Vergabekriterien für Bachelorarbeiten

  • für das Pflichtfach Arbeitsrecht und Sozialrecht (Wirtschaftsrecht)
  • für das Wahlfach Arbeitsrecht (Betriebswirtschaft)



Bitte beachten Sie die untenstehenden Vergabekriterien für Bachelorarbeiten!

Das Institut kann Bachelorarbeiten nur nach Maßgabe der Personalressourcen sinnvoll betreuen. Es können also lediglich die  bis zum Zeitpunkt des jeweiligen  Vergabetermins freigewordenen Plätze neu besetzt werden. Das heißt, es werden zur Zeit pro Semester nicht mehr als ca 15 Bachelorarbeiten zur Betreuung angenommen.

Die Vergabetermine für Bachelorarbeiten werden auf der Instituts-Homepage bekanntgegeben. Außerhalb dieser Termine werden ausnahmslos keine Bachelorarbeiten vergeben.

Die Anmeldung zur Betreuung ist ausnahmslos nur mittels Anmeldeformular im Sekretariat des Instituts abzugeben (Bitte beachten Sie unten stehende Hinweise betreffend VERGABEKRITERIEN).


Um die vorhandenen Ressourcen effizient zu nützen, wird der  Zeitrahmen für die Abgabe der Bachelorarbeit  mit einem halben Jahr vorgegeben. Sollten Studierende diesen Zeitraum ohne triftige Gründe (zB Krankheit, Auslandsaufenthalt  etc.) überschreiten, so wird ihnen die Betreuung entzogen.



Der Richtwert für den Umfang der Bachelorarbeit beträgt mindestens 20 Seiten Text,  maximal 30  Seiten inkl Verzeichnissen und dem Deckblatt (dieses kann von der WU-Homepage heruntergeladen werden) DIN A4, Text 12pkt, 1,5-zeilig, Fußnoten 10pkt, einzeilig, Blocksatz. Themen bzw Themenbereiche, die von Interesse sind,  können von den Studierenden vorgeschlagen werden. Grundsätzlich bietet das Institut den Studierenden jedoch Themenvorschläge. Diese liegen im Sekretariat zur Einsicht in den Institutsstunden auf und werden auch auf der Institutshomepage veröffentlicht.

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Folgende VERGABEVORAUSSETZUNGEN müssen bei der Anmeldung erfüllt sein:

Allgemeine Voraussetzungen:

- ABSCHLUSS DES 1. STUDIENABSCHNITTES

(alle Prüfungen – d.h. auch „Fremdsprachliche Wirtschaftskommunikation I“ – müssen erfolgreich absolviert worden sein)

(Vorweis des Sammelzeugnisses)


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PFLICHTFACH    Wirtschaftsrecht:


Abgeschlossene Lehrveranstaltungen: 

-  Grundlagen rechtswissenschaftlichen Arbeitens
   (empfohlen wird die Ablegung dieses Fachs am Institut für österr. und europ. 

   Arbeits- und Sozialrecht oder am Institut für Zivilrecht und Unternehmensrecht)

-  Individualarbeitsrecht

-  Kollektives Arbeitsrecht

-  Grundzüge des Sozialrechts

-  FACHPRÜFUNG Privatrecht einschließlich zivilgerichtliches Verfahren


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WAHLFACH    Arbeitsrecht:

Abgeschlossene Lehrveranstaltungen: 

-  Grundlagen wissenschaftlichen Arbeitens (aus dem Bereich Rechtswissenschaft)
    (empfohlen wird die Ablegung dieses Fachs am Institut für österr. und europ.
    Arbeits- und Sozialrecht oder am Institut für Zivilrecht und Unternehmensrecht)

-  Individualarbeitsrecht

-  Kollektives Arbeitsrecht

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Das Institut vergibt die freien Stellen nach den untenstehenden Vergabekriterien:

  1. Die qualitative Eignung des Themas (bei eigener Themenwahl).

  2. Das Thema darf nicht in laufender Bearbeitung sein oder in einer in letzter Zeit am Institut approbierten Bachelorarbeit bearbeitet worden sein.

  3. Noten der am Institut belegten Lehrveranstaltungen.

  4. Der in den Lehrveranstaltungen gewonnene persönliche Eindruck.







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