
Herzlichen Glückwunsch!
STIPENDIEN-
VERANSTALTUNG
**VERPFLICHTEND**
ERASMUS Bachelor: 26.03.12
12.00-13.00 (H0.4)
ERASMUS Master: 27.03.12
13.00-14.00 (H2.22)
JOINT STUDY Bachelor/Master
29.03.12, 15.00-16.00 (Audi Max)
ERASMUS/JOINT-STUDY BSc/MSc
Infosession in English on demand
Sie haben sich erfolgreich für eines der WU Austausch- oder Studienprogramme beworben und werden voraussichtlich ein Semester oder ein Studienjahr im Ausland verbringen! Hier erfahren Sie Näheres über Stipendien und Fördermöglichkeiten:
ERASMUS |
Stipendienprogramm für Europa |
| wer |
für alle WU-Studierenden, die erfolgreich für ein Auslandsstudium an einer WU Partneruniversität nominiert wurden in |
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wo |
EU-Mitgliedstaaten, Island, Kroatien, Liechtenstein, Norwegen, Türkei, Schweiz |
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was |
Förderung im Rahmen des ERASMUS-EU-Programms für Studierendenmobilität monatlicher Zuschuss für die Dauer des Aufenthalts (Detailinfos) |
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wie |
Antragstellung über das Zentrum für Auslandsstudien, Abwicklung und Auszahlung erfolgen über die Nationalagentur für Lebenslanges Lernen Leistungsnachweise (Anerkennung von Kursen) durch die Abteilung Studienrecht |
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wann |
Termine & Fristen |
JOINT STUDY |
Stipendienprogramm für Übersee |
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wer |
für alle WU-Studierenden, die erfolgreich für ein Auslandsstudium an einer WU Partneruniversität nominiert wurden in |
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wo |
Afrika, Amerika, Asien, Australien/Neuseeland, Russland, der Ukraine und Serbien |
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was |
Förderung der WU einmaliger Reisekostenzuschuss sowie monatlicher Zuschuss für die Dauer des Aufenthalts (Detailinfos) |
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wie |
Antragstellung, Abwicklung und Auszahlung erfolgen durch das Zentrum für Auslandsstudien Leistungsnachweise (Anerkennung von Kursen) durch die Abteilung Studienrecht |
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wann |
Termine & Fristen |
Was müssen Sie beim Bezug von Erasmus- und Joint-Study-Stipendien unbedingt beachten:
-> Die Auszahlung des Stipendiums ist an den Nachweis Ihrer Leistungen gebunden. Klären Sie daher die ANERKENNUNG der KURSE Ihrer Partneruniversität bereits VOR Ihrem Auslandsaufenthalt mit der WU und planen Sie ausreichend Zeit dafür ein (ca. 4-6 Wochen). Ihr Ansprechpartner dafür ist der Bereich Studienrecht (UZA1, 4.OG, Kern D)
-> Die Teilnahme an der STIPENDIENVERANSTALTUNG für die die ERASMUS- und JOINT-STUDY-Programme ist verpflichtend, auch für die Bezieher/innen von Studienbeihilfen. Nur in dieser Veranstaltung werden alle relevanten INFOS, FORMULARE und FRISTEN erklärt bzw. ausgehändigt. Termine & Fristen
-> Die EINREICHTERMINE für Stipendienanträge sind bindend. Unleserlich, unvollständig oder falsch ausgefüllte bzw. zu spät eingereichte Anträge können leider nicht berücksichtigt werden und führen zu einem Verlust des Stipendiums!!
Außerhalb der Austauschprogramme bestehen an der WU bzw. in Österreich weitere Fördermöglichkeiten, die Sie zur Unterstützung Ihres Auslandsaufenthaltes beantragen können.
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weitere Förderprogramme der WU |
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Leistungs- und Förderungs- stipendien |
Förderung von Forschungstätigkeiten für wissenschaftliche Abschlussarbeiten im Ausland, Details siehe Abteilung für Studienrecht unter Leistungs- und Förderungsstipendien. |
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Förderprogramme in Österreich |
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OeAD- Stipendien- Datenbank |
Weitere Förderungen für einen Forschungsaufenthalt im Ausland finden Sie in der Datenbank des OeAD (Österreichischer Austauschdienst). Stipendiendatenbank |
WU (Wirtschaftsuniversität Wien)
Zentrum für Austauschstudien
Stipendienabteilung
Katharina Thill
Tel: +43 1 31336 4317
E-Mail: Katharina.Thill@wu.ac.at