gleichzeitig wurde und wird diese für Österreich neue Rechtsmaterie in Fachartikeln und Fachvorträgen einer interessierten Öffentlichkeit näher gebracht.
Prof. Doralt ist seit 2004 Vorsitzender der Übernahmekommission.


Rechnungslegung

Die wissenschaftlichen Vorarbeiten am Institut (siehe oben) haben zunächst Eingang in das Konzernabschlussgesetz 1999 gefunden, an dessen Entstehung Prof. Nowotny führend beteiligt war. Aufgrund der rasanten Entwicklung in diesem Bereich - nun auch auf der Ebene des Europarechts - werden in nächster Zeit weitere Reformmaßnahmen im österreichischen Recht notwendig sein, an denen voraussichtlich Institutsmitglieder beratend mitwirken werden. In Zusammenhang damit stehen die rechtlichen Grundlagen der Abschlussprüfung, wo zuletzt bereits mit Reformmaßnahmen begonnen wurde. Sowohl die Praxis als auch das BMJ sehen allerdings noch Bedarf nach weiteren Reformen bzw Korrekturen, an deren Vorbereitung voraussichtlich ebenfalls Institutsmitglieder mitwirken werden.



Europäische Aktiengesellschaft

Ein von der EU-Kommission in der Vergangenheit hartnäckig verfolgtes Projekt war die Idee zur Schaffung einer "Europäischen Aktiengesellschaft" als neuer supranationaler Rechtsform. Während der österreichischen EU-Ratspräsidentschaft in der zweiten Jahreshälfte 1998 hat Prof. Doralt im Auftrag des BMJ an den Verhandlungen der Ratsarbeitsgruppen "Binnenmarkt" und "Sozialfragen" über die gesellschafts- und mitbestimmungsrechtlichen Fragen der geplanten Regelung teilgenommen. Die Umsetzung in österreichisches Recht ist 2003/2004 unter maßgeblicher Beteiligung des Instituts erfolgt.


Ein Kurzkommentar soll einen ersten Einstieg in das Recht der SE bieten. Dabei setzt die wissenschaftliche Nachbereitung zwei Schwerpunkte: Neben der Darstellung der Gründung wird vor allem die monistische Organisationsverfassung der SE von Mitarbeitern des START-Projekts aufbereitet.


Mittel- und Osteuropaforschung



Die Reformstaaten Mittel- und Osteuropas sind in den letzten Jahren verstärkt in das Blickfeld der Juristen in Praxis und Wissenschaft gekommen. Die Bedeutung, die ein geordneter rechtlicher Rahmen und eine funktionierende Rechtspflege für die Wirtschaft eines Landes haben, kann man daran ermessen, mit welchen Schwierigkeiten Unternehmer in diesen Staaten wegen der dort herrschenden Rechtsunsicherheit nach wie vor zu kämpfen haben. Gleichzeitig stellt die für den angestrebten Beitritt zur EU notwendige Rechtsangleichung für diese Staaten eine schwierige Herausforderung dar.

Prof. Doralt hat als einer der Ersten diese Entwicklung vorausschauend erkannt und bereits 1991 das Forschungsinstitut für mittel- und osteuropäisches Wirtschaftsrecht (FOWI) ins Leben gerufen. Dieses von Prof. Dorlat geleitete Institut, das übrigens bis heute über keinen Planposten verfügt und abgesehen von einer geringfügigen Basissubvention des BMWV ausschließlich aus Drittmitteln finanziert wird, ist mit dem Institut für Bürgerliches Recht, Handels- und Wertpapierrecht eng verbunden, so dass beide Institute eine echte Schnittstelle für den Wissenstransfer zwischen West und Ost bilden. Unter anderem haben Angehörige beider Institute unter Führung von Prof. Doralt gemeinsam mit Professoren aus Slowenien an einem von der EU finanzierten Projekt zur Angleichung des slowenischen Gesellschaftsrechts mitgewirkt; der dabei erarbeitete Gesetzesentwurf liegt der slowenischen Neuregelung zugrunde.

Copyright 2012 | WU (Wirtschaftsuniversität Wien) | 12.11.2007
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