Master- & Diplomarbeiten

Aktuelle Fristen und Termine:

Die Bewerbungsfrist für das SS 2012 läuft von 1.2.2012 bis 4.3.2012 (24 Uhr).

Das Hearing der eingeladenen InteressentInnen findet am 8. März 2012 ab 13 Uhr im SEM 5005 statt.

Allgemeines

Studierende der Diplom- bzw Masterstudien haben eine Diplom- oder Masterarbeit im Umfang von 20 ECTS-Anrechnungspunkten abzufassen. Dabei sollen die Studierenden ihre Fähigkeiten nachweisen, Themen mithilfe wissenschaftlicher Forschungsmethoden selbständig zu bearbeiten.

Zweck der Diplom- bzw Masterarbeit ist es, dass die Studierenden an eine frei gewählte Problem- bzw Fragestellung systematisch sowie methodisch einwandfrei herangehen und selbstständig unter Zuhilfenahme relevanter Fachliteratur in schriftlicher Form bearbeiten. Wichtigstes Kriterium ist ein hohes Maß an Eigenständigkeit und Originalität der Arbeit.

  • Wenn Sie im Fachbereich "Privatrecht einschließlich zivilgerichtliches Verfahren" in den Fächern "Privates IT-Recht" oder "Wettbewerbs- und Immaterialgüterrecht" eine Diplom- bzw Masterarbeit abfassen möchten, finden Sie im Folgenden weiterführende Informationen.

Voraussetzungen

  • Für die Erstellung von Diplom- und Masterarbeiten gemäß den Studienplänen nach Universitätsstudiengesetz (UniStG) sind keinerlei speziellen Voraussetzungen zu beachten.
  • Studierende der so genannten "auslaufenden Studienpläne" müssen vor der Abfassung der Diplomarbeit den ersten Studienabschnitt positiv abgeschlossen haben.
  • Interesse an wissenschaftlicher Arbeit im Informations-, Wettbewerbs- und Immaterialgüterrecht wird zwingend vorausgesetzt.

Themenvergabe und Betreuungszusage

Es werden zu Beginn eines jeden Semesters nach Maßgabe der verfügbaren Kapazitäten (zZ 6) Diplomanden in Betreuung genommen. Die Vergabe verläuft wie folgt:

  1. Es besteht freie Themenwahl. Es gilt allerdings die Einschränkung, dass bereits als Diplomarbeit oder Masterthese behandelte Themen nicht bzw nur im Ausnahmefall (etwa wenn Neuentwicklungen in Lehre, Gesetzgebung oder Rechtssprechung vorliegen) zur Wahl stehen. Beachten Sie die Liste der approbierten Arbeiten und die Liste der betreuten Arbeiten.

  2. Senden Sie binnen offener Bewerbungsfrist (s oben) eine Bewerbung per E-Mail an Frau Emberger (E-Mail). Als Betreff geben Sie bitte das Stichwort „DA-Bewerbung“ an. Die Bewerbung soll folgende Unterlagen in elektronischer Form umfassen:

    1. Disposition (schriftliche Darstellung des wissenschaftlichen Vorhabens);

    2. Arbeitsplan (Gliederung samt persönlicher Zeitplanung);

    3. Lebenslauf;

    4. aktuelle Leistungsnachweise (Sammelzeugnis).

  3. Alle Bewerber, deren Bewerbung vollständig und rechtzeitig eingelangt ist,  werden zu einem Hearing (Termin s oben) eingeladen. Die Bewerber sollen im Rahmen des Hearings ein 10-minütiges Kurzreferat über Problemstellung, Forschungsfrage, Methodik und Arbeitsplan halten. An das Referat schließt eine kurze Fragerunde an.

  4. Die Vergabeentscheidung (Betreuungszusage) wird nach Abschluss des Hearings unverzüglich bekannt gegeben.

Betreuung an der Abteilung für Informations- und Immaterialgüterrecht

Diplom- bzw Masterarbeiten werden von Univ.-Prof. Dr. Winner gemeinsam mit einer Assistentin / einem Assistenten der Abteilung betreut.

Die Diplomarbeit / Masterthese

Sobald Sie eine Betreuungszusage erhalten haben, werden Sie zu einem Vorbereitungsgespräch eingeladen. Dabei sollen formale Kriterien und inhaltliche Fragen besprochen werden. Bereiten Sie sich daher entsprechend darauf vor, sodass dieses Gespräch zu einem fruchtbaren Auftakt wird.

Ihre Diplomarbeit bzw Masterthese sollte einen Umfang von mindestens 70 bis höchstens 100 Textseiten aufweisen. Formatierung: max. Times/Arial 12; 1,5-zeilig; 3cm Seitenrand.

Der Aufbau soll sich an der bearbeitenden Themenstellung orientieren. Gehen Sie strukturiert bei der Bearbeitung vor und achten Sie auf die Gewichtigung der einzelnen Detailfragen, sodass relevanten Aspekten entsprechender Raum zukommt. Entwicklen Sie unter Beachtung der rechtswissenschaftlichen Methodik eigene Ansätze zur Lösung der aufgeworfenen Forschungsfragen. Die Arbeit soll mit einer kurzen Darstellung der Ergebnisse schließen.

Bitte beachten Sie die Gestaltungsrichtlinie der Abteilung. (Download)

Abgabe der Endfassung:

  • Deckblatt der WU ausfüllen und der Arbeit voranstellen.

  • Beurteilungsprotokoll ausfüllen und mit der Arbeit gemeinsam per E-Mail senden.

  • Die Arbeit samt Deckblatt als einheitliche PDF-Datei gemeinsam mit vorausgefüllten Beurteilungsprotokoll per E-Mail an den Betreuuer senden und über learn@WU zum Zwecke der Plagiatsprüfung hochzuladen.

Zeitplan

Diplom- bzw Masterarbeiten sollen innerhalb von 9 Monaten ab der Betreuungszusage beurteilungsreif abgeschlossen werden. Danach verfällt die Betreuungszusage und das Thema. Eine neuerliche Bewerbung ist allerdings möglich.

Sie können je nach Ihren persönlichen Bedürfnissen innerhalb dieser neun Monate Betreuungsgespräche vereinbaren sowie eine Rohfassung zur Vorbegutachtung übermitteln.

Approbation

Die Beurteilung der Arbeit erfolgt idR binnen einem Monat.

Die positiv beurteilte wissenschaftliche Arbeit ist durch Übergabe an die WU-Bibliothek vor der Verleihung des akademischen Grades zu veröffentlichen. Das in der Bibliothek abzugebende Exemplar muss gebunden sein und einen geleimten Rücken und harten Deckel aufweisen.

Anlässlich der Ablieferung der Diplom- bzw Masterarbeit ist die Verfasserin bzw der Verfasser berechtigt, einen Ausschluss der Benützung der abgelieferten Exemplare zu beantragen. Im Leitfaden für die Sperre von wissenschaftlichen Arbeiten finden Sie sämtliche Informationen zu diesem Thema.

Beurteilungskriterien

  • Negative Plagiatsprüfung
  • Eigenständigkeit: Wesentliches Element ist die sichtbare Trennung von übernommenem Wissen und eigenen Überlegungen, wobei Letzteren in Hinblick auf den Wert der Arbeit besondere Bedeutung zukommt. Sie sollen im Rahmen dieser Arbeit eigene Standpunkte entwicklen und methodisch begründen.
  • Formale Korrektheit: Dazu zählen neben der sprachlichen und orthographischen Richtigkeit insbesondere der korrekte Umgang mit den für die Arbeit herangezogenen Quellen, die Einhaltung der in der Rechtswissenschaft üblichen Zitierregeln sowie die Angabe einer vollständigen Literaturliste.
  • Aufbau und Gliederung: Die Arbeit soll nicht nur einen Abriss unterschiedlicher Literaturquellen liefern, sondern ein Thema/eine Problemstellung klar umreißen (Fragestellung), systematisch und methodisch einwandfrei abhandeln (Hauptteil) und die wichtigsten Gedanken/Schlussfolgerungen noch einmal hervorheben (Schlussteil).
  • Konsistenz der Argumentation und Ergebnissynthese: Die Arbeit soll die zu Beginn definierte Problemstellung nachvollziehbar und schlüssig behandeln, d.h. die selbst gesetzten Ziele müssen am Ende der Arbeit auch eingelöst worden sein. Damit rückt insbesondere die Synthese (Zusammenfassung und Schlussfolgerungen) am Ende der Arbeit ins Zentrum der Begutachtung.
  • Kritische Reflexion: Die kritische Reflexion der eigenen Arbeit und der in deren Rahmen gewonnenen Erfahrungen soll die Diplom- bzw Masterarbeit abrunden. Diese Reflexion kann sich auf unterschiedliche Aspekte beziehen, z.B. die verwendete Literatur, den aktuellen Diskussionsstand, die eigene Vorgehensweise etc.

Veröffentlichung auf der Website

Die Abteilung für Informations- und Immaterialgüterrecht stellt ausgezeichnete Diplomarbeiten oder Masterthesen nach Rücksprache mit der Autorin bzw dem Autor als PDF-Datei in der Liste der approbierten Diplomarbeiten / Masterthesen zum Download (§ 18a UrhG) bereit.

Copyright 2012 | WU (Wirtschaftsuniversität Wien) | 16.02.2012
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