In allen PI-LV[1] besteht Anwesenheitspflicht[2]:
In der LV haben die Studierenden folgende 3 Teilleistungen zu erbringen:
2 der 3 Teilleistungen müssen positiv sein !
Im Einzelnen gilt Folgendes:
Bei der Benotung (1 - 5) wiegt die Abschlussklausur „doppelt so viel“ wie die Kurzklausur. Ist die Abschlussklausur negativ, muss zum erfolgreichen LV-Abschluss die Kurzklausur mindestens mit 3/befriedigend beurteilt worden sein. Außerdem muss eine sehr gute mündliche Mitarbeit vorliegen.
Bei Lehrveranstaltungen mit nur einer Klausur muss diese positiv sein, andernfalls wird die Lehrveranstaltung negativ beurteilt.
Bei aktiven, guten mündlichen Leistungen wird bei „Zwischennoten“ die „bessere“ Endnote vergeben.
1. mündliche Leistung:
2. Kurzklausur (= „Zwischenklausur“):
3. Abschlussklausur:
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[1] Lehrveranstaltung/en mit immanentem Prüfungscharakter; dh der Leistungsnachweis ist innerhalb der LV zu erbringen.
[2] Zweimaliges (bei LV mit wenigen Blockterminen nur einmaliges!) Fernbleiben ist ohne Entschuldigung möglich. Weitere Absenzen werden nur aus wichtigen Gründen (zB Krankheit, Kollision mit nicht verschiebbarem Prüfungstermin) und mit schriftlicher Entschuldigung beim/bei der LV-Leiter/in toleriert.
[3] „Individualarbeitsrecht“ (2 PI) oder „Sozialrecht – Grundlagen und Versicherungsverhältnis“ (2 PI).
[4] „Kollektives Arbeitsrecht“ (2 PI) oder „Sozialrecht – Leistungsrecht 1“ (2 PI).
[5] "Individualarbeitsrecht"(2 PI), Kollektives Arbeitsrecht (2 PI), „Sozialrecht – Überblick“ (1 PI) in „Wirtschaft und Recht“ sowie für "Individualarbeitsrecht" (2 PI), "Kollektives Arbeitsrecht" (2 PI) sowie "Grundzüge des Sozialrechts" (1 PI) im Bachelorstudium "Wirtschaftsrecht".
[6] Mindesterfordernis für eine positive Mitarbeitsnote ist eine substantielle Wortmeldung (zB „Diskussionsbeitrag“ oder mündliche Kurzprüfung) mit vertretbarem Inhalt.
[7] „Spezialthemen“ des Arbeits- und Sozialrechts (zB „Frau und Recht“).
[8] Vor der Kurzklausur in der LV durchgenommener Stoff (Vortrag, Fälle, Diskussion) und ausgewählte Begleitliteratur („Skripten“, Lehrbücher).
[9] In der LV „Sozialrecht – Überblick“ (1 PI) in „Wirtschaft und Recht“ sowie in der LV "Grundzüge des Sozialrechts" (1 PI) im Bachelorstudium "Wirtschaftsrecht" dauert die Abschlussklausur 60 Minuten (1 Fall und 2 Fragen).
[10] In der LV insgesamt durchgenommener Stoff (Vortrag, Fälle, Diskussion) und die vollständige Begleitliteratur (insb „Skripten“, Lehrbücher).
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