Im
Frühjahr 2001 hat DRSmit einer
rechtsdogmatischen Untersuchung des geltenden Entgeltfortzahlungsrechts mit dem
Titel „Entgelt ohne Arbeit – eine Durchbrechung des arbeitsrechtlichen
Synallagmas?” begonnen. In dieser Arbeit werden allgemeine Fragen des
Entgeltfortzahlungsrechts behandelt. Schwerpunkt der Arbeit bildet die
Untersuchung wieso und in welchem Umfang der Arbeitgeber in zahlreichen Fällen
zur Entgeltfortzahlung verpflichtet ist (zB Krankenstand, andere wichtige, die
Person des Arbeitnehmers betreffende Dienstverhinderungsgründe,
Pflegefreistellung, Urlaub, etc), obwohl der Arbeitnehmer keine Arbeitsleistung
erbringt.
DRSarbeitet auch am Zeller-Kommentar zum Arbeitsrecht mit, für den sie
neben den Bestimmungen zum Entgeltfortzahlungsrecht (Krankenstand, andere
wichtige, die Person des Arbeitnehmers betreffende Dienstverhinderungsgründe,
Postensuchtage) vor allem auch die Kommentierung des Angestellten- und
Arbeiterbegriffes übernommen hat.
KREIL beschäftigt sich seit 2001
im Rahmen von Publikationen und gutachterlichen Stellungnahmen insb mit dem
Arbeitnehmerbegriff (Anwendungsfall Reiseleitungsverträge), der
Familienhospizkarenz, dem Betriebsübergang sowie mit Betriebspensionen.
Im April 2004 sind die Arbeiten zu einem
größeren Forschungsprojekt (gesponsert
von der EU, der Europäischen Universität Florenz und der Universität Florenz) zum Thema „Tarifentwicklung
in Europa – Länderbericht Österreich“ durch KREIL
und RUNGGALDIER begonnen worden. Im Februar 2005 wurde ein umfangreicher Bericht über
die Entwicklung der österreichischen Arbeitsbeziehungen und des
österreichischen Kollektivvertragsrechts vorgestellt.
Kommentierung
der §§ 1-28 ArbVG durch RUNGGALDIER im Rahmen eines von Prof. TOMANDL
geleiteten Großprojekts; die ersten 120 Manuskriptseiten (von den insgesamt 200
geplanten Manuskriptseiten) werden als 1. Teillieferung des Großkommentars im Frühsommer 2005 erscheinen.
RUNGGALDIER und DRS überarbeiten den erstmals 1999 erschienenen Beitrag "Arbeits- und sozialrechtliche Rahmenbedingungen beim Einsatz von Mitarbeitern in Nonprofit Organisationen" für die demnächst geplante 4. Auflage des "Handbuch der Nonprofit Organisation - Strukturen und Management". Dieser Beitrag behandelt insbesondere die Abgrenzung der unterschiedlichen Mitarbeitergruppen in solchen Organisationen und zeigt die arbeits- und sozialrechtlichen Besonderheiten bei der Beschäftigung von Mitarbeitern in Nonprofit Organisationen auf.
Im Februar 2005 hat BURGER-EHRNHOFER gemeinsam mit THOMASBERGER und SCHRITTWIESER die Kommentierung des Mutterschutzgesetzes und Väter-Karenzgesetzes übernommen. Der Kommentar wird im Frühjahr 2006 im ÖGB-Verlag erscheinen.
EICHINGER hat 2004 gemeinsam mit HR HOPF (OGH) die
Bearbeitung eines Kommentars zum österreichischen Gleichbehandlungsrecht übernommen, der im
Manz Verlag erscheinen soll. Der Darstellungsschwerpunkt wird beim Verbot der Diskriminierung auf Grund des Geschlechts nach dem Gleichbehandlungsgesetz (GlBG) 2004 liegen. Ferner werden die Diskriminierungsverbote in Bezug auf die sog "neuen geschützten Unterscheidungsmerkmale" (Alter, Religion und Weltanschauung, sexuelle Orientierung einer Person) ausführlich behandelt. Ergänzend soll schließlich auf vergleichbare Regelungen für den öffentlichen Dienst im B-GlBG und die (derzeit in parlamentarischer Behandlung stehenden) Vorschriften zur Gleichstellung von Behinderten eingegangen werden.
Gleichfalls 2004 begann EICHINGER mit der Aktualisierung ihres 1999 in Teil B des von OETKER/PREIS hrsg Sammelwerkes EAS
(Europäisches Arbeits- und Sozialrecht) unter B 4200 erschienenen
systematischen Beitrages zur „GleichbehandlungsRL“ 76/207/EWG. In der Neufassung werden va die Neuerungen durch die sog "ÄnderungsRL" 2000/73/EG (zB Begiffsbestimmungen zu Grundbegriffen wie (un-)mittelbare Diskriminierung, sexuelle Beläsitigung usw und Verbesserungen im Rechtsschutzbereich) und die Weiterentwicklung der umfangreichen EuGH-Judikatur zum Gleichbehandlungsgebot in der Arbeitswelt dargestellt.
SACHERER hat im Frühjahr 2005 gemeinsam mit B. SCHWARZ die Kommentierung des Arbeitskräfteüberlassungsgesetzes übernommen. Der Kommentar wird im März 2006 im ÖGB-Verlag erscheinen.