ERASMUS Lehrendenmobilität

Im Rahmen der ERASMUS-Lehrendenmobilität (Teaching Assignments) wird es Lehrenden an europäischen Universitäten ermöglicht, für eine kurze Dauer (bis zu max. sechs Wochen) an einer europäischen Partneruniversität zu unterrichten. Den Lehrenden soll damit die Möglichkeit zur beruflichen und persönlichen Weiterentwicklung gegeben werden. Die Gastlehrenden sollen während ihres Auslandsaufenthaltes möglichst in das reguläre Lehrprogramm an der Partneruniversität eingebunden sein. Auf dieser Seite finden Sie Informationen zu den folgenden Themen:

Ziel des Universitätslehrendenaustausches

  • Stärkung der Beziehungen zwischen den Universitäten, Aufbau oder Aufrechterhaltung von Kontakten zu Fachkolleg/inn/en,
  • Austausch von Fachwissen und Erfahrungen hinsichtlich pädagogischer Methoden,
  • Vorbereitung und Planung möglicher gemeinsamer Projekte, wie Intensivprogramme, Lehrplanentwicklungsprojekte, etc. am Rande der Lehrendenmobilität,
  • Studierenden, die nicht an Mobilitätsprogrammen teilnehmen können, die Möglichkeit zu bieten, vom Fachwissen der Universitätslehrenden anderer europäischer Universitäten zu profitieren,
  • Nutzung des Aufenthalts zur Betreuung der eigenen Erasmus-Studierenden, die sich gerade an der Partnerinstitution befinden.

Die Teaching Assignments haben für große Impulse im Bereich der Universitätslehrendenmobilität gesorgt. Die WU bietet die Möglichkeit an einer der über 100 Erasmus-Partneruniversitäten der WU in Westeuropa sowie in Mittel- und Osteuropa zu unterrichten. Eine vollständige Liste aller WU-Partneruniversitäten finden Sie im ZAS Infoportal.

ERASMUS OUTGOINGS

 
Förderungsvoraussetzungen und Auswahlkriterien

Das Programm sieht vor, dass Vortragende an der Gastuniversität im Rahmen eines Besuchs ein Mindestmaß von fünf Unterrichtsstunden absolvieren. Die Vorträge sollen Teil des ordentlichen Lehrbetriebs sein. Die jeweilige Universität muss den/die gewünschte/n Gastlehrende/n offiziell einladen. In den Anträgen muss nachgewiesen werden, dass die Beiträge der Gastlehrenden angemessen in die Studiengänge an der Gastuniversität integriert sind. Die Gastlehrenden sollten in Bezug auf die Zahl der erteilten Lehrveranstaltungen einen substantiellen Beitrag zum regulären Lehrprogramm der Gastuniversität leisten. Als Zielgruppe kommen Lehrende der WU in Frage, die in einem Beschäftigungsverhältnis zur Universität stehen und die Staatsbürgerschaft eines EU, EWR oder assoziierten Staates besitzen, als Flüchtlinge anerkannt oder zum Zeitpunkt des Antritts der Mobilitätsmaßnahme als ständig in Österreich wohnhaft anerkannt sind. Um möglichst vielen Personen einen Lehraufenthalt zu ermöglichen, wird jenen Universitätslehrenden Vorrang eingeräumt, die im laufenden Vertragsjahr erstmalig einen Erasmus-Lehraufenthalt absolvieren.

 
Förderbare Kosten

Der Erasmus Mobilitätszuschuss setzt sich aus einer Förderung der Europäischen Kommission und Internationalisierungsmitteln zusammen und versteht sich als Beitrag zur Deckung der zusätzlichen Kosten, die durch die Lehrtätigkeit im Ausland entstehen. Förderbar sind Reise- und Aufenthaltsskosten unter Berücksichtigung eines Höchstzuschusses von EUR 800,-. Der tatsächliche Zuschuss richtet sich nach der Zahl der Anmeldungen für das laufende Studienjahr und kann von Jahr zu Jahr variieren.

Im Einzelnen werden folgende Kosten finanziert:

  • Reisekosten: Es ist das günstigste zumutbare Transportmittel zu wählen. Bei einer Bahnfahrt kann eine Fahrkarte 1. Klasse gewählt werden. Bei Fahrten mit dem eigenen Auto bzw. einem Mietwagen, werden die äquivalenten Kosten für eine Bahnfahrt 1. Klasse refundiert. Dazu ist eine Fahrpreisbestätigung der Bundesbahnen (Kosten ca. EUR 5,-) vorzulegen, deren Kosten jedoch nicht geltend gemacht werden können. Taxikosten können nur in Ausnahmefällen refundiert werden. Für die Reiseabrechnung werden die tatsächlichen Kosten herangezogen (Rechnung, Ticket, bei Flügen auch Boarding Pässe).
  • Unterkunftskosten: Dabei ist zu beachten, dass für die Übernachtung eine angemessene und kostengünstige Variante gewählt wird (kostengünstiges Mittelklassehotel).
  • Aufenthaltskosten: Die Kosten werden über eine Tagespauschale abgerechnet und richten sich nach einer Tabelle des Bundesministeriums für Finanzen, Download via ZAS Infoportal. Bei der Berechnung können nur Reise- und Unterrichtstage berücksichtigt werden. Wochenenden und Feiertage werden nur dann berücksichtigt, wenn ein Nachweis über einen Reise- oder Unterrichtstag vorliegt.
  • Eine Refundierung der Kosten erfolgt nur gegen Vorlage der Originalrechnungen. Bei Flügen sind neben der Rechnung und dem Flugticket auch die Boarding Pässe beizulegen.
  • Nicht finanziert werden aus Erasmus-Mitteln u.a.: - Honorare (diese können mit der Partnerhochschule individuell verhandelt werden) - Kosten für Gastgeschenke - Einladungen an Dritte (z.B. zum Essen).

Lehrende mit schweren Behinderungen oder außergewöhnlichen besonderen Bedürfnissen können Sonderzuschüsse aus EU-Mitteln beantragen.

 
Mindesterfordernisse und Abwicklung

Es ist keine Minimaldauer vorgesehen, es besteht jedoch die Verpflichtung mindestens fünf Unterrichtseinheiten zu absolvieren.

Maximale Förderung: Der Höchstzuschuss beträgt max. EUR 800,- . Der tatsächliche Zuschuss richtet sich nach der Zahl der Anmeldungen für das laufende Studienjahr und kann von Jahr zu Jahr variieren.

Anmeldung

Die Meldung einer geplanten Aktivität ist für das laufende Studienjahr aus Gründen der Budgetplanung bis Ende September erwünscht. Erfolgt die Meldung später kann die Aktivität nur nach Maßgabe vorhandener Mittel bewilligt werden. Die Anmeldung erfolgt formlos mittels E-Mail, schriftlich, persönlich oder telefonisch (siehe "Kontakt"). Zu diesem Zeitpunkt sollte mit den Fachkolleg/inn/en der Partneruniversität bereits Kontakt aufgenommen worden sein. Zur Anmeldung müssen aber lediglich die Gastuniversität und das ungefähre Reisedatum feststehen. Änderungen des Zeitpunkts des Austausches können innerhalb eines Studienjahres ohne Probleme bekannt gegeben werden.

Vor der Abreise
  • Vereinbarung zwischen Institution und dem/der Lehrenden (Download via ZAS Infoportal) im ZAS abgeben,
  • Formlose Kommunikation z.B. per E-Mail über das Unterrichtsprogramm (Inhalt des Unterrichts, Dauer des Aufenthalts) zwischen dem/der Lehrenden und der Gastuniversität an ZAS weiterleiten,
  • eventuell Informationsmaterial der WU für die Partneruniversität mitnehmen.
Nach der Rückkehr

Binnen zwei Wochen nach Rückkehr vom Lehraufenthalt sind folgende Unterlagen an das ZAS zu übergeben:

  • Lehrendenbericht (Bericht über die Erfahrungen im Rahmen der Mobilität, Download via ZAS Infoportal)
  • Bestätigung der Gastuniversität über den erfolgten Aufenthalt (Download via ZAS Infoportal)
  • Rechnungsaufstellung inkl. aller Originalrechnungen für die Reisekostenabrechnung (bei Flügen auch Ticket + Boarding Pässe). Aufenthaltskosten werden durch die entsprechenden Pauschalen pro Land abgedeckt. Eine Musterabrechnung ist als Download via ZAS Infoportal abrufbar.

Sobald alle Unterlagen vollständig sind, wird die Überweisung der Rechnungssumme auf das von den Lehrenden angegebene Konto veranlasst.

ERASMUS INCOMING Mobilität

Mit etwa 100 ERASMUS-Partnerschaften begrüßt die WU jedes Jahr auch zahlreiche Hochschullehrende an der WU, die im Rahmen des ERASMUS Programms an der WU unterrichten. Wenn seitens der WU ein bilateraler Vertrag mit der jeweiligen Heimatinstitution vorliegt, kann über die Heimatinstitution die ERASMUS-Förderung beantragt werden. Es gelten die spezifischen Bedingungen der Heimatuniversität.

In allen nicht-akademischen Belangen werden ERASMUS Incomings durch das WU Welcome Center unterstützt. Weitere Informationen zum Welcome Center finden Sie hier

Einen Überblick zu den WU-Programmen im Incoming Faculty-Bereich finden Sie im WU-Portal für Forschende und Lehrende.

Kontakt:

WU (Wirtschaftsuniversität Wien)
Zentrum für Auslandsstudien
Hauptgebäude (UZA1), 2. Obergeschoss, Kern "B" (=blauer Kern)

Lukas Hefner
Tel.: +43 1 31336 4924
Fax: +43 1 31336 90 4924
E-mail: lukas.hefner@wu.ac.at


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