Ein Plagiat liegt lt. Studienrecht vor, wenn eine schriftliche Arbeit keine oder nur unzureichende Eigenständigkeit aufweist. Dies gilt für studentische Arbeiten aller Art, z.B. Seminararbeiten, Bachelor-, Master- und Diplomarbeiten.
Die Information der Studierenden über Plagiate und deren Rechtsfolgen sowie die Einschätzung dessen, ob ein Plagiat vorliegt, obliegt der/dem jeweiligen Betreuer/in.
Wichtiger Hinweis: Ab WS 2011/12 kommt an der WU flächendeckend eine neue Plagiatssoftware zum Einsatz.
Informationen und Hinweise:
Rechtliches
Erkennung von und Umgang mit Plagiaten
Plagiatsüberprüfung und -software