Wahlfächer im auslaufenden Diplomstudium (Studienpläne vor 2006)

3 Wahlfächer:

Wahlfach 1: „Arbeitsrecht“

Wahlfach 2: „Sozialrecht“

Wahlfach 3: „Österreichisches und Europäisches Arbeitsrecht mit Grundzügen des Sozialrechts“

Wahlfach „Arbeitsrecht“

Studienrichtungen:

Betriebswirtschaft (BW), Wirtschaftspädagogik (Wipäd). Sonst nur als „Freies Wahlfach“.

Lehrinhalte, Aufbau und Prüfungsmodus:

Systematische Darstellung der wichtigsten Teilgebiete des geltenden österreichischen Arbeitsrechts (= Arbeitsvertragsrecht, Arbeitsschutzrecht, Kollektives Arbeitsrecht). Aufarbeitung des Lehrstoffes anhand praktischer Fallbeispiele. Berücksichtigung von neuen Rechtsgrundlagen, Judikatur und Fachliteratur.

Wahlfachaufbau (= 6 PI mit Anwesenheitspflicht):

Grundkurs (GK) Arbeitsrecht (= Individualarbeitsrecht, 2 PI)
Vertiefungskurs I (VK I) Arbeitsrecht (= Kollektives Arbeitsrecht, 2 PI)
Vertiefungskurs II (VK II) Arbeitsrecht (= Spezialthemen zum Arbeitsrecht, 2 PI)

Leistungsanforderungen:

„Zwei aus drei“ positive Teilleistungen pro Lehrveranstaltung (1. mündliche Leistung: Mitarbeit, im VK II ev. Referat; 2. Kurzklausur, im VK II ev. Referatszusammenfassung; 3. Abschlussklausur zum Gesamtstoff der LV). Bei negativer Endklausur und Kurzklausur mit der Note „befriedigend“ wird eine positive Endnote nur bei zumindest guter und kontinuierlicher mündlicher Leistung vergeben. Wird die Zwischenklausur durch ein Referat ersetzt, so muss die Abschlussklausur positiv sein.

Einstiegsvoraussetzungen und Sequenzierung:

Erfüllung der allgemeinen in den Studienplänen vorgesehenen Voraussetzungen für den Besuch juristischer Wahlfächer im 2. Studienabschnitt. Im Einzelnen gilt:

Einstiegsvoraussetzung für GK und VK I = 40 ECTS,
Einstiegsvoraussetzung für VK II = GK und VK I.

Empfohlener Studienaufbau:

Das Institut empfiehlt zwei Semester für den Besuch des Wahlfaches Arbeitsrecht.

Empfohlene Lehrveranstaltungsabfolge:

1. GK Arbeitsrecht (= Individualarbeitsrecht)
2. VK I Arbeitsrecht (= Kollektives Arbeitsrecht)
3. VK II Arbeitsrecht (= Spezialthemen zum Arbeitsrecht)

  • Achtung: VK I (Kollektives Arbeitsrecht) baut auf GK (Individualarbeitsrecht) auf
  • Der VK II setzt Basiswissen voraus und kann daher erst nach dem Besuch des GK und des VK I belegt werden!

Literaturempfehlung:

Institutsskripten zum Individual- und Kollektivarbeitsrecht (= im Sekretariat erhältlich); aktuelle unkommentierte Gesetzestexte (zB. KODEX-Arbeitsrecht, Verlag Linde oder alternativ das Gesetzbuch Arbeitsrecht, Verlag Österreich).

Wahlfach „Sozialrecht“

Studienrichtungen:

Betriebswirtschaft (BW), Wirtschaftspädagogik (Wipäd), Wirtschaftswissenschaften (WiWi) (nur) im Studienzweig „Wirtschaft und Recht“. Sonst nur als „Freies Wahlfach“.

Lehrinhalte, Aufbau und Prüfungsmodus:

Systematische Darstellung der wichtigsten Teilgebiete des geltenden österreichischen Sozialrechts (insb. des allgemeinen Sozialversicherungsrechts nach dem ASVG: Versicherungsverhältnis und Leistungsrecht).

Aufarbeitung des Lehrstoffes anhand praktischer Fallbeispiele. Berücksichtigung von neuen Rechtsgrundlagen, Judikatur und Fachliteratur.

Wahlfachaufbau (= 6 PI mit Anwesenheitspflicht):

Grundkurs (GK) Sozialrecht (= Grundlagen und Versicherungsverhältnis, 2 PI)
Vertiefungskurs I (VK I) Sozialrecht (= Leistungsrecht, 2 PI)
Vertiefungskurs II (VK II) Sozialrecht (= Leistungsrecht, 2 PI)

Leistungsanforderungen:

„Zwei aus drei“ positive Teilleistungen pro Lehrveranstaltung (1. mündliche Leistung: Mitarbeit, im VK II ev. Referat; 2. Kurzklausur, im VK II ev. Referatszusammenfassung; 3. Abschlussklausur zum Gesamtstoff der LV). Bei negativer Endklausur und Kurzklausur mit der Note „befriedigend“ wird eine positive Endnote nur bei zumindest guter und kontinuierlicher mündlicher Leistung vergeben. Wird die Zwischenklausur durch ein Referat ersetzt, so muss die Abschlussklausur positiv sein.

Einstiegsvoraussetzungen und Sequenzierung:

Erfüllung der allgemeinen in den Studienplänen vorgesehenen Voraussetzungen für den Besuch juristischer Wahlfächer im 2. Studienabschnitt. Im Einzelnen gilt:

Einstiegsvoraussetzung für GK und VK I = 40 ECTS,
Einstiegsvoraussetzung für VK II = GK und VK I.

Empfohlener Studienaufbau:

Das Institut empfiehlt zwei Semester für den Besuch des Wahlfaches Sozialrecht.

Empfohlene Lehrveranstaltungsabfolge:

1.) GK Sozialrecht (= Grundlagen und Versicherungsverhältnis, nur im WS!)
2.) VK I Sozialrecht (= Leistungsrecht 1, nur im SS!)
3.) VK II Sozialrecht (= Leistungsrecht 2, nur im SS!)

  • Achtung: VK I (Sozialrecht/Leistungsrecht 1) baut auf GK (Sozialrecht/Grundlagen und Versicherungsverhältnis) auf
  • Der VK II setzt Basiswissen voraus und kann daher erst nach dem Besuch des GK und des VK I belegt werden!

Literaturempfehlung:

Studienbuch Sozialrecht (Skriptum am Institut erhältlich);
aktuelle unkommentierte Gesetzestexte (zB. KODEX-Sozialrecht, Verlag Linde oder alternativ das Gesetzbuch Sozialrecht, Verlag Österreich).

Wahlfach „Österreichisches  und Europäisches Arbeitsrecht mit Grundzügen des Sozialrechts“

Studienrichtungen:

Betriebswirtschaft (BW), Internationale Betriebswirtschaft (IBW), Wirtschaftspädagogik (Wipäd). Sonst nur als „Freies Wahlfach“.

Lehrinhalte, Aufbau und Prüfungsmodus:

Systematische Darstellung der wichtigsten Teilgebiete des geltenden österreichischen Arbeitsrechts (= Arbeitsvertragsrecht, Arbeitsschutzrecht, Kollektives Arbeitsrecht) sowie ausgewählter Teilgebiete des Sozialrechts (insb. des allgemeinen Sozialversicherungsrechts nach dem ASVG) unter Berücksichtigung der Vorgaben des Europäischen Gemeinschaftsrechts. Aufarbeitung des Lehrstoffes anhand praktischer Fallbeispiele. Berücksichtigung von neuen Rechtsgrundlagen, Judikatur und Fachliteratur in Österreich und in der EU.

Wahlfachaufbau (= 6 PI mit Anwesenheitspflicht):

Grundkurs (GK) österr. u. europ. ArbeitsR mit Grundzügen des Sozialrechts (= Individualarbeitsrecht, 2 PI)
Vertiefungskurs I (VK I) österr. u. europ. ArbeitsR mit Grundzügen des Sozialrechts (= Kollektives Arbeitsrecht, 2 PI)
Vertiefungskurs II (VK II) österr. u. europ. ArbeitsR mit Grundzügen des Sozialrechts (= Europäisches Arbeits- und Sozialrecht, 2 PI
oder Frau und Recht, 2 PI)

Leistungsanforderungen:

„Zwei aus drei“ positive Teilleistungen pro Lehrveranstaltung (1. mündliche Leistung: Mitarbeit, im VK II ev. Referat; 2. Kurzklausur, im VK II ev. Referatszusammenfassung; 3. Abschlussklausur zum Gesamtstoff der LV). Bei negativer Endklausur und Kurzklausur mit der Note „befriedigend“ wird eine positive Endnote nur bei zumindest guter und kontinuierlicher mündlicher Leistung vergeben. Wird die Zwischenklausur durch ein Referat ersetzt, so muss die Abschlussklausur positiv sein.

Einstiegsvoraussetzungen und Sequenzierung:

Erfüllung der allgemeinen in den Studienplänen vorgesehenen Voraussetzungen für den Besuch juristischer Wahlfächer im 2. Studienabschnitt. Im Einzelnen gilt:

Einstiegsvoraussetzung für GK und VKI = 40 ECTS,
Einstiegsvoraussetzung für VK II = GK und VK I.

Empfohlener Studienaufbau:

Das Institut empfiehlt zwei Semester für den Besuch des Wahlfaches Österreichisches und Europäisches Arbeitsrecht mit Grundzügen des Sozialrechts.

Empfohlene Lehrveranstaltungsabfolge:

1.) GK österr. u. europ. ArbeitsR mit Grundzügen des Sozialrechts (= Individualarbeitsrecht)
2.) VK I österr. u. europ. ArbeitsR mit Grundzügen des Sozialrechts (= Kollektives Arbeitsrecht)
3.) VK II österr. u. europ. ArbeitsR mit Grundzügen des Sozialrechts (= Europäisches Arbeits- und Sozialrecht oder Frau und Recht)

  • Achtung: VK I (Kollektives Arbeitsrecht) baut auf GK (Individualarbeitsrecht) auf
  • Der VK II setzt Basiswissen voraus und kann daher erst nach dem Besuch des GK und des VK I belegt werden!

Literaturempfehlung:

Institutsskripten zum Individual- u. Kollektivarbeitsrecht (im Sekretariat erhältlich); Runggaldier, Europäisches Arbeitsrecht und Sozialrecht (LINDE);
Studienbuch Sozialrecht (Skriptum am Institut erhältlich);
aktuelle unkommentierte Gesetzestexte (zB. KODEX-Arbeitsrecht und KODEX-Sozialrecht, Verlag Linde oder alternativ das Gesetzbuch Arbeitsrecht bzw Sozialrecht, Verlag Österreich).

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