Dipl. Ing. Selim Erol (Durchwahl: 4441)
Ab SS 2010 gilt:
§ 7 (1) Die Zulassung zu Prüfungen aus den Pflicht- und Wahlfächern des zweiten Studienabschnitts setzt voraus, dass die folgenden Prüfungen bestanden wurden:
Hinzu kommt, dass im ersten Studienabschnitt insgesamt Prüfungen über
Lehrveranstaltungen im Umfang von mindestens 42 ECTS-Anrechnungspunkten
positiv abgelegt wurden.
§8 (1) Die Zulassung zu den im
Rahmen einer Speziellen Betriebswirtschaftslehre abzulegenden Prüfungen
setzt zusätzlich zu den in § 7 Abs 1 genannten Voraussetzungen die
positive Beurteilung der im ersten Studienabschnitt aus dem Fach
Betriebswirtschaftslehre abzulegenden Prüfungen sowie der Prüfungen aus
Mathematik und aus Statistik voraus.
In der SBWL muss man zunächst den Gk positiv abschließen. Erst dann können die restlichen Kurse in beliebiger Reihenfolge gemacht werden.
Unsere Sequenzierung innerhalb der SBWL folgendermaßen aus:
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Bezeichnung der Lehrveranstaltung |
Sequenzierung |
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Kurs I(Grundkurs ) |
Antrittsvoraussetzung SBWL |
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Kurs II |
K I (Grundkurs) |
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Kurs III |
K I (Grundkurs) |
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Kurs IV |
K I (Grundkurs) |
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Kurs V |
K I (Grundkurs) |
Aufgrund von Kapazitätsrestriktionen können an dem Grundkurs "Grundzüge der IKT" nur 2 x 30 Studenten teilnehmen. Folgende Vorgehensweise zur Teilnahme an diesem Grundkurs ist deshalb geplant: Es werden 2 Kurse "Grundzüge der IKT" mit z.B. 100 Personen angekündigt und die Studenten können sich regulär über das Bach-System anmelden. Alle - für beide Kurse - angemeldeten Studenten können an der ersten Veranstaltung teilnehmen. Wenige Tage später findet dann ein Einstiegstest statt, in dem die Inhalte der ersten Veranstaltung sowie ggf. zusätzliche Literatur abgeprüft werden. Die Studenten mit den 60 besten Resultaten aus dem Einstiegstest dürfen an den folgenden Veranstaltungen teilnehmen, alle anderen müssen sich leider wieder abmelden bzw. werden aus den Kurslisten gelöscht. Nach diesem Auswahlverfahren finden die Veranstaltungen des Kurses in zwei Gruppen (max. à 30 Studenten) statt.