Dissertationen

Betreuungsvoraussetzungen

Sowohl Betreuer/in als auch 2. Beurteiler/in müssen habilitierte Universitätslehrer/innen sein. Der Betreuer/die Betreuerin muss für das Fach, das als Dissertationsfach (Hauptfach) gewählt wird, habilitiert oder als Professor/in berufen sein.

Laut Beschluss der Studienkommission bilden zehn Dissertationsbetreuungen pro Universitätslehrer/in die Höchstgrenze. Darüber hinausgehende Betreuungen werden vom Programmdirektor/von der Programmdirektorin nur in begründeten Ausnahmefällen genehmigt.

Einreichen der Arbeit

Die elektronische Abgabe der Dissertation erfolgt auf Learn@WU. Alle Infos dazu finden Sie im Learn[at]WU-Guide.  Sobald eine Arbeit für Sie zur Beurteilung vorliegt, werden Sie per Mail informiert. Wenn Sie die Betreuerin/der Betreuer der Arbeit sind, führen Sie anschließend eine Plagiatsüberprüfung durch. Sollte die/der Betreuer/in keinen Zugang zum WU-Intranet haben, übernimmt die/der 2. Beurteiler/in die Aufgabe, den Plagiats-Check durchzuführen.

Zwei Exemplare der Dissertation sind von der/dem Studierenden in der WU-Bibliothek abzugeben, eines davon wird von der WU-Bibliothek an die Österreichische Nationalbibliothek weitergeleitet. Als Beurteiler/in der Dissertation können Sie ein zusätzliches Exemplar in hard copy verlangen; bitte informieren Sie Ihre Dissertant/inn/en, wenn Sie ein gebundenes Exemplar haben möchten.

Die gebundenen Exemplare müssen einen geleimten Rücken und harten Deckel aufweisen.

Beurteilung und Noteneingabe

Für die Beurteilung der Dissertation haben die Beurteiler/innen vier Monate Zeit. Nach erfolgter Beurteilung sind das Beurteilungsprotokoll und die schriftlichen Gutachten von den Beurteiler/inne/n auszufüllen und dem Doktoratsreferat zu übermitteln.

Sperre einer wissenschaftlichen Arbeit

In Ausnahmefällen besteht die Möglichkeit, eine Dissertation sperren zu lassen. Nähere Informationen dazu finden Sie im Leitfaden des Programmdirektors.

Copyright 2012 | WU (Wirtschaftsuniversität Wien) | 15.11.2011
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