Forschungsnewsletter Oktober 2010

Entrepreneurship-Ausbildung für Russland und Tadschikistan

Das Institut für Wirtschaftspädagogik wurde seitens der EU mit der Entwicklung und Implementierung nachhaltig wirksamer Strukturen zur Entrepreneurship–Ausbildung in der Russischen Föderation und in Tadschikistan beauftragt. Erste Ergebnisse sind für 2013 geplant.

Das Projekt ist mit knapp 900.000,- Euro dotiert und fußt auf drei Zielsetzungen.

Modernisierung der Standards, Einführung von Weiterbildungsmaßnahmen und Bologna-Architektur in Grundausbildung

Zunächst ist die Modernisierung bzw. Entwicklung von Bildungsstandards und Lehrplänen für den Wirtschafts- und Gesellschaftskundeunterricht an Sekundarschulen auf Basis eines kompetenzorientierten Lernverständnisses samt Implementierung und Evaluation an Pilotschulen geplant. Weiters wird die Verbreitung bzw. Einführung von Lehrer/innenweiterbildungslehrgängen im Bereich der Didaktik des Wirtschafts- und Gesellschaftskundeunterrichts unter besonderer Berücksichtigung von e-Learning, Plattformdidaktik und anderen Neuen Medien sowie Übungsfirmen an Lehrerfortbildungsinstituten als Strategie zur Realisierung des Lifelong Learning-Konzepts angestrebt. Abgerundet wird das Projekt durch die Implementierung bzw. Modernisierung wirtschafts- und gesellschaftskundedidaktischer Ausbildungsangebote in der Bologna-Architektur an Pädagogischen Hochschulen bzw. Universitäten in der Russischen Föderation und Tadschikistan.

Gesellschaftliche Bedeutung

Mit diesem Projekt soll Innovation in den Bildungslandschaften Russlands und Tadschikistans entwickelt werden. Die gleichermaßen für die marktwirtschaftlich erfolgreiche Transformation wie für die Ausbildung einer dynamischen Zivilgesellschaft so bedeutsame ökonomische Bildung stellt eine große bildungspolitische Herausforderung für Russland und Tadschikistan dar, schließlich liegt in der modernen Welt das wichtigste Entwicklungspotential in den Fähigkeiten der Menschen. Dabei geht es in diesem Projekt neben der Grundlegung für die Strukturbildung, in dem die wechselseitig aufeinander verweisenden Ziele sich zu einem synergetischen Gesamtkonzept mit hoher nachhaltiger Wirksamkeit verknüpfen, auch um die Entwicklung eines „entrepreneural spirits“, um damit eine zentrale marktwirtschaftliche Tugend zu fördern. Die Ergebnisse der Projektgruppe werden voraussichtlich im Herbst 2013 vorliegen.

Kontakt:
Univ.-Prof. Dr. Josef Aff
Institut für Wirtschaftspädagogik
+43 1 31336 - 46 33
josef.aff@wu.ac.at

a.o. Univ.-Prof. Dr. Richard Fortmüller
Institut für Wirtschaftspädagogik
+43 1 31336 - 46 31
richard.fortmueller@wu.ac.at

Dr. Gerhard Geissler
Institut für Wirtschaftspädagogik
+43 1 31336 - 44 21
gerhard.geissler@wu.ac.at
http://www.wu.ac.at/wipaed

   

Erhöhung der Effektivität von Technology-Push Innovationsstrategien 

Besonders in Krisenzeiten finden so genannte „Technology-Push“ Innovationsstrategien (technologische Entwicklungen und Innovationen mit hohem Ertragspotenzial, aber großem Risiko) eine verstärkte Aufmerksamkeit in Unternehmen. Ein Projekt an der WU hat sich mit der optimalen Suche nach solchen Strategien befasst und kommt u.a. zum Ergebnis, dass durch Einbezug von erfahrenen Anwender/inne/n die Effektivität der Suche erhöht wird.

Wenn Budgets für neue F&E-Projekte gekürzt werden, verlegen sich Unternehmen verstärkt darauf, für bereits existierende technologische Kompetenzen zusätzliche Geschäftsmöglichkeiten zu erschließen. Obwohl die Vorteile einer solchen Strategie auf der Hand liegen (z.B. werden Abhängigkeit von bisherigen Absatzmärkten reduziert), scheitern viele Unternehmen an der Umsetzung.

Intern generierte Ideen sind meist wenig innovativ

Zum einen sind Unternehmen funktional fixiert: Intern im Unternehmen generierte Ideen für neue Anwendungsbereiche sind stark durch bisherigen Erfahrungen der Organisation geprägt und deshalb nicht allzu kreativ. Wirklich neue Anwendungen in vollkommen neuen Industrien werden unternehmensintern daher eher selten gefunden. Zweitens, auch wenn potentiell interessante analoge Märkte identifiziert werden, erkennen Anwender/innen aus diesen analogen Märkten die Technologie oft nicht als Lösung für ihre Bedürfnisse, weil ihnen dazu das spezifische technologische Verständnis fehlt.

Bewertung existierender Technologien durch User/innen

Wie können das Problem der funktionalen Fixierung und Sprachunterschiede überwunden werden? Wie kann die Suche nach alternativen Anwendungsmöglichkeiten effektiv gestaltet werden? Eine vielversprechende Methode beschreiben Peter Keinz (WU) und Reinhard Prügl (Zeppelin Universität Friedrichshafen) in einem bald erscheinenden Artikel in der Fachzeitschrift „Innovation and Creativity Management“. Kernidee ist es, die komplexe und problembehaftete Suche nach alternativen Anwendungsbereiche für existierende Technologien und deren Bewertung an User/innen auszulagern. User/innen gelten in der Literatur nicht nur als wertvolle Quellen innovativer Ideen, sondern sie können auch bei der Suche neuen Geschäftsmöglichkeiten einen wichtigen Beitrag leisten; durch ihr spezifisches Anwender/innenwissen können sie das Problemlösungspotenzial einer Technologie losgelöst von technischen Spezifikationen erkennen. Zudem sind sie auch weniger funktional fixiert.

Einbezug von Anwender/innenwissen hilft

Anhand einer Einzelfallstudie über ein Start-Up des Massachusetts Institute of Technology (MIT) entwickeln die Autoren ein Framework, wie User/innen Communities bei Technology-Push Strategien effektiv eingebunden werden können. Die Ergebnisse deuten darauf hin, dass durch Einbezug von User/innen die Effektivität der Suche und Bewertung von alternativen Anwendungen erhöht wird: Am Beispiel des betrachteten Unternehmens konnten insgesamt 31 attraktive Anwendungsbereiche identifiziert werden, von denen 27 für das Unternehmen völlig neu waren. 22 davon lagen in weit entfernten analogen Bereichen, also in völlig anderen Industrien.

Der Artikel von Peter Keinz und Reinhard Prügl wird unter dem Titel „A User Community-Based Approach to Leveraging Technological Competences: An Exploratory Case Study of a Technology Start-Up from MIT“ in der Fachzeitschrift Creativity and Innovation Management erscheinen.

Kontakt:
Dr. Peter Keinz
Institute for Entrepreneurship and Innovation
+43-1-31336-5979
peter.keinz@wu.ac.at
http://www.wu.ac.at/inst/entrep/
http://www.vienna-user-innovation-research-initiative.at

   

Entwicklung eines Modells zur Unterstützung bei Entscheidungen

Das Forschungsprojekt „HAM – High Acceptance Multi Criteria Decision Making“ am Institut für Informationswirtschaft befasst sich mit der Akzeptanz von entscheidungsunterstützenden Maßnahmen. Alle menschlichen Handlungen können als Entscheidungen betrachtet werden, die positiv beeinflusst werden können. Zahlreiche Methoden (zB. Unterstützung des Managements mit Hilfe von EDV) sollen die Qualität der Entscheidungen verbessern. Obwohl diese durchaus vielversprechend sind, werden sie in der Praxis kaum angewandt. Das Forschungsprojekt widmet sich dieser Diskrepanz.

WU-Professor Volker Stix und sein Team aus 3 Doktorand/inn/en konnten erfolgreich an der Ausschreibung zum Translational Research Programm 2010 teilnehmen und starteten mit 1. Oktober am Institut für Informationswirtschaft das Forschungsprojekt „HAM“. Die Laufzeit des Projekts beträgt zwei Jahre, weitere Folgeprojekte und Verwertungsmöglichkeiten sind geplant.

Ziel: Entwicklung eines Models zur Akzeptanzerklärung

Alle menschlichen Handlungen können implizit oder explizit als Entscheidungen betrachtet werden. Die Qualität der getroffenen Entscheidungen hat daher einen direkten Einfluss auf unser Wohlbefinden. Diese Erkenntnis führte zur Entwicklung von zahlreichen entscheidungsunterstützenden Methoden, welche die Qualität der Entscheidungen verbessern sollen. Obwohl diese Methoden theoretisch vielversprechend sind, werden sie in der Praxis oft nicht angewendet. Diese Diskrepanz zwischen Theorie und praktischer Akzeptanz ist das Forschungsobjekt des HAM Projekts. Das Gesamtziel ist die Entwicklung eines Modells zur Erklärung der Akzeptanz von entscheidungsunterstützenden Systemen (DSS) und zu klären, welche Einflüsse positiv darauf wirken.

Vertrauen als wesentlicher Faktor

Da die Anwender/innen oft keine Möglichkeit haben, das Ergebnis des Systems zu kontrollieren, stellt Vertrauen in das System ein wesentliches Kriterium für die Akzeptanz von DSS dar. Um diese Hypothese zu überprüfen und weitere Einflussfaktoren zu erheben, wird das Technology Acceptance Model (TAM) um den Faktor „Vertrauen“ erweitert und bildet so die Grundlage für die Entwicklung eines Decision Support Acceptance Model (DSAM). Dieses Modell wird verwendet um mehrere Maßnahmen zu evaluieren, die das Vertrauen in DSS und damit die Akzeptanz erhöhen sollen.

Gesellschaftliche Auswirkungen

HAM ist als exploratives Projekt zu beschreiben, welches sich mit Menschen und deren Auffassung von DSS beschäftigt. Zusätzlich stellt die allgemeine Anwendbarkeit des DSAM ein wichtiges Projektziel dar. Es ist das erste Projekt, das sich mit der Akzeptanz von DSS beschäftigt und versucht Maßnahmen zu finden um das Vertrauen und die Akzeptanz zu erhöhen. Dieses Wissen wird dazu dienen, weitere entscheidungsunterstützende Methoden zu erforschen, die auf der einen Seite auf soliden mathematischen und theoretischen Grundmodellen basieren und auf der anderen Seite intuitiv, vertrauenswürdig und akzeptabel für die Praxis sind.

Kontakt:
ao.Univ.Prof. Dr. Volker Stix
Informationswirtschaft
+43 1 31336 - 5209
volker.stix@wu.ac.at
http://www.ai.wu.ac.at/

   
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Unternehmenssteuerung in mittelständischen Unternehmen

Ein Forschungsprojekt des Instituts für Unternehmensführung zum Thema Steuerung in KMUs zeigt interessante Unterschiede im Controlling zwischen Familien- und Nicht-Familienunternehmen. Besonderer Erklärungswert kommt dabei vor allem der „Mitwirkung von Mitgliedern der Eigentümerfamilie in der Geschäftsführung“ zu, während der „Besitz ohne Leitungsfunktion der Familienmitglieder“ keine Unterschiede im Controlling bedingt.

Obwohl KMUs sowie Familienunternehmen von immenser volkswirtschaftlicher Bedeutung sind, sind wirtschaftswissenschaftliche Studien auf diesem Themengebiet unterrepräsentiert. Aus diesem Grund führte das Institut für Unternehmensführung im Zeitraum von Dezember 2008 bis Mai 2009 eine Online-Befragung unter 1.357 mittelständischen Produktionsunternehmen in Deutschland und Österreich durch. Insgesamt konnten 238 valide Fragebögen gesammelt werden (Rücklaufquote: 17,5%). Im Zuge des Projektes wurde nicht nur untersucht, welche Steuerungsmechanismen in mittelständischen Unternehmen zum Einsatz kommen, sondern auch inwiefern sich Familienunternehmen im Bezug auf die Verwendung von Steuerungsmechanismen bzw. Controllinginstrumenten im Vergleich zu Nicht-Familienunternehmen differenzieren.

Mittelständische Unternehmen setzen nicht nur auf klassische Controllinginstrumente

Generell zeigt sich, dass mittelständische Unternehmen nicht nur auf klassische Controllinginstrumente setzen (Budgets, Abweichungsanalysen, Verhaltensrichtlinien, etc.), sondern auch auf andere Steuerungsinstrumente verstärkt zurückgreifen (Unternehmenskultur, starker Einbezug von Mitarbeiter/inne/n unterer Hierarchieebenen bei Analysen, Recruiting, Personalentwicklung, etc.). Im nächsten Schritt wurde untersucht, inwiefern ein Unterschied in der Verwendung von Controlling- bzw. Steuerungsinstrumenten zwischen Familien- und Nichtfamilienunternehmen besteht. Um eine differenzierte Analyse sicherzustellen, wurde mit zwei unterschiedlichen Definitionen von Familienunternehmen gearbeitet. Die Auswertung der Ergebnisse zeigt sehr klar, dass zwischen Nicht-Familienunternehmen und jenen Familienunternehmen, die zwar im Besitz der Gründerfamilie stehen, von dieser aber nicht geleitet werden keine signifikanten Unterschiede bestehen.

Familiengeführte Unternehmen unterscheiden sich in Steuerung sehr deutlich

Für familiengeführte Unternehmen (Unternehmen ist nicht nur im Besitz der Gründerfamilie sondern Mitglieder dieser wirken auch in der Geschäftsführung mit) zeigt sich ein deutlich anderes Bild. Familiengeführte Unternehmen verwenden Controlling- bzw. Steuerungsinstrumente signifikant weniger und treffen ihre Entscheidungen im Top-Management signifikant intuitiver.

Generell bleibt festzuhalten, dass im Rahmen dieses Projektes nicht nur eine Bestandaufnahme der Praxis der Unternehmenssteuerung in mittelständischen Unternehmen erfolgte, sondern dass auch zu einer Erweiterung kontextspezifischer Controlling-Forschung beigetragen wurde. Es zeigt sich, dass die Art des Managements (Fremdmanagement im Vergleich zu Familienmanagement) einen signifikanten Einfluss auf die Unternehmenssteuerung hat.

Kontakt:
o. Univ.-Prof. Dipl. Math. oec. Dr. Gerhard Speckbacher
Institut für Unternehmensführung
+43-1-31336 – 4998
gerhard.speckbacher@wu.ac.at

Mag. Arthur Posch
Institut für Unternehmensführung
+43-1-31336 - 4415
arthur.posch@wu.ac.at
http://www.wu.ac.at/ifu

   
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Blickregistrierung und Flashlight – ein Vergleich zweier Verfahren 

In einem Forschungsprojekt am Institut für Werbewissenschaft und Marktforschung wurden Qualität und Anwendbarkeit von modernen, kostengünstigen Verfahren zur Aufmerksamkeitsmessung und deren Eignung als Alternativen zur erprobten Methode Blickregistrierung geprüft. Ergebnisse zeigen, dass die Methode Flashlight Online Eyetracking (Blickbewegungen vergleichbar durch Ausleuchten bestimmter Bereiche mit einer Taschenlampe) Nachteile aufweist.

Nach der theoretischen Erörterung von Vor- und Nachteilen einiger Methoden wurde das Flashlight Online Eyetracking Tool im Rahmen einer Studie getestet. Flashlight Online Eyetracking erhebt den Anspruch, als kostengünstiges internetbasiertes Verfahren ähnlich valide Daten wie die traditionelle Blickregistrierung zu liefern.

Visuelle Aufmerksamkeit vergleichbar mit Taschenlampe

Die visuelle Aufmerksamkeit wird mit der Metapher einer Taschenlampe verglichen. Indem eine Person eine Taschenlampe auf bestimmte Bereiche fokussiert, wird sichtbar, wohin sich ihre Aufmerksamkeit und ihr Interesse richten. Der Stimulus, der den Probanden präsentiert wird, z.B. eine Werbeanzeige, wird verschwommen am Computer dargestellt. Die Auskunftspersonen werden instruiert, mit dem Mauszeiger auf jene Bereiche des Bildes zu zeigen, die ihre Aufmerksamkeit erregen. Diese Ausschnitte werden scharf dargestellt und die Mauscursorposition, die Reihenfolge und Länge der Betrachtung vom Programm aufgezeichnet.

Flashlight-Methode hat Einfluss auf Betrachtung

In einer Studie, die im Herbst 2009 mit 124 Studierenden an der WU durchgeführt wurde, wurden den Proband/inn/en am Computer Werbeanzeigen präsentiert. Ihre Blickverläufe wurden sowohl mit Flashlight als auch mittels Blickregistrierung gemessen und anschließend verglichen. Die Analyse der Blickdaten ergab, dass es zwischen den beiden Verfahren Blickregistrierung und Flashlight nur geringe Abweichungen bei den Elementen der Anzeigen, die die größte Aufmerksamkeit auf sich zogen, gab. Allerdings hatte die Anwendung von Flashlight einen Einfluss auf die Reihenfolge der betrachteten Elemente innerhalb einer Anzeige. Außerdem wurden mit Flashlight weniger und kürzere Fixationen auf einzelnen Anzeigenelementen aufgezeichnet. Die Kritik, dass die Zeigebewegungen mit dem Mauscursor - im Gegensatz zu spontanen Blickbewegungen - einer kognitiven Steuerung unterliegen, kann mit den Ergebnissen der Studie untermauert werden. Die Validität von Flashlight ist dadurch eingeschränkt. Ein weiterer Nachteil der Flashlight-Methode ergibt sich aus der Unausgereiftheit der Open-Source-Anwendung, die in der derzeitigen Form keine kommerzielle Verwendung zum Test von Werbemitteln zulässt und erhebliche technische Adaptionen nötig machte.

Auswirkungen bei Änderungen in Gestaltung von Anzeigen

Durch das experimentelle Design der Studie wurden auch Gestaltungsregeln für ausgewählte Werbemittel aus den Studienergebnissen abgeleitet. Es zeigte sich, dass Änderungen in der Gestaltung einer Anzeige, wie das Entfernen eines Testurteils, signifikante Auswirkungen auf nachgelagerte Variablen hatten. Die Anzeige für eine Zahncreme mit Testurteil wurde länger betrachtet, häufiger fixiert und in der anschließenden Befragung besser beurteilt, als die Anzeige ohne Testurteil. Ebenso ist der Gestaltung des Anzeigenumfeldes Aufmerksamkeit zu schenken, da eine Veränderung im Versuchsaufbau (Einbettung von Anzeigen in einen Folder gemeinsam mit redaktionellem Text) zu einem natürlicheren Blickverhalten der Probanden führen kann. Auch rezipientenspezifische Merkmale, wie Geschlecht, Produktinvolvement, Anzeigenbekanntheit oder Markenpräferenz beeinflussten die Anzahl an Fixationen und die Gesamtbetrachtungsdauer von Anzeigen sowie deren Bewertung. In Bezug auf die Erinnerung an die beworbene Marke wurde der stärkste Einfluss durch unterschiedliche Testimonials (George Clooney vs. Cindy Crawford) in einer Omega-Uhrenanzeige hervorgerufen. Dieses Ergebnis demonstriert, dass eine integrierte Kommunikation maßgeblich für den Werbeerfolg ist. Es wurde deutlich, dass sich eine Vielzahl von Faktoren auf die Aufmerksamkeitsleistung eines Werbemittels auswirken. Um gesicherte Aussagen zur Werbewirkung von Anzeigen zu liefern, sollten apparative Verfahren zur Messung der Aufmerksamkeitsleistung mit einem Fragebogen kombiniert werden.

Kontakt:
ao.Univ.Prof. Wolfgang Mayerhofer
Institut für Werbewissenschaft und Marktforschung
+43-1-31336 - 4615
wolfgang.mayerhofer@wu.ac.at

Mag. Thomas Biruhs
Institut für Werbewissenschaft und Marktforschung
+43-1-31336 - 4615
thomas.biruhs@wu.ac.at
www.wu.ac.at/werbung

   
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Starke Einschränkung bei Erholungsmöglichkeiten für Pflegende

Im Rahmen der „Wiener Studie zur informellen Betreuung und Pflege älterer Menschen 2008 (VIC2008)“ des Forschungsinstituts für Altersökonomie der WU wurden auch die Erholungsmöglichkeiten informell pflegender Erwerbstätiger untersucht. Dabei waren zum Teil drastische Belastungen dieser Personengruppe zu beobachten.

Datengrundlage waren Stichproben des Hauptverbands der österreichischen Sozialversicherungsträger (712 informell pflegende Erwerbstätige sowie (parallelisiert) 610 Erwerbstätige ohne Pflegeverpflichtung).

Kaum Erholungsmöglichkeiten, Frauen besonders belastet

16,7% der erwerbstätigen pflegenden Angehörigen gaben an, über nicht ausreichende Erholungsmöglichkeiten zu verfügen, im Gegensatz zu 7,6% der Vergleichsstichprobe. Besonders Frauen sind von den ungleichen Erholungsmöglichkeiten betroffen. Oft waren Belastungen von über 60 Stunden durch Pflege und Beruf zu verzeichnen, welche sich bei höherer Pflegestufe, mangelnder Würdigung der Pflegeleistung, Demenz der gepflegten Person, eigenen gesundheitlichen Einschränkungen oder Kindern im Haushalt noch verstärkten. Auch Situationen, in denen informell pflegende Erwerbstätige angaben, weniger aus inneren Gründen heraus als wegen äußerer Umstände die Pflege übernommen zu haben, erhöhten den Druck. Mildernd auf die Belastung wirkten sich berufliche Zufriedenheit sowie die Möglichkeit aus, sich Pflegeaufgaben mit anderen Familienangehörigen und Freunden zu teilen.

Verlust individueller Zeit, Einschränkung der Sozialkontakte

Qualitative Interviews mit 13 Personen verstärkten den Eindruck, dass die Einschränkungen in der Freizeitgestaltung zu besonderen Belastungen führen, und zwar nicht nur die zeitliche Inanspruchnahme durch die Pflege selbst: Auch außerhalb der eigentlichen Pflegezeiten wird an Pflege gedacht, bis hin zu Organisationsleistungen oder laufenden Telefonkontakten während einer Urlaubsreise. In Folge berichteten die Pflegenden im Schnitt von etwa 6 bis 8 Wochenstunden Verlust an individuell verfügbarer Zeit, von weniger Freizeitaktivitäten im Allgemeinen und von eingeschränkten Sozialkontakten. Nicht nur die täglichen Auszeiten, sondern auch die durchgehenden längeren Erholungszeiten verkürzten sich für die Pflegenden oft dramatisch.

Die Ergebnisse machen deutlich, dass viele informell Pflegende unter sehr belastenden Bedingungen leben und die Gesellschaft gefordert ist, die Lebensumstände bei freiwilliger Pflegetätigkeit zu verbessern.

Nähere Informationen zum Projekt VIC2008 unter: http://www.wu.ac.at/altersoekonomie/projekte/vic2008

Ergebnisse unter: http://www.wu.ac.at/altersoekonomie/publikationen/FB_01_2010_neu

Kontakt:
Univ.Prof. Dr. Ulrike Schneider
Forschungsinstitut für Altersökonomie
+43 1 31336 - 5872
ulrike.schneider@wu.ac.at
http://www.wu.ac.at/altersoekonomie

PD Dr. Ivo Ponocny
MODUL University Vienna
ivo.ponocny@modul.ac.at

   
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Rolle und Einfluss von Gerichtsentscheidungen

Das Institut für Österreichisches und Internationales Steuerrecht der WU führt zurzeit unter der Leitung von Michael Lang ein Forschungsprojekt zur horizontalen Steuerkoordinierung durch. Ziel des Forschungsvorhabens ist es, herauszufinden, welche Rolle Gerichtsentscheidungen im Rahmen der Steuerharmonisierung in föderalen Staaten spielen und wie bedeutend ein solcher Einfluss ist.

Das Projekt wird durch die finanzielle Unterstützung der European Science Foundation (ESF) und des Spezialforschungsbereichs (SFB-ITC „International Tax Coordination“) ermöglicht. Mit Hilfe der Ergebnisse sollen Rückschlüsse auf die Entwicklungen innerhalb der Europäischen Union gezogen werden.

Steuerharmonisierung in der Europäischen Union

Im Bereich des Steuerrechts verfügen die Mitgliedstaaten der EU über weitreichende Souveränität. Bis auf wenige Ausnahmen können die nationalen Steuersysteme frei ausgestaltet werden. Auf Grund des Einstimmigkeitserfordernisses kommt kaum europäische Gesetzgebung zustande, die Mitgliedstaaten haben von daher keinen Druck, ihre Rechtslage zu harmonisieren. Die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) wirkt jedoch faktisch harmonisierend. Der Gerichtshof selbst kann eine Harmonisierung zwar nicht bewerkstelligen, aber er hindert die Steuersysteme unter Berufung auf die Grundfreiheiten und auf das Beihilfeverbot daran, protektionistische Maßnahmen zu ergreifen. Die einzelnen Mitgliedstaaten müssen sich dem Steuerwettbewerb voll aussetzen, wenn sie nicht gegen die gemeinschaftsrechtlichen Vorgaben verstoßen wollen. Sie können sich nur unter ganz außergewöhnlichen Umständen davor schützen. Faktisch verkleinert somit der EuGH den Gestaltungsspielraum der einzelnen Mitgliedstaaten. Langfristig gesehen könnte es der Fall sein, dass es für die Mitgliedstaaten das „kleinere Übel“ ist, ihre Steuersysteme doch zu harmonisieren. Wenn man sich beispielsweise die Rechtsprechung des US Supreme Court ansieht, stellt man fest, dass diese Rechtsprechung – allerdings über einen viel längeren Zeitraum gehend – ganz ähnliche Effekte herbeigeführt hat.

ESF Exploratory Workshop

Wichtigstes Element des Forschungsvorhabens ist ein „ESF Exploratory Workshop“, der im November 2010 an der WU stattfinden wird. Ziel des Workshops ist es, die Rechtsprechung des EuGH zu beleuchten und mit anderen Rechtsordnungen zu vergleichen, in denen starke bundesstaatliche Strukturen bestehen. Neben der Rechtsprechung des US Supreme Court soll auch die Rechtsprechung der Gerichte in der Schweiz, Belgien, Spanien, Österreich, Russland, Mexiko, Brasilien, Indien und Australien betrachtet werden. Die Gerichtsentscheidungen werden einem Vergleich unterzogen, um zu erforschen, ob und welche Auswirkungen diese auf die Harmonisierung im Bereich des Steuerrechts haben.

Ergebnisse in Buchform

Im Rahmen dieses Workshops werden Steuerrechtsexperten aus der ganzen Welt zusammen kommen und das Thema der horizontalen Steuerkoordinierung diskutieren. Unter den Teilnehmern finden sich Prof. Joachim Englisch (Deutschland), Prof. Madeleine Simonek (Schweiz), Prof. Edoardo Traversa (Belgien), Prof. José Andres Rozas (Spanien), Prof. Michael Lang und Mag. Lisa Paterno (Österreich), Prof. Danil Vinnitskiy (Russland), Prof. Walter Hellerstein (USA), Santiago Solórzano-Ureta (Mexiko), Prof. Luis Eduardo Schoueri (Brasilien), Sunil Gupta (Indien) und Ass. Prof. Peter Gerangelos (Australien). Grundlage für die Diskussion im Rahmen des Workshops bilden National Reports, in denen die Gerichtsentscheidungen des jeweiligen Landes zusammengefasst und analysiert werden. Sie sollen nach Abhalten des Workshops auch in Buchform veröffentlicht werden.

Kontakt:
Univ.-Prof. Dr. Dr. h.c. Michael Lang
Institut für Österreichisches und Internationales Steuerrecht
+43-1-31336 - 4182
michael.lang@wu.ac.at

Mag. Veronika Daurer
Institut für Österreichisches und Internationales Steuerrecht
+43-1-31336 - 5035
veronika.daurer@wu.ac.at
www.wu.ac.at/taxlaw

   

Plattform für Nachwuchsforscher/innen

Das Forschungsinstitut für mittel- und osteuropäisches Wirtschaftsrecht (FOWI) der WU hat in Zusammenarbeit mit dem Institute for Global Law and Policy (IGLP) an der Harvard Law School und der Interdisziplinären Gesellschaft für Komparatistik und Kollisionsrecht (IGKK) eine Plattform für junge Forscher/innen aus Mittel- und Osteuropa und Westeuropa eingerichtet, um die Vernetzung zu fördern.

Hauptaktivität der Plattform war ein Forschungs-Workshop im Sommer 2010 zum Thema „Law as a Regulatory Device“. Dieser IGLP Austrian Workshop 2010 wurde vom 15. bis 21. August im Schloß Seggau (Südsteiermark), abgehalten. Ermöglicht wurde er durch den inhaltlichen und materiellen Input von Prof. Peter Doralt (Uni Wien) und Rechtsanwalt Dr. Leopold Specht sowie namhafter corporate sponsors (Deloitte, Ithuba Capital AG, JUFA Gästehaus Betriebe GmbH Graz, STRABAG, Sullivan & Worcester LLP).

Förderung von Vernetzung und Austausch

Die Vortragenden kamen aus Afrika, Europa und den USA, die Teilnehmer/innen aus zwölf europäischen Ländern. Die Veranstaltung soll neben dem inhaltlichen Fokus vor allem den Austausch zwischen jungen Wissenschaftlern aus unterschiedlichen Rechtsordnungen sowie deren Vernetzung fördern. Inhaltliches Ziel des Forschungs-Workshops war es, mit den Teilnehmer/inne/n in der Diskussion die Steuerungsfunktion des Rechts in Zeiten der Krise zu diskutieren. Dabei sollte insbesondere der ökonomisch-analytische Zugang zum Verständnis von Rechtsnormen gefördert werden, um auf dieser Basis innovative Ideen zu Wirtschaftspolitik und sozialer Gerechtigkeit zu generieren.

Internationale Vortragende

Vortragende waren unter anderem: Prof. Dan Danielsen („Local Rules and a Global Economy”, Northeastern University School of Law), Dennis Davies („Antitrust”, South Africa), Prof. Irmgard Griss („The Role of Supreme Courts”, Präsidentin des Obersten Gerichtshofs), Prof. David Kennedy („The Traditions of American Legal Thought”, Harvard Law School), Dr. Leopold Specht („Derivatives”, Specht Rechtsanwalts GmbH Wien), und Prof. Martin Winner („Enforcement of Corporate and Securities Law”, WU). Für das kommende Jahr ist wieder ein Workshop in Zusammenarbeit der Institute geplant, um weiterhin einen Ideenaustausch zwischen jungen Wissenschaftler/innenn aus verschiedenen Regionen zu fördern.

Kontakt:
Univ.-Ass. Mag. Vedran Obradović
Forschungsinstitut für mittel- und osteuropäisches Wirtschaftsrecht (FOWI)
+43 1 31336 - 4298
vedran.obradovic@wu.ac.at
http://www.wu.ac.at/fowi/


   
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Best Paper Award für WU-Forscher/innen-Team

Das Team des Research Institute for Managing Sustainability erhielt den Best Paper Award der European Evaluation Society. André Martinuzzi und Ursula Kopp wurden aus mehr als 300 Einreichungen mit dem „best paper“ der European Evaluation Society ausgezeichnet. Ihr Beitrag zeigt Einsatzmöglichkeiten von Organisationsaufstellungen in Evaluationsprojekten anhand von vier Fallstudien auf und bietet eine methodische Weiterentwicklung der Theory Based Evaluation. An der Tagung der European Evaluation Society zum Thema „Evaluation in the Public Interest: Participation, Politics and Policy” haben mehr als 800 Expert/inn/en aus ganz Europa teilgenommen.

Kontakt:
PD Dr. André Martinuzzi
Research Institute for Managing Sustainability
+43-1-31336 - 4698
andre.martinuzzi@wu.ac.at
http://www.sustainability.at/

   
  • Buchveröffentlichung I: kreativ prekär - Künstlerische Arbeit und Subjektivität im Postfordismus

In der Arbeits- und Organisationsforschung wird seit einigen Jahren ein Leitbild diskutiert, das Künstler als flexible, autonome und selbstverantwortliche Subjekte der „Projektpolis“ „anruft“ und bestimmt. An diese Diskussion anknüpfend und vor dem Hintergrund poststrukturalistischer Philosophien weist Bernadette Loacker vom Institut für Interdisziplinäre Abteilung für Verhaltenswissenschaftlich Orientiertes Management auf die prekären Effekte hin, die mit der Heroisierung fragmentierter und unsicherer, aber dafür „kreativer und spielerischer“ Arbeits- und Lebensformen einhergehen können.

Am Beispiel von Theaterarbeit verdeutlicht sie zugleich, dass Subjektivität diskursiv nicht determiniert werden kann, sondern Individuen normative Erwartungen und Subjektideale auf unterschiedlichste Weise rekreieren.

Kontakt:
Dr. Bernadette Loacker
Interdisziplinäre Abteilung für Verhaltenswissenschaftlich Orientiertes Management
+43-1-31336 - 5044
bernadette.loacker@wu.ac.at
http://www.wu.ac.at/ivm


  • Buchveröffentlichung II: Erbrecht und Vermögensnachfolge

Um Vermögen erfolgreich weiterzugeben, sind umsichtige Planung und sorgfältige Organisation sowohl für Private als auch Unternehmen von großer Bedeutung. Falsche Weichenstellungen können zu maßgeblichen Verlusten führen. Um dies bereits im Vorfeld zu vermeiden, sind Kenntnis der wichtigsten Fragestellungen und Informationen über Einflussfaktoren und Möglichkeiten unerlässlich. Eine umfassende Aufbereitung von Literatur und Rechtsprechung, verbunden mit vielen Beispielen aus der Praxis sind hilfreich, um erfolgreich Risiken bei der Planung und Abwicklung der Vermögensweitergabe zu reduzieren und damit Vermögenswerte zu sichern.

Gemeinsam mit Michael Gruber (Universität Salzburg), Katharina Müller (Wilhelm Müller Rechtsanwälte) und Martin Schauer (Universität Wien) gibt WU-Professorin und Department-Vorständin Susanne Kalss dieses Buch heraus. Es ist das Ergebnis eines sechsjährigen Forschungsprojekts, das maßgeblich an der WU konzipiert und betreut wurde. Es kann als Einstieg in die rechtlichen Fragestellungen für Familienunternehmen betrachtet werden.

Kontakt:
Univ.Prof. Dr. Susanne Kalss, LL.M.(Florenz)
Unternehmensrecht (Kalss)
+43 1 31336 – 4647
susanne.kalss@wu.ac.at
http://www.wu.ac.at/privatrecht

   

Konferenz: Recent and Pending Cases at the ECJ on Direct Taxation

Am 11. – 13. November 2010 wird an der WU die Konferenz "Recent and Pending Cases at the ECJ on Direct Taxation" stattfinden.

Diese Konferenz wird vom Institut für Österreichisches und Internationales Steuerrecht der WU in Kooperation mit dem Special Research Program on International Tax Coordination (SFB ITC) der WU veranstaltet.

Feierliche Antrittsvorlesung

Die Konferenz wird mit der feierlichen Antrittsvorlesung von Prof. Dr. Pasquale Pistone eröffnet, welcher von der Europäischen Kommission zum Jean-Monnet ad personam Professor für European Tax Law and Policy am Institut für Österreichisches und Internationales Steuerrecht berufen wurde. Prof. Dr. Pasquale Pistone wird zum spannenden Thema „European Tax Policy – Where are we heading?” referieren.

Diskussion aktueller Fälle

Bei der anschließenden zweitägigen Konferenz werden die derzeit beim EuGH auf dem Gebiet der direkten Steuern anhängigen Fälle diskutiert. Die Referent/inn/en werden die von ihren nationalen Gerichten vorgelegten oder von der Kommission anhängig gemachten Fälle präsentieren und den jeweiligen nationalen und unionsrechtlichen Hintergrund erläutern. Anhand der zukünftig zur Entscheidung anstehenden EuGH-Fälle soll eine Diskussion über aktuelle Entwicklungstendenzen der EuGH-Rechtsprechung auf dem Gebiet der direkten Steuern ermöglicht werden.

Einladung und die Anmeldeformulare unter: http://www.wu.ac.at/taxlaw

Kontakt:
Prof. Michael Lang
Österreichisches und Internationales Steuerrecht
+43-1-31336 - 4182
michael.lang@wu.ac.at
http://www.wu.ac.at/taxlaw

Anmeldung bei:
Renée Pestuka
+43-1-31336 - 5920
renee.pestuka@wu.ac.at
http://www.wu.ac.at/taxlaw

Fotos:pixelio.de, WU

 

Impressum

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