
Im Rahmen der ERASMUS-Lehrendenmobilität (Teaching Assignments) wird es Lehrenden an europäischen Universitäten ermöglicht, für eine kurze Dauer (bis zu max. sechs Wochen) an einer europäischen Partneruniversität zu unterrichten. Den Lehrenden soll damit die Möglichkeit zur beruflichen und persönlichen Weiterentwicklung gegeben werden. Die Gastlehrenden sollen während ihres Auslandsaufenthaltes möglichst in das reguläre Lehrprogramm an der Partneruniversität eingebunden sein. Auf dieser Seite finden Sie Informationen zu den folgenden Themen:
Die Teaching Assignments haben für große Impulse im Bereich der Universitätslehrendenmobilität gesorgt. Die WU bietet die Möglichkeit an einer der über 100 Erasmus-Partneruniversitäten der WU in Westeuropa sowie in Mittel- und Osteuropa zu unterrichten. Eine vollständige Liste aller WU-Partneruniversitäten finden Sie im ZAS Infoportal.
Förderungsvoraussetzungen und AuswahlkriterienDas Programm sieht vor, dass Vortragende an der Gastuniversität im
Rahmen eines Besuchs ein Mindestmaß von fünf Unterrichtsstunden
absolvieren. Die Vorträge sollen Teil des ordentlichen Lehrbetriebs
sein. Die jeweilige Universität muss den/die gewünschte/n
Gastlehrende/n offiziell einladen. In den Anträgen muss nachgewiesen
werden, dass die Beiträge der Gastlehrenden angemessen in die
Studiengänge an der Gastuniversität integriert sind. Die Gastlehrenden
sollten in Bezug auf die Zahl der erteilten Lehrveranstaltungen einen
substantiellen Beitrag zum regulären Lehrprogramm der Gastuniversität
leisten. Als Zielgruppe kommen Lehrende der WU in Frage, die in einem
Beschäftigungsverhältnis zur Universität stehen und die
Staatsbürgerschaft eines EU, EWR oder assoziierten Staates besitzen, als
Flüchtlinge anerkannt oder zum Zeitpunkt des Antritts der
Mobilitätsmaßnahme als ständig in Österreich wohnhaft anerkannt sind. Um
möglichst vielen Personen einen Lehraufenthalt zu ermöglichen, wird
jenen Universitätslehrenden Vorrang eingeräumt, die im laufenden
Vertragsjahr erstmalig einen Erasmus-Lehraufenthalt absolvieren. | |
Förderbare KostenDer Erasmus Mobilitätszuschuss setzt sich aus einer Förderung der Europäischen Kommission und Internationalisierungsmitteln zusammen und versteht sich als Beitrag zur Deckung der zusätzlichen Kosten, die durch die Lehrtätigkeit im Ausland entstehen. Förderbar sind Reise- und Aufenthaltsskosten unter Berücksichtigung eines Höchstzuschusses von EUR 800,-. Der tatsächliche Zuschuss richtet sich nach der Zahl der Anmeldungen für das laufende Studienjahr und kann von Jahr zu Jahr variieren. Im Einzelnen werden folgende Kosten finanziert:
Lehrende mit schweren Behinderungen oder außergewöhnlichen besonderen Bedürfnissen können Sonderzuschüsse aus EU-Mitteln beantragen. | |
Mindesterfordernisse und AbwicklungEs ist keine Minimaldauer vorgesehen, es besteht jedoch die Verpflichtung mindestens fünf Unterrichtseinheiten zu absolvieren. Maximale Förderung: Der Höchstzuschuss beträgt max. EUR 800,- . Der tatsächliche Zuschuss richtet sich nach der Zahl der Anmeldungen für das laufende Studienjahr und kann von Jahr zu Jahr variieren. AnmeldungDie Meldung einer geplanten Aktivität ist für das laufende Studienjahr aus Gründen der Budgetplanung bis Ende September erwünscht. Erfolgt die Meldung später kann die Aktivität nur nach Maßgabe vorhandener Mittel bewilligt werden. Die Anmeldung erfolgt formlos mittels E-Mail, schriftlich, persönlich oder telefonisch (siehe "Kontakt"). Zu diesem Zeitpunkt sollte mit den Fachkolleg/inn/en der Partneruniversität bereits Kontakt aufgenommen worden sein. Zur Anmeldung müssen aber lediglich die Gastuniversität und das ungefähre Reisedatum feststehen. Änderungen des Zeitpunkts des Austausches können innerhalb eines Studienjahres ohne Probleme bekannt gegeben werden. Vor der Abreise
Nach der RückkehrBinnen zwei Wochen nach Rückkehr vom Lehraufenthalt sind folgende Unterlagen an das ZAS zu übergeben:
Sobald alle Unterlagen vollständig sind, wird die Überweisung der Rechnungssumme auf das von den Lehrenden angegebene Konto veranlasst. |
Mit etwa 100 ERASMUS-Partnerschaften begrüßt die WU jedes Jahr auch zahlreiche Hochschullehrende an der WU, die im Rahmen des ERASMUS Programms an der WU unterrichten. Wenn seitens der WU ein bilateraler Vertrag mit der jeweiligen Heimatinstitution vorliegt, kann über die Heimatinstitution die ERASMUS-Förderung beantragt werden. Es gelten die spezifischen Bedingungen der Heimatuniversität.
In allen nicht-akademischen Belangen werden ERASMUS Incomings durch das WU Welcome Center unterstützt. Weitere Informationen zum Welcome Center finden Sie hier.
Einen Überblick zu den WU-Programmen im Incoming Faculty-Bereich finden Sie im WU-Portal für Forschende und Lehrende.
WU (Wirtschaftsuniversität Wien)
Zentrum für Auslandsstudien
Hauptgebäude (UZA1), 2. Obergeschoss, Kern "B" (=blauer Kern)
Lukas Hefner
Tel.: +43 1 31336 4924
Fax: +43 1 31336 90 4924
E-mail: lukas.hefner@wu.ac.at