Die Zuschüsse zu Fremdsprachendienstleistungen werden aus Drittmitteln der Vizerektorin für Forschung, Internationales und External Relations finanziert. Pro Quartal stehen derzeit rund EUR 7.500.- zur Verfügung. Alle den Richtlinien entsprechenden Anträge werden prinzipiell gleich behandelt und nach Möglichkeit in vollem Umfang gefördert. Übersteigt jedoch die Summe der förderungswürdigen Anträge die verfügbare Summe, so kommt es zu Kürzungen.
Nicht förderungswürdig sind Anträge, die entweder nicht den Vergaberichtlinien entsprechen oder grobe formale Mängel aufweisen. Mängel können jedoch behoben werden. Erfolgt die Mängelbehebung erst nach Bearbeitung der Anträge des entsprechenden Quartals, so wird der Antrag automatisch in das nächste Quartal verschoben.
Achtung: Mit Beginn des 1. Quartals 2008 wurde bei der Förderung von Beiträgen in nicht deutschsprachigen, wissenschaftlichen Zeitschriften eine genaue Eingrenzung auf das Zeitschriftenrating der WU sowie Zeitschriftenratings jener Departments, die dem Rektorat und auf dieser Seite zum Download vorliegen.
Alle weiteren förderungswürdigen Leistungen entnehmen Sie den aktuellen Richtlinien.
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Department für Informationsverarbeitung und Prozessmanagement
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Aktuelle Bewerbungsdeadline: Letzter Tag des jeweiligen Quartals
Downloads:
Richtlinien - Zuschuss zu Fremdsprachendienstleistungen
Antragsformular - Zuschuss zu Fremdsprachendienstleistungen
Kontakt:
Tel:+ 43-1-31336-4412 Fax: +43-1-31336-777 |