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Aktuelle Fristen und Termine: Die Bewerbungsfrist für das SS 2012 läuft von 1.2.2012 bis 4.3.2012 (24 Uhr). Das Hearing der eingeladenen InteressentInnen findet am 8. März 2012 ab 13 Uhr im SEM 5005 statt. |
Studierende der Diplom- bzw Masterstudien haben eine Diplom- oder Masterarbeit im Umfang von 20 ECTS-Anrechnungspunkten abzufassen. Dabei sollen die Studierenden ihre Fähigkeiten nachweisen, Themen mithilfe wissenschaftlicher Forschungsmethoden selbständig zu bearbeiten.
Zweck der Diplom- bzw Masterarbeit ist es, dass die Studierenden an eine frei gewählte Problem- bzw Fragestellung systematisch sowie methodisch einwandfrei herangehen und selbstständig unter Zuhilfenahme relevanter Fachliteratur in schriftlicher Form bearbeiten. Wichtigstes Kriterium ist ein hohes Maß an Eigenständigkeit und Originalität der Arbeit.
Es werden zu Beginn eines jeden Semesters nach Maßgabe der verfügbaren Kapazitäten (zZ 6) Diplomanden in Betreuung genommen. Die Vergabe verläuft wie folgt:
Es besteht freie Themenwahl. Es gilt allerdings die Einschränkung, dass bereits als Diplomarbeit oder Masterthese behandelte Themen nicht bzw nur im Ausnahmefall (etwa wenn Neuentwicklungen in Lehre, Gesetzgebung oder Rechtssprechung vorliegen) zur Wahl stehen. Beachten Sie die Liste der approbierten Arbeiten und die Liste der betreuten Arbeiten.
Senden Sie binnen offener Bewerbungsfrist (s oben) eine Bewerbung per E-Mail an Frau Emberger (E-Mail). Als Betreff geben Sie bitte das Stichwort „DA-Bewerbung“ an. Die Bewerbung soll folgende Unterlagen in elektronischer Form umfassen:
Disposition (schriftliche Darstellung des wissenschaftlichen Vorhabens);
Arbeitsplan (Gliederung samt persönlicher Zeitplanung);
Lebenslauf;
aktuelle Leistungsnachweise (Sammelzeugnis).
Alle Bewerber, deren Bewerbung vollständig und rechtzeitig eingelangt ist, werden zu einem Hearing (Termin s oben) eingeladen. Die Bewerber sollen im Rahmen des Hearings ein 10-minütiges Kurzreferat über Problemstellung, Forschungsfrage, Methodik und Arbeitsplan halten. An das Referat schließt eine kurze Fragerunde an.
Die Vergabeentscheidung (Betreuungszusage) wird nach Abschluss des Hearings unverzüglich bekannt gegeben.
Diplom- bzw Masterarbeiten werden von Univ.-Prof. Dr. Winner gemeinsam mit einer Assistentin / einem Assistenten der Abteilung betreut.
Sobald Sie eine Betreuungszusage erhalten haben, werden Sie zu einem Vorbereitungsgespräch eingeladen. Dabei sollen formale Kriterien und inhaltliche Fragen besprochen werden. Bereiten Sie sich daher entsprechend darauf vor, sodass dieses Gespräch zu einem fruchtbaren Auftakt wird.
Ihre Diplomarbeit bzw Masterthese sollte einen Umfang von mindestens 70 bis höchstens 100 Textseiten aufweisen. Formatierung:
max. Times/Arial 12; 1,5-zeilig; 3cm Seitenrand.
Der Aufbau soll sich an der bearbeitenden Themenstellung orientieren. Gehen Sie strukturiert bei der Bearbeitung vor und achten Sie auf die Gewichtigung der einzelnen Detailfragen, sodass relevanten Aspekten entsprechender Raum zukommt. Entwicklen Sie unter Beachtung der rechtswissenschaftlichen Methodik eigene Ansätze zur Lösung der aufgeworfenen Forschungsfragen. Die Arbeit soll mit einer kurzen Darstellung der Ergebnisse schließen.
Bitte beachten Sie die Gestaltungsrichtlinie der Abteilung. (Download)
Deckblatt der WU ausfüllen und der Arbeit voranstellen.
Beurteilungsprotokoll ausfüllen und mit der Arbeit gemeinsam per E-Mail senden.
Die Arbeit samt Deckblatt als einheitliche PDF-Datei gemeinsam mit vorausgefüllten Beurteilungsprotokoll per E-Mail an den Betreuuer senden und über learn@WU zum Zwecke der Plagiatsprüfung hochzuladen.
Diplom- bzw Masterarbeiten sollen innerhalb von 9 Monaten ab der Betreuungszusage beurteilungsreif abgeschlossen werden. Danach verfällt die Betreuungszusage und das Thema. Eine neuerliche Bewerbung ist allerdings möglich.
Sie
können je nach Ihren persönlichen Bedürfnissen innerhalb dieser neun Monate Betreuungsgespräche vereinbaren sowie eine
Rohfassung zur Vorbegutachtung übermitteln.
Die Beurteilung der Arbeit erfolgt idR binnen einem Monat.
Die positiv beurteilte wissenschaftliche Arbeit ist durch Übergabe an die WU-Bibliothek vor der Verleihung des akademischen Grades zu veröffentlichen. Das in der Bibliothek abzugebende Exemplar muss gebunden sein und einen geleimten Rücken und harten Deckel aufweisen.
Anlässlich der Ablieferung der Diplom- bzw Masterarbeit ist die Verfasserin bzw der Verfasser berechtigt, einen Ausschluss der Benützung der abgelieferten Exemplare zu beantragen. Im Leitfaden für die Sperre von wissenschaftlichen Arbeiten finden Sie sämtliche Informationen zu diesem Thema.
Die Abteilung für Informations- und Immaterialgüterrecht stellt ausgezeichnete Diplomarbeiten oder Masterthesen nach Rücksprache mit der Autorin bzw dem Autor als PDF-Datei in der Liste der approbierten Diplomarbeiten / Masterthesen zum Download (§ 18a UrhG) bereit.