1. Europäisches Arbeitsrecht und Sozialrecht
2. Rechtsvergleichung
3. Angestellten- und Arbeiterrecht, insb Entgeltfortzahlungsrecht
4. Frauenarbeit und Gleichbehandlung
5. Recht der betrieblichen Altersversorgung
6. Arbeitsrecht und „Neue Medien“
7. Sozialrecht
8. Kommentierung des Bundes-Verfassungsgesetzes
9. Rechtspolitik
10. Judikaturanalyse und Judikaturkritik
11. Weitere Forschungsprojekte
1. Europäisches Arbeitsrecht und Sozialrecht
Fragen zum Europäischen Arbeitsrecht und Sozialrecht sowie Probleme der Rechtsumsetzung in Österreich bilden einen langjährigen Forschungsschwerpunkt des Instituts. Auch im Berichtszeitraum sind wiederum verschiedene Beiträge von Institutsmitarbeiter/inn/en zum Europäischen Arbeitsrecht und Sozialrecht erschienen. So konnte bereits im Frühjahr 2001 die deutschsprachige Fassung des „European Employment and Industrial Relations Glossary: Austria“ im Manz Verlag erscheinen (GUGER/RUNGGALDIER/TRAXLER, Lexikon der Arbeitsbeziehungen, Beschäftigung und soziale Sicherung in Österreich). Ebenfalls im Frühjahr 2001 erschienen die Studie von RUNGGALDIER zur Zulässigkeit der Bedarfsprüfung für private Ambulatorien aus verfassungsrechtlicher und europarechtlicher Sicht (in FS Krejci II, 1653-1671) sowie die ebenfalls von RUNGGALDIER verfasste Studie zur Bedeutung des EU-Rechts für die Betriebspensionen (in TOMANDL, Hrsg, Der Einfluss europäischen Rechts auf das Arbeitsrecht, 63-88). Ein weiteres von den Mitarbeiter/inn/en des Instituts vertieftes Thema des Gemeinschaftsrechts ist das EU-Antidiskriminierungsrecht. Zunächst konzentrierten sich die einschlägigen Forschungsarbeiten auf das Verbot der Diskriminierung wegen des Geschlechts (siehe dazu auch Pkt 4). Dazu begann EICHINGER im Herbst 2004 mit der Aktualisierung ihres 1999 in Teil B des von OETKER/PREIS hrgg Sammelwerkes EAS (Europäisches Arbeits- und Sozialrecht) unter B 4200 erschienenen systematischen Beitrages zur „GleichbehandlungsRL“ 76/207/EWG. In der Neufassung sind neben den aktuellen Entwicklungen in der umfangreichen EuGH-Judikatur und im Schrifttum sind vor allem die Erweiterungen im Diskriminierungsschutz durch die sog „ÄnderungsRL“ 2002/73/EG zu berücksichtigen. Zuletzt rückte die Auseinandersetzung mit den Diskriminierungsverboten wegen weiterer, in der „AntirassismusRL“ 2000/43/EG und in der „GleichbehandlungsrahmenRL“ 2000/78/EG verankerter Unterscheidungsmerkmale („Rasse“ iSv ethnischer Herkunft, Alter, Behinderung, Religion und Weltanschauung, sexuelle Orientierung einer Person) in den Vordergrund. Diesem Schwerpunkt ist die 2004 erschienene Arbeit von RUNGGALDIER zum neuen Antidiskriminierungsrecht der EU (in FS Doralt, 511-528) gewidmet.
Schließlich konnte im Herbst 2004 das von RUNGGALDIER verfasste Kurzlehrbuch zum Europäischen Arbeitsrecht und Europäischen Sozialrecht („Grundzüge des europäischen Arbeitsrechts und des europäischen Sozialrechts“, Linde Verlag) ausgeliefert werden. Abgerundet wurde der Schwerpunkt „Europäisches Arbeitsrecht und Sozialrecht“ durch einen praktischen „Fall“ („Die rechtliche Stellung einer Grenzgängerin an Hand des EU-Rechts“), erschienen in DRdA 2003, 69-74, und durch eine Darstellung der zentralen Regelungen der RL zur Arbeitnehmer-Mitbestimmung in der Societas Europaea, erschienen in GesRZ 2004, 47-52 (beide von RUNGGALDIER).
Im Berichtszeitraum entstanden auch einige rechtsvergleichende Arbeiten. So die Beurteilung der Reform des deutschen Betriebspensionsrechts aus österreichischer Sicht durch RUNGGALDIER, erschienen in der deutschen Fachzeitschrift „Recht der Arbeit“ 2002, 352-359. Des weiteren die Arbeit von Runggaldier zum Thema „Flexibilisierung des Arbeitsrechts und Tarifvertragsrecht. Österreich und Italien im Vergleich“, in Industrielle Beziehungen 2003, 41-63, sowie die in italienischer Sprache verfassten Arbeiten von RUNGGALDIER zu Fragen des deutschen und österreichischen Arbeits- und Sozialrechts, in den Zeitschriften „Diritto ed economia dello stato sociale“ 2003, 153-158; „Diritto del Mercato del lavoro“, 2003, 557-571; und „Il lavoro nella giurisprudenza“ 2004, 943-948.
3. Angestellten- und Arbeiterrecht, insb Entgeltfortzahlungsrecht
Im Frühjahr 2001 hat DRS mit einer rechtsdogmatischen Untersuchung des geltenden Entgeltfortzahlungsrechts mit dem Titel „Entgelt ohne Arbeit – eine Durchbrechung des arbeitsrechtlichen Synallagmas?” begonnen. In dieser Arbeit werden allgemeine Fragen des Entgeltfortzahlungsrechts behandelt. Schwerpunkt der Arbeit bildet die Untersuchung wieso der Arbeitgeber in zahlreichen Fällen zur Entgeltfortzahlung verpflichtet ist (zB Krankenstand), andere wichtige, die Person des Arbeitnehmers betreffende Dienstverhinderungsgründe, Pflegefreistellung, Urlaub, …), obwohl der Arbeitnehmer keine Arbeitsleistung erbringt.
Im Rahmen dieses Forschungsschwerpunktes arbeitet DRS auch am Zeller-Kommentar mit, für den sie neben den Bestimmungen zum Entgeltfortzahlungsrecht (Krankenstand, andere wichtige, die Person des Arbeitnehmers betreffende Dienstverhinderungsgründe, Postensuchtage) vor allem auch die Kommentierung des Angestellten– und Arbeiterbegriffes übernommen hat.
Im Zusammenhang mit diesem Forschungsschwerpunkt sind auch die beiden von DRS im Recht der Wirtschaft 2005 (102 ff, 168 ff) veröffentlichten Artikel zu den arbeits- und sozialrechtlichen Folgen des Tsunamis zu erwähnen, die sich neben den sozialrechtlichen Aspekten vor allem auch mit dem Problem der Entgeltfortzahlung auseinandersetzen.
4. Frauenarbeit und Gleichbehandlung
Auch im Berichtszeitraum SS 2001 bis WS 2004/05 wurde vom Institut das unter den Studierenden sehr gut nachgefragte Seminar zum Thema "Frau und Recht" von BURGER-EHRNHOFER, DRS, EICHINGER, HEINDL, SCHATTLEITNER und SCHOIßWOHL abgehalten. In diesem Seminar wurden insb folgende Themen behandelt: Gleichbehandlung im Europäischen Gemeinschaftsrecht: rechtliche Grundlagen und EuGH-Rechtsprechung sowie Rechtsdurchsetzung anhand von Fallbeispielen; Gleichbehandlung und Frauenförderung (insb Quotenregelungen) im Lichte des verfassungsrechtlichen Gleichheitssatzes nach Art 7 B-VG; österreichisches Arbeits- und Sozialrecht aus Frauensicht mit Rechtsfragen zum „alten“ Gleichbehandlungsgesetz 1979 bzw zum „neuen“ Gleichbehandlungsgesetz 2004 sowie zum Gesetz über die Gleichbehandlungskommission und die Gleichbehandlungsanwaltschaft, GBK/GAW-Gesetz; ferner zum arbeitsrechtlichen Schutz vor und bei sexueller Belästigung; zum Mutterschutz und zu ergänzenden Sozialversicherungsleistungen (Wochengeld); zu Eltern-Karenz und Teilzeitbeschäftigung nach MSchG bzw VKG sowie zu ergänzenden Familienleistungen (Kinderbetreuungsgeld); weiters zu allgemeinen Fragen der Teilzeitbeschäftigung einschließlich der geringfügigen Beschäftigung und schließlich zu den familiären Dienstverhinderungsgründen (mit der Pflegefreistellung).
Im Zusammenhang mit diesem Lehr- und Forschungsschwerpunkt haben die Institutsmitarbeiterinnen BURGER-EHRNHOFER und EICHINGER gemeinsam mit ihren Kolleginnen HEINDL (Öffentliches Recht), SCHATTLEITNER und SCHOIßWOHL (Europarecht) den Beitrag „Rechtsgrundlagen der Gender- und Diversitätskonzepte: Europarechtliche Vorgaben und Rechtslage in Österreich“ in BENDL/HANAPPI-EGGER/HOFMANN (Hrsg), Interdisziplinäres Gender- und Diversitätsmanagement, LINDE-Verlag, Wien, 2004, erstellt. Des Weiteren sind im Rahmen dieses Forschungsschwerpunktes die im Berichtszeitraum von BURGER-EHRNHOFER verfassten Beiträge entstanden: „Ab 1. 1. 2002: Das Kinderbetreuungsgeld“, in Österreichisches Recht der Wirtschaft, 1/2001, 29 -33; „Die neue teilzeit“, in Österreichisches Recht der Wirtschaft, 7/2004, 419-421 sowie „Mutterschutz und geringfügige Beschäftigung“, in Österreichisches Recht der Wirtschaft, 12/2004, 746-749. Schließlich hat EICHINGER 2004 die Mitwirkung an einem Kommentar zum Gleichbehandlungsrecht übernommen, der im Manz Verlag erscheinen soll. Im selben Jahr begann EICHINGER mit der Aktualisierung ihres 1999 in Teil B des von OETKER/PREIS hrgg Sammelwerkes EAS (Europäisches Arbeits- und Sozialrecht) unter B 4200 erschienenen systematischen Beitrages zur „GleichbehandlungsRL“ 76/207/EWG (näheres unter Pkt 1 dieses Abschnitts).
5. Recht der betrieblichen Altersversorgung
RUNGGALDIER hat diesen schon seit langem bestehenden Forschungsschwerpunkt auch im Berichtszeitraum weiter vertieft. Zu nennen sind diesbezüglich die Analyse der Bedeutung des EU-Rechts für die Betriebspension in Tomandl (Hrsg), Der Einfluss des europäischen Rechts auf das Arbeitsrecht (2001), 63-81, sowie eine Reihe von Besprechungen, die wichtige Entscheidungen des OGH zum Betriebspensionsrecht betreffen und in der Fachzeitschrift „Das Recht der Arbeit“ erschienen sind (DRdA 2001, 310; 2001, 421; 2001, 532; 2002, 289; 2003, 258; 2003, 430; 2004, 313; 2004, 447).
6. Arbeitsrecht und „Neue Medien“
SACHERER beschäftigt sich seit dem Sommersemester 2004 mit den bisher in Österreich wenig erforschten Rechtsfolgen des Einsatzes „Neuer Medien“ am Arbeitsplatz. Einen Schwerpunkt bilden dabei insbesondere die arbeitsrechtlichen Aspekte der E-Mail- und Internetnutzung von Arbeitnehmern. Vor allem die Frage der Privatnutzung der diesbezüglichen Betriebsmittel des Arbeitgebers wirft spannende Fragen auf. In diesem Zusammenhang untersucht SACHERER auch die datenschutzrechtlichen und betriebsverfassungsrechtlichen Schranken bei Kontrollen der Internetnutzung von Arbeitnehmern durch deren Arbeitgeber.
Im Zusammenhang mit diesem Forschungsschwerpunkt ist auch auf die in der Fachzeitschrift „Recht der Wirtschaft“ erschienenen Beiträge „Zulässigkeit privater Internetnutzung am Arbeitsplatz“, RdW 2004, 606-609 sowie „Datenschutzrechtliche Aspekte der Internetnutzung von Arbeitnehmern“, RdW 2005, 173-178 hinzuweisen.
Im Zusammenhang mit diesem Forschungsschwerpunkt sind ua die beiden 2005 von DRS im Recht der Wirtschaft (102 ff, 168 ff) veröffentlichten Artikel zu den arbeits- und sozialrechtlichen Folgen des Tsunamis zu erwähnen, die sich vor allem mit den sozialrechtlichen Aspekten anlässlich der von der Flutkatastrophe betroffenen Österreicher und ihrer Angehöriger auseinandersetzen.
Im Rahmen dieses Forschungsschwerpunktes sind aber auch die folgenden Artikel von DRS zu erwähnen: „Der praktische Fall: Rechtsprobleme der Mehrfachversicherung“ (erschienen in Das Recht der Arbeit 2003, 461 ff) und „Forschungsstipendium – Sozialversicherungspflicht nach GSVG?“ (erschienen in Recht der Wirtschaft 2004, 285 ff).
Vorschläge zum Ausbau einer eigenständigen Alterssicherung der Frauen wurden in einem Beitrag von RUNGGALDIER und SACHERER in der Zeitschrift Soziale Sicherheit, 2003, 211-223, sowohl in rechtlicher als auch in rechtspolitischer Sicht näher dargestellt.
8. Kommentierung des Bundes-Verfassungsgesetzes
Einen verfassungsrechtlichen Schwerpunkt setzte RUNGGALDIER im Berichtszeitraum mit seinem Beitrag zu Art 10 Abs 1 Z 11 B-VG in der von SCHÄFFER/RILL hrgg Kommentierung des Österreichischen Bundes-Verfassungsgesetzes. Der Kommentar ist im Sommer 2001 im Verlag Österreich erschienen.
RUNGGALDIER untersuchte in einem Beitrag zu Ehren von Hon.-Prof. Dr. JOSEF CERNY arbeits- und sozialrechtliche Möglichkeiten der Bekämpfung von Arbeitslosigkeit. Auch aus rechtsvergleichender Sicht ist diese Untersuchung interessant, zumal sie auch auf die Gutachten zum 63. Deutschen Juristentag 2000 Bezug nimmt, die sich mit dieser Thematik befassten. Der Beitrag wurde in der von Ziniell/SCHWARZ/WÖSS ua 2001 hrsg FS-CERNY unter dem Titel „Arbeits- und sozialrechtliche Regelungen zur Bekämpfung der Arbeitslosigkeit?“ veröffentlicht.
10. Judikaturanalyse und Judikaturkritik
Das Institut hat - wie schon in den vorangegangenen Jahren - auch im Berichtszeitraum die Judikatur des OGH in arbeitsrechtlichen und sozialrechtlichen Fragen kritisch aufbereitet und damit zum wissenschaftlichen Diskurs zwischen Judikatur und Rechtswissenschaft beigetragen. Vermehrt kamen auch Besprechungen der einschlägigen EuGH-Judikatur hinzu. Es sei hier nur auf die zahlreichen, teilweise tiefgehenden Entscheidungsbesprechungen hingewiesen, die RUNGGALDIER, BURGER-EHRNHOFER, DRS, EICHINGER und KREIL in den Fachzeitschriften „Das Recht der Arbeit”, „Zeitschrift für Arbeitsrecht und Sozialrecht” sowie „Österreichisches Recht der Wirtschaft” im Berichtszeitraum veröffentlicht haben (näheres siehe unter Pkt IV.).
11. Weitere Forschungsprojekte
Im Berichtszeitraum sind die Arbeiten zu einem größeren Forschungsprojekt durch KREIL und RUNGGALDIER begonnen und wesentlich weiterbearbeitet worden (siehe dazu die Projektbeschreibung unter Punkt V.).
Nachdem KREIL sich seit 2001 mit dem Arbeitnehmerbegriff (Anwendungsfall Reiseleitungsverträge), der Familienhospizkarenz sowie Betriebspensionen ua Themen beschäftigte, hat sie sich 2004 entschlossen, ihren in den 1990er Jahren verfolgten persönlichen Forschungsschwerpunkt wieder aufzugreifen, indem sie neuerlich im Schnittbereich des Arbeitsrechts mit dem Unternehmensrecht tätig wird. War es damals das Arbeitsrecht im Konzern, dessen Untersuchung zu zwei Monographien geführt hatte, so soll nunmehr die Organisationsautonomie des Arbeitgebers im Mittelpunkt einer größeren Arbeit stehen. Zentral ist dabei das Spannungsverhältnis zwischen dem weitgehend (einseitig) zwingenden Charakter des Arbeitsrechts einerseits (zum Teil ist auch das Sozialrecht tangiert) und der (innerhalb des Formenkanons bestehenden gesellschafts- und unternehmensrechtlichen) Gestaltungsfreiheit auf Arbeitgeberseite andererseits. Praxisrelevant sind hierbei v.a. Fragen im Zusammenhang mit Umstrukturierungen – inwieweit kann mit deren Hilfe der Umfang, Inhalt oder die Reichweite von arbeitsrechtlichen Rechten und Pflichten „manipuliert“ werden? Die Rechtsprechung setzt hier unter dem Hinweis auf Gesetzesumgehung, Durchgriff uä immer wieder Schranken. Ziel des Projekts ist es, über die Einzelfallbezogenheit der Judikatur hinausgehende abstrakte Grundsätze für diese Grenzziehung zu formulieren.
Die Mitarbeiter/inn/en des Instituts wollen mit ihrer Forschungstätigkeit zum einen zur wissenschaftlichen Förderung des Faches Arbeits- und Sozialrecht beitragen. Orientiert an dem von der WU-Wien geförderten Prinzip der forschungsgeleiteten Lehre fließen diese Forschungsergebnisse gleichzeitig auch in den Institutslehrbetrieb ein. Zum anderen sind die Forschungsarbeiten aber auch um Praxisorientierung bemüht. Dies zeigt sich nicht zuletzt darin, dass Publikationen von Institutsangehörigen verbreitet Eingang in die Diskussion der Fachliteratur gefunden haben und häufig auch von der Judikatur aufgegriffen werden. Die Praxis wird vor allem durch die redaktionelle Mitarbeit des Instituts bei der Fachzeitschrift „Österreichisches Recht der Wirtschaft” laufend angesprochen.