Präsentationsmedienverleih
Link zum Online Reservierungsformular
Das Information Center bietet portable Datenprojektoren (Videobeams der Marken NEC und Toshiba) und Notebooks zum Einsatz in Lehrveranstaltungen und Präsentationen an der WU an. Diese können während der Öffnungszeiten des Information Centers reserviert werden. Ab 1. Oktober 2010 bzw. 28. Februar 2011 können Geräte beim Portier im UZA1, UZA 3 und UZA 4 während der Öffnungszeiten der jeweiligen Gebäude abgeholt und retourniert werden. Dieses Service können alle WU Student/inn/en und Mitarbeiter/inn/en gleichermaßen nutzen.
- Die Geräte des Information Centers können nur für Lehrveranstaltungen reserviert werden. Wenn Sie über einen längeren Zeitraum hinweg Geräte (z.B. Notebooks) ausborgen möchten, steht Ihnen dafür das PowerStore zur Verfügung.
- In jedem Fall ist der Verleihzeitraum auf die Dauer der Lehrveranstaltung (plus allfällige Aufbau-/Wegzeiten) beschränkt. Reservierungswünschen über mehrere Tage oder Wochen können wir leider nicht nachkommen.
- ACHTUNG, NEUE REGELUNG:Aufgrund aktueller Ereignisse sind wir leider gezwungen die Reservierungen von Präsentationsmedien, wenn diese nicht bis spätestens 1/2 Stunde nach Beginn des Reservierungszeitraumes abgeholt werden, im Bedarfsfall ohne weitere Benachrichtigung ZU STORNIEREN.
Folgende Geräte stehen beim Portier im UZA 1 zur Verfügung:
Videobeams:
- 7 Stück "NEC NP61"
- 5 Stück "NEC NP50"
- 5 Stück "NEC VT695"
- 7 Stück "NEC NP43G"
Notebooks:
- 3 Stück "IBM ThinkPad T60" (Intel Core2Duo, 2 GHz)
- 4 Stück "IBM ThinkPad T61"
- 1 Stück "Lenovo T410s"
Zubehör:
- 6 Stück USB-Lautsprecherboxen "Logitech"
- 2 Stück Wireless Presenter
- 10 Stück Webcams
Folgende Geräte stehen beim Portier im UZA 3 zur Verfügung:
Videobeams:
Notebooks:
Portable Lautsprecherboxen:
- 2 Stück USB-Lautsprecherboxen
Folgende Geräte stehen beim Portier im UZA 4 zur Verfügung:
Videobeams:
- 3 Stück "NEC NP610"
- 1 Stück "NEC NP43G"
Notebooks:
Portable Lautsprecherboxen:
- 2 Stück USB-Lautsprecherboxen
Und so können Sie reservieren:
Der angegebene Reservierungszeitraum muss unbedingt die Zeit, die für Aufbau vor, sowie Abbau und Rückgabe nach der Präsentation/Lehrveranstaltung, inkludieren. Der Reservierungszeitraum bezieht sich immer auf die gesamte Dauer der Entlehnung!
Bitte überprüfen Sie vor der Reservierung auch, ob die angeforderten Präsentationsmedien nicht ohnehin im entsprechenden Hörsaal vorhanden sind. Insbesondere die Hörsäle H 0.1 - H 0.7 und das AudiMax verfügen über fix installierte Videobeams. Übersicht über die Hörsaalausstattung bietet die Abteilung Facility Management in einer Übersicht.
Benutzungsbedingungen (Auszug):
- Der Verleih von Videobeamer, Laptops und Zubehör ist kostenlos und erfolgt nur an im jeweils aktuellen Semester zu einem Studium an der WU rückgemeldeten Studierenden und Mitarbeitern an Instituten der WU sowie über SVM an externe Veranstalter für genehmigte Veranstaltungen.
- Die entlehnten Geräte dürfen ausschließlich in Lehrveranstaltungen der WU oder bei genehmigten Veranstaltungen eingesetzt werden. Untersagt ist insbesondere jede Verwendung für private Zwecke.
- Alle reservierten Geräte können beim Portier im UZA 1, UZA 3 und UZA 4 abgeholt werden und müssen bis spätestens zu dem am Vertrag ersichtlichen Zeitpunkt dort zurückgegeben werden. Eine Direktweitergabe an nachfolgende EntlehnerInnen ist unzulässig. Verspätungen müssen ehestmöglich, jedenfalls aber vor dem festgelegten Rückgabezeitpunkt telefonisch je nach Ausgabeort unter der Nummer (01) 31336/3000 im UZA1 - Information Center, 31336/4500 im UZA1 - Portier, 31336/4000 im UZA3, (01) 31336/5100 im UZA4 bekanntzugeben.
- Die Geräte werden vor der Ausgabe auf Vollständigkeit geprüft und sind vollständig inklusive allen Zubehörs (Abdeckkappen, Netzteile, Verbindungskabel udgl.) zurückzugeben.
- Der Entlehner haftet für sämtliche Schäden an entliehenen Geräten und Zubehör, insbesondere durch (1) verspätete Rückgabe, (2) bei Verwenden an einem anderen als dem im Entlehnvertrag angegebenen Ort oder in einer anderen als der angegebenen LV, (3) bei Weitergabe an Dritte und Nutzung durch Dritte, (4) bei unsachgemäße Verwahrung oder Transport, (5) bei Nichtbeachtung der in der Bedienungsanleitung angegebenen Vorschriften, (6) bei Abnutzung über das gewöhnliche Maß hinaus, (7) bei fahrlässiger oder vorsätzlicher Beschädigung (gilt auch für Kratzer und sonstige Beschädigungen an Gehäuse und/oder Objektiv), (8) bei Diebstahl oder Verlust der entliehenen Geräte und Zubehör. In diesen Fällen wird für Videobeamer und Laptops ein pauschalierter Schadenersatz in Höhe von EUR 750 und für Zubehör ein pauschalierter Schadenersatz in Höhe von EUR 50 verrechnet.
- Das Installieren von Software und Verändern der BIOS-Einstellungen auf den Notebooks ist unzulässig. Sollten Sie eine bestimmte Softwareanwendung für Ihre Präsentation benötigen, sprechen Sie dies bitte unbedingt vorher mit den Mitarbeiter|innen des Infocenters ab.
- Die Videobeams dürfen während des Betriebs keinesfalls Erschütterungen ausgesetzt werden, da dies die Projektionslampe beschädigen und deren Lebensdauer verkürzen kann. Nach Gebrauch ist unbedingt eine 5-minütige Auskühlphase abzuwarten, bevor der Videobeam bewegt werden darf.
- Im übrigen gelten die am Entlehnvertrag ersichtlichen Bestimmungen. Bitte haben Sie Verständnis, dass wir uns stichprobenartige Kontrollen des Verwendungszwecks vorbehalten und dass wir Verstöße gegen die Benutzungsbestimmungen jedenfalls mit einer Verleihsperre für 1 Semester sanktionieren müssen (unbeschadet allfälliger schadenersatzrechtliche Forderungen).