Sowohl Betreuer/in als auch 2. Beurteiler/in müssen habilitierte Universitätslehrer/innen sein. Der Betreuer/die Betreuerin muss für das Fach, das als Dissertationsfach (Hauptfach) gewählt wird, habilitiert oder als Professor/in berufen sein.
Laut Beschluss der Studienkommission bilden zehn Dissertationsbetreuungen pro Universitätslehrer/in die Höchstgrenze. Darüber hinausgehende Betreuungen werden vom Programmdirektor/von der Programmdirektorin nur in begründeten Ausnahmefällen genehmigt.
Die elektronische Abgabe der Dissertation erfolgt auf Learn@WU. Alle Infos dazu finden Sie im Learn[at]WU-Guide. Sobald eine Arbeit für Sie zur Beurteilung vorliegt, werden Sie per Mail informiert. Wenn Sie die Betreuerin/der Betreuer der Arbeit sind, führen Sie anschließend eine Plagiatsüberprüfung durch. Sollte die/der Betreuer/in keinen Zugang zum WU-Intranet haben, übernimmt die/der 2. Beurteiler/in die Aufgabe, den Plagiats-Check durchzuführen.
Zwei Exemplare der Dissertation sind von der/dem Studierenden in der WU-Bibliothek abzugeben, eines davon wird von der WU-Bibliothek an die Österreichische Nationalbibliothek weitergeleitet. Als Beurteiler/in der Dissertation können Sie ein zusätzliches Exemplar in hard copy verlangen; bitte informieren Sie Ihre Dissertant/inn/en, wenn Sie ein gebundenes Exemplar haben möchten.
Die gebundenen Exemplare müssen einen geleimten Rücken und harten Deckel aufweisen.
Für die Beurteilung der Dissertation haben die Beurteiler/innen vier Monate Zeit. Nach erfolgter Beurteilung sind das Beurteilungsprotokoll und die schriftlichen Gutachten von den Beurteiler/inne/n auszufüllen und dem Doktoratsreferat zu übermitteln.
In Ausnahmefällen besteht die Möglichkeit, eine Dissertation sperren zu lassen. Nähere Informationen dazu finden Sie im Leitfaden des Programmdirektors.