3 Wahlfächer:
• Wahlfach 1: „Arbeitsrecht“
• Wahlfach 2: „Sozialrecht“
• Wahlfach 3: „Österreichisches und Europäisches Arbeitsrecht mit Grundzügen des Sozialrechts“
Betriebswirtschaft (BW), Wirtschaftspädagogik (Wipäd). Sonst nur als „Freies Wahlfach“.
Systematische Darstellung der wichtigsten Teilgebiete des geltenden österreichischen Arbeitsrechts (= Arbeitsvertragsrecht, Arbeitsschutzrecht, Kollektives Arbeitsrecht). Aufarbeitung des Lehrstoffes anhand praktischer Fallbeispiele. Berücksichtigung von neuen Rechtsgrundlagen, Judikatur und Fachliteratur.
Grundkurs (GK) Arbeitsrecht (= Individualarbeitsrecht, 2 PI)
Vertiefungskurs I (VK I) Arbeitsrecht (= Kollektives Arbeitsrecht, 2 PI)
Vertiefungskurs II (VK II) Arbeitsrecht (= Spezialthemen zum Arbeitsrecht, 2 PI)
„Zwei aus drei“ positive Teilleistungen pro Lehrveranstaltung (1. mündliche Leistung: Mitarbeit, im VK II ev. Referat; 2. Kurzklausur, im VK II ev. Referatszusammenfassung; 3. Abschlussklausur zum Gesamtstoff der LV). Bei negativer Endklausur und Kurzklausur mit der Note „befriedigend“ wird eine positive Endnote nur bei zumindest guter und kontinuierlicher mündlicher Leistung vergeben. Wird die Zwischenklausur durch ein Referat ersetzt, so muss die Abschlussklausur positiv sein.
Erfüllung der allgemeinen in den Studienplänen vorgesehenen Voraussetzungen für den Besuch juristischer Wahlfächer im 2. Studienabschnitt. Im Einzelnen gilt:
Einstiegsvoraussetzung für GK und VK I = 40 ECTS,
Einstiegsvoraussetzung für VK II = GK und VK I.
Das Institut empfiehlt zwei Semester für den Besuch des Wahlfaches Arbeitsrecht.
1. GK Arbeitsrecht (= Individualarbeitsrecht)
2. VK I Arbeitsrecht (= Kollektives Arbeitsrecht)
3. VK II Arbeitsrecht (= Spezialthemen zum Arbeitsrecht)
Institutsskripten zum Individual- und Kollektivarbeitsrecht (= im Sekretariat erhältlich); aktuelle unkommentierte Gesetzestexte (zB. KODEX-Arbeitsrecht, Verlag Linde oder alternativ das Gesetzbuch Arbeitsrecht, Verlag
Österreich).
Betriebswirtschaft (BW), Wirtschaftspädagogik (Wipäd), Wirtschaftswissenschaften (WiWi) (nur) im Studienzweig „Wirtschaft und Recht“. Sonst nur als „Freies Wahlfach“.
Systematische Darstellung der wichtigsten Teilgebiete des geltenden österreichischen Sozialrechts (insb. des allgemeinen Sozialversicherungsrechts nach dem ASVG: Versicherungsverhältnis und Leistungsrecht).
Aufarbeitung des Lehrstoffes anhand praktischer Fallbeispiele. Berücksichtigung von neuen Rechtsgrundlagen, Judikatur und Fachliteratur.
Grundkurs (GK) Sozialrecht (= Grundlagen und Versicherungsverhältnis, 2 PI)
Vertiefungskurs I (VK I) Sozialrecht (= Leistungsrecht, 2 PI)
Vertiefungskurs II (VK II) Sozialrecht (= Leistungsrecht, 2 PI)
„Zwei aus drei“ positive Teilleistungen pro Lehrveranstaltung (1. mündliche Leistung: Mitarbeit, im VK II ev. Referat; 2. Kurzklausur, im VK II ev. Referatszusammenfassung; 3. Abschlussklausur zum Gesamtstoff der LV). Bei negativer Endklausur und Kurzklausur mit der Note „befriedigend“ wird eine positive Endnote nur bei zumindest guter und kontinuierlicher mündlicher Leistung vergeben. Wird die Zwischenklausur durch ein Referat ersetzt, so muss die Abschlussklausur positiv sein.
Erfüllung der allgemeinen in den Studienplänen vorgesehenen Voraussetzungen für den Besuch juristischer Wahlfächer im 2. Studienabschnitt. Im Einzelnen gilt:
Einstiegsvoraussetzung für GK und VK I = 40 ECTS,
Einstiegsvoraussetzung für VK II = GK und VK I.
Das Institut empfiehlt zwei Semester für den Besuch des Wahlfaches Sozialrecht.
1.) GK Sozialrecht (= Grundlagen und Versicherungsverhältnis, nur im WS!)
2.) VK I Sozialrecht (= Leistungsrecht 1, nur im SS!)
3.) VK II Sozialrecht (= Leistungsrecht 2, nur im SS!)
Studienbuch Sozialrecht (Skriptum am Institut erhältlich);
aktuelle unkommentierte Gesetzestexte (zB. KODEX-Sozialrecht, Verlag Linde oder alternativ das Gesetzbuch Sozialrecht, Verlag
Österreich).
Betriebswirtschaft (BW), Internationale Betriebswirtschaft (IBW), Wirtschaftspädagogik (Wipäd). Sonst nur als „Freies Wahlfach“.
Systematische Darstellung der wichtigsten Teilgebiete des geltenden österreichischen Arbeitsrechts (= Arbeitsvertragsrecht, Arbeitsschutzrecht, Kollektives Arbeitsrecht) sowie ausgewählter Teilgebiete des Sozialrechts (insb. des allgemeinen Sozialversicherungsrechts nach dem ASVG) unter Berücksichtigung der Vorgaben des Europäischen Gemeinschaftsrechts. Aufarbeitung des Lehrstoffes anhand praktischer Fallbeispiele. Berücksichtigung von neuen Rechtsgrundlagen, Judikatur und Fachliteratur in Österreich und in der EU.
Grundkurs (GK) österr. u. europ. ArbeitsR mit Grundzügen des Sozialrechts (= Individualarbeitsrecht, 2 PI)
Vertiefungskurs I (VK I) österr. u. europ. ArbeitsR mit Grundzügen des Sozialrechts (= Kollektives Arbeitsrecht, 2 PI)
Vertiefungskurs II (VK II) österr. u. europ. ArbeitsR mit Grundzügen des Sozialrechts (= Europäisches Arbeits- und Sozialrecht, 2 PI
oder Frau und Recht, 2 PI)
„Zwei aus drei“ positive Teilleistungen pro Lehrveranstaltung (1. mündliche Leistung: Mitarbeit, im VK II ev. Referat; 2. Kurzklausur, im VK II ev. Referatszusammenfassung; 3. Abschlussklausur zum Gesamtstoff der LV). Bei negativer Endklausur und Kurzklausur mit der Note „befriedigend“ wird eine positive Endnote nur bei zumindest guter und kontinuierlicher mündlicher Leistung vergeben. Wird die Zwischenklausur durch ein Referat ersetzt, so muss die Abschlussklausur positiv sein.
Erfüllung der allgemeinen in den Studienplänen vorgesehenen Voraussetzungen für den Besuch juristischer Wahlfächer im 2. Studienabschnitt. Im Einzelnen gilt:
Einstiegsvoraussetzung für GK und VKI = 40 ECTS,
Einstiegsvoraussetzung für VK II = GK und VK I.
Das Institut empfiehlt zwei Semester für den Besuch des Wahlfaches Österreichisches und Europäisches Arbeitsrecht mit Grundzügen des Sozialrechts.
1.) GK österr. u. europ. ArbeitsR mit Grundzügen des Sozialrechts (= Individualarbeitsrecht)
2.) VK I österr. u. europ. ArbeitsR mit Grundzügen des Sozialrechts (= Kollektives Arbeitsrecht)
3.) VK II österr. u. europ. ArbeitsR mit Grundzügen des Sozialrechts (= Europäisches Arbeits- und Sozialrecht oder Frau und Recht)
Institutsskripten zum Individual- u. Kollektivarbeitsrecht (im Sekretariat erhältlich); Runggaldier, Europäisches Arbeitsrecht und Sozialrecht (LINDE);
Studienbuch Sozialrecht (Skriptum am Institut erhältlich);
aktuelle unkommentierte Gesetzestexte (zB. KODEX-Arbeitsrecht und KODEX-Sozialrecht, Verlag Linde oder alternativ das Gesetzbuch Arbeitsrecht bzw
Sozialrecht, Verlag Österreich).