Forschungsprofil von Prof. Grabenwarter und seinen Mitarbeitern/innen

   

Grund- und Menschenrechtsschutz

Ein Forschungsschwerpunkt ist der nationale, europäische und internationale Grund- und Menschenrechtsschutz. Besondere Berücksichtigung findet hier die Entwicklung des Rechts der Europäischen Menschenrechtskonvention, und zwar sowohl im Hinblick auf die in der Konvention verbürgten Rechte als auch im Hinblick auf die Organisation des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte und das Verfahren vor diesem internationalen Gericht. Aktuelle Forschungsprojekte widmen sich der Meinungs- und Pressefreiheit, der Versammlungsfreiheit und den Verfahrensgrundrechten (zB im Telekommunikationsrecht, im Kartellrecht).

Europäisches Verfassungs- und Verwaltungsrecht

Ein zentraler Forschungsbereich liegt im Europäischen Verfassungs- und Verwaltungsrecht. Hier werden einerseits europäische Entwicklungen im Verfassungs- wie im Verwaltungsrecht analysiert. Andererseits werden systematisch die Wechselwirkungen zwischen Österreichischem und Europäischem Recht an den Schnittstellen zwischen Verfassungsrecht, Verwaltungsrecht und Europarecht untersucht. Die Forschungsaktivitäten werden zu einem wesentlichen Teil in internationalen Projekten verwirklicht.

Staatsorganisationsrecht

Einen weiteren Forschungsschwerpunkt bildet das Staatsorganisationsrecht, insbesondere das Parlamentsrecht. Ein Forschungsvorhaben besteht zur Kontrollfunktion des Parlaments, wobei hier ein Ansatz verfolgt wird, der neben dem österreichischen auch das deutsche Verfassungsrecht sowie das Recht der Europäischen Union berücksichtigt und eine rechtsvergleichende Analyse anstrebt. Weitere Forschungstätigkeiten auf dem Gebiet des Staatsorganisationsrechts beziehen sich auf die verantwortliche Stellung der Verwaltungsspitzen und auf die Selbstverwaltung.

Verfahren und Rechtsschutz

Im Rahmen des Forschungsschwerpunkts Wirtschaftssteuerung wird mit besonderem Praxisbezug die Effizienz gerichtlichen Rechtsschutzes zum Gegenstand von Forschungen gemacht. Die Untersuchungen reichen von Fragen der Parteistellung im Verwaltungsverfahren über die Kompetenzen von unabhängigen Kollegialbehörden, insbesondere im Wirtschaftsrecht, über die Verwaltungsgerichtsbarkeit und ihre Reform bis hin zur Verfassungsgerichtsbarkeit und der europäischen Gerichtsbarkeit (Kompetenzgerichtsbarkeit, Grundrechte im Kartellverfahren). Regelmäßige wissenschaftliche Veranstaltungen und laufende Kontakte zu den Höchstgerichten begleiten die Forschung.

Österreichisches Verwaltungsrecht

Im Bereich des österreichischen Verwaltungsrechts liegen Schwerpunkte im Bau- und Raumordnungsrecht, im Umwelt- und Bodennutzungsrecht und im Rundfunkrecht. Hier werden aktuelle Entwicklungen sowie die Judikatur der Höchstgerichte kritisch verfolgt, wobei ein besonderes Augenmerk auf Fragen subjektiver Rechte und des damit zusammenhängenden Rechtsschutzes gelegt wird. Ein Forschungsvorhaben zum Umweltrecht analysiert, welchen Niederschlag die umweltpolitische Instrumentendiskussion im europäischen Umweltrecht gefunden hat und wie diese Entwicklungen im österreichischen Umweltrecht verarbeitet werden. Insbesondere der Einsatz indirekt steuernder, marktorientierter Instrumente soll dabei differenziert betrachtet werden.

Öffentliches Sozialrecht

Weiters wird in der Abteilung dem wirtschaftsrelevanten öffentlichen Sozialrecht iwS in nationaler und internationaler Perspektive nachgegangen (öffentliches Arbeitslosen- und Sozialversicherungsrecht, europäische Freizügigkeit und soziale Absicherung, Krankenanstalten- und Berufsrecht der freien Berufe unter anderem des Gesundheitswesens).

Kirchen- und Religionsrecht

Ein weiterer Forschungsgegenstand ist das Kirchen- und Religionsrecht, auch in seinen wirtschaftlichen Bezügen. Hier geben aktuelle Fragestellungen, wie etwa die Gewährleistung der Religionsfreiheit für die Angehörigen von Minderheitenreligionen, Rundfunkrecht und Religion oder der Umgang des Staates mit dem Islam, Anlass für eine grundsätzliche Auseinandersetzung mit dem Verhältnis von Staat und Religionsgemeinschaften und eine Befassung mit neuen Ansätzen in der Grundrechtsdogmatik.

Copyright 2012 | WU (Wirtschaftsuniversität Wien) | 22.10.2009
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