Bachelorarbeiten

Aktuelle Fristen und Termine:

Die aktuelle Bewerbungsfrist läuft bis 13. Mai (24 Uhr).

Das Hearing der eingeladenen InteressentInnen findet Anfang Mai statt.

Die nächste Vergaberrunde findet im Oktober statt, Bewerbungen werden am 15.9. bis 1.10. (24 Uhr) entgegengenommen.

Allgemeines

Im Rahmen der beiden Bachelorstudien Wirtschafts- und Sozialwissenschaften sowie Wirtschaftsrecht ist im zweiten Studienabschnitt eine Bachelorarbeit im Umfang von 9 ECTS-Anrechnungspunkten zu verfassen. 

Zweck der Bachelorarbeit ist es, dass Sie an eine gegebene Problem- bzw Fragestellung systematisch sowie methodisch herangehen und selbstständig – unter Zuhilfenahme relevanter Fachliteratur – in schriftlicher Form bearbeiten. Die wichtigsten Kriterien sind die Eigenständigkeit und Originalität der Arbeit.

  • Wenn Sie im Fachbereich "Rechtswissenschaften" auf dem Gebiet "Informations-, Wettbewerbs- und Immaterialgüterrecht" eine Bachelorarbeit abfassen möchten, finden Sie im Folgenden weiterführende Informationen.

Voraussetzungen

  • Die PI "Grundlagen des rechtswissenschaflichen Arbeitens" (3 ECTS) positiv abgeschlossen
  • Besuch der Vorlesung "Wettbewerbs-, Kartell- und Immaterialgüterrecht" von Vorteil; positive Fachprüfung "Privatrecht einschl ZGV" nicht erforderlich.
  • Interesse an wissenschaftlicher Arbeit im Informations-, Wettbewerbs- und Immaterialgüterrecht

Themenvergabe & Betreuungszusage

Die Themenvergabe erfolgt nach Maßgabe der freien Abteilungskapazitäten zu zwei Terminen je Semesters und läuft wie folgt ab:

  1. Wählen Sie ein höchstgerichtliches Urteil aus der Entscheidungsliste (s Pkt. Themenvergabe), das Sie bearbeiten möchten, aus. Sie können unter www.ris.bka.gv.at die österreichichischen Entscheidungen im Volltext abrufen und vorab durchlesen. Entscheidungen der Instanzgerichte sind vereinzelt ebenfalls im RIS oder über die RDB verfügbar. Die Stichworte zu jeder Entscheidung geben Ihnen einen ersten Hinweis, wo die jeweiligen Schwerpunkte liegen.
  2. Haben Sie eine Themenwahl getroffen, senden Sie ein Bewerbungs-E-Mail an Frau Emberger (E-Mail) und geben Ihren Themenwunsch bekannt. Nützen Sie dieses E-Mail auch um uns Ihre Motivation und Ihren Zugang zum Thema darzustellen. Weiters ersuchen wir Sie, die geforderten Vorraussetzungen (s oben) nachzuweisen und die entsprechenden Dokumente als gescannten Anhang mitzusenden.
  3. Sobald Ihr E-Mail eingelangt ist, werden Sie umgehend über den weiteren Ablauf  informiert und zum nächsten Hearingtermin. Im Anschluss an das Hearing erfolgt die Betreuungsentscheidung und Ihnen wird dabei der/die Betreuuer/in bekannt gegeben.

Betreuer an der Abteilung für Informations- und Immaterialgüterrecht

Als Betreuer stehen zur Zeit Univ.-Prof. Dr. Winner und Univ.-Ass. Dr. Appl zur Verfügung.

Die Bachelorarbeit

Sobald Sie eine Betreuungszusage erhalten haben, werden Sie von Ihrem Betreuer zu einem Vorbereitungsgespräch eingeladen. Dabei sollen formale Kriterien und inhaltliche Fragen besprochen werden. Bereiten Sie sich daher entsprechend darauf vor, sodass dieses Gespräch zu einem fruchtbaren Auftakt wird.

Ihre Bacchelorarbeit sollte einen Umfang von 25 bis höchstens 35 Textseiten aufweisen. Formatierung: Times/Arial, < 12 Pt; < 1,5-zeilig; < 3cm Seitenrand.

Der Aufbau soll sich an der zu bearbeitenden Entscheidung orientieren. Dazu empfiehlt es sich, zuerst den Sachverhalt sowie die rechtliche Beurteilung der Instanzen und des Höchstgerichts kurz darzustellen. Daran soll sich eine kritische Würdigung der Entscheidung anschließen. Dabei soll unter Aufbereitung relevanter Literatur zu den Kernaussagen der untersuchten Entscheidung unter Beachtung der rechtswissenschaftlichen Methodik Stellung genommen werden. Die Arbeit soll mit einer kurzen Darstellung der Ergebnisse schließen.

Bitte beachten Sie die Gestaltungsrichtlinie der Abteilung. (Download)

Abgabe der Endfassung:

  • Deckblatt der WU ausfüllen und der Arbeit voranstellen (Download);
  • Beurteilungsprotokoll ausfüllen und mit der Arbeit gemeinsam per E-Mail senden (Download);
  • Die Arbeit samt Deckblatt als einheitliche PDF-Datei gemeinsam mit vorausgefüllten Beurteilungsprotokoll per E-Mail an den Betreuuer senden und über learn@WU zum Zwecke der Plagiatsprüfung hochzuladen.

Zeitplan

Bachelorarbeiten sollen innerhalb von 6 Monaten ab dem Vorbereitungsgespräch beurteilungsreif abgeschlossen werden. Danach verfällt die Betreuungszusage und das Thema wird neuerlich zur Bearbeitung freigegeben. Eine neuerliche Bewerbung ist allerdings möglich.

Sie können je nach Ihren persönlichen Bedürfnissen innerhalb dieser sechs Monate Betreuungsgespräche mit Ihrem Betreuer vereinbaren sowie eine Rohfassung zur Vorbegutachtung übermitteln.

Approbation

Die Beurteilung der Arbeit erfolgt idR binnen zwei Wochen und höchstens binnen einem Monat ab Einreichung der Arbeit.

Beurteilungskriterien

  • Negative Plagiatsprüfung
  • Eigenständigkeit: Wesentliches Element ist die sichtbare Trennung von übernommenem Wissen und eigenen Überlegungen, wobei Letzteren in Hinblick auf den Wert der Arbeit besondere Bedeutung zukommt. Sie sollen im Zuge der Arbeit einen eigenen Standpunkt entwickeln und diesen transparent von den übernommenen Ideen abheben.
  • Formale Korrektheit: Dazu zählen neben der sprachlichen und orthographischen Richtigkeit insbesondere der korrekte Umgang mit den für die Arbeit herangezogenen Quellen, die Einhaltung der im jeweiligen Fach üblichen Zitierregeln sowie die Angabe einer vollständigen Literaturliste.
  • Aufbau und Gliederung: Eine Bachelorarbeit soll nicht nur einen Abriss unterschiedlicher Literaturquellen liefern, sondern ein Thema/eine Problemstellung klar umreißen (Fragestellung), systematisch und mit vertretbarem Aufwand abhandeln (Hauptteil) und die wichtigsten Gedanken/Schlussfolgerungen noch einmal hervorheben (Schlussteil).
  • Konsistenz der Argumentation und Ergebnissynthese: Die Bachelorarbeit soll die zu Beginn definierte Problemstellung nachvollziehbar und schlüssig behandeln, d.h. die selbst gesetzten Ziele müssen am Ende der Arbeit auch eingelöst worden sein. Damit rückt insbesondere die Synthese (Zusammenfassung und Schlussfolgerungen) am Ende der Arbeit ins Zentrum der Begutachtung.
  • Kritische Reflexion: Die kritische Reflexion der eigenen Arbeit und der in deren Rahmen gewonnenen Erfahrungen soll die Bachelorarbeit abrunden. Diese Reflexion kann sich auf unterschiedliche Aspekte beziehen, z.B. die verwendete Literatur, den aktuellen Diskussionsstand, die eigene Vorgehensweise etc.

Veröffentlichung auf der Website

Die Abteilung für Informations- und Immaterialgüterrecht stellt ausgezeichnete Bachelorarbeiten nach Rücksprache mit der Autorin bzw dem Autor als PDF-Datei in der Liste der approbierten Bachelorarbeiten zum Download (§ 18a UrhG) bereit.

Copyright 2012 | WU (Wirtschaftsuniversität Wien) | 17.04.2012
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