Diplom- und Masterarbeiten

Betreuungsvoraussetzungen

  • Diplom- bzw. Masterarbeiten dürfen von Universitätslehrer/inne/n mit Lehrbefugnis an der WU sowie Universitätsprofessor/inn/en im Ruhestand betreut und beurteilt werden.
  • Mit Genehmigung des Vizerektors für Lehre können auch Universitätsprofessor/inn/en ohne Lehrbefugnis Diplom- und Masterarbeiten an der WU betreuen.
  • Weiters kann der Vizerektor für Lehre geeigneten wissenschaftlichen Mitarbeiter/inne/n die Betreuung wissenschaftlicher Arbeiten genehmigen.
  • Auch Gastprofessor/inn/en können für die Dauer Ihres Aufenthalts an der WU Diplom- und Masterarbeiten betreuen und beurteilen. Die Arbeiten können nach Auslaufen des Vertrages fertig betreut werden.

Wichtiger Hinweis: Aufgrund der angespannten Betreuungssituation bei Diplomarbeiten wurde der Kreis der betreuungsberechtigten Personen ausgeweitet:
- WU-interne Promovierte können selbständig Betreuungen übernehmen
- Die Departments können aus dem Kreis der externen Lehrbeauftragten Personen
  ernennen, die Betreuungen übernehmen dürfen
- Honorarprofessor/inn/en können mit Betreuungen von Diplomarbeiten betraut werden

Die Namen jener externen Lehrenden, die zusätzlich für Betreuungen zur Verfügung stehen, sowie etwaige ausgeschriebene Themen sind bitte an Fr. Steffl (ute.steffl@wu.ac.at) zu übermitteln.

Mögliche Themen

Neben Themenvorschlägen der Studierenden können auch die Betreuer/innen Themen vorschlagen bzw. vorgeben. Die Themenstellungen sind so zu wählen, dass diese von den Studierenden innerhalb von sechs Monaten bearbeitet werden können.

Die gemeinsame Bearbeitung eines Themas durch mehrere Studierende ist zulässig, sofern die Leistungen der einzelnen Personen gesondert beurteilt werden können.

Voraussetzungen von Studierenden

Für das Verfassen von Diplomarbeiten existieren keine Sequenzierungen im Studienplan. Studierenden wird jedoch empfohlen, die Diplomarbeit erst in den letzten Semestern ihres Studiums in Angriff zu nehmen.

Beurteilung und Noteneingabe

Der Betreuer/die Betreuerin hat die Diplom- bzw. Masterarbeit innerhalb von 2 Monaten ab Einreichung zu beurteilen und ein Gutachten zu erstellen. Nach erfolgter Beurteilung ist das ausgefüllte und unterschriebene Beurteilungsprotokoll (Masterarbeit, Diplomarbeit) vom Institut bzw. vom/von der Studierenden an die Prüfungs- und Lehrorganisation zu übermitteln. Diese trägt die Note in das LPIS ein.

Einreichen der Arbeit

  • Das Deckblatt (Masterarbeit, Diplomarbeit) ist vom/von der Studierenden auszufüllen, zu unterschreiben und an den Beginn der Arbeit zu stellen.
  • Ein Exemplar der Diplom-/Masterarbeit ist vom/von der Studierenden vor dem Erhalt des Abschlusszeugnisses in der WU-Bibliothek abzugeben. Davor muss das erforderliche Formular in der Prüfungs- und Lehrorganisation abgeholt und von der Bibliothek ausgefüllt werden. Das Bibliotheks-Exemplar muss gebunden sein und einen geleimten Rücken und harten Deckel aufweisen.
  • Weiters wird empfohlen, ein Exemplar in der Institutsbibliothek aufzubewahren.

Sperre einer wissenschaftlichen Arbeit

Die Beantragung zur Sperre einer wissenschaftlichen Arbeit ist erst dann möglich, wenn der/die Studierende alle Studienplanpunkte absolviert hat, d.h. das Abschlusszeugnis beantragen kann. Eine Sperre ist möglich, wenn für eine wissenschaftliche Arbeit firmeninterne Daten verwendet werden, die für die Öffentlichkeit nicht zugänglich sein sollen. Weiters besteht diese Möglichkeit, wenn Studierende Teile der wissenschaftlichen Arbeit vor der Publikation wirtschaftlich nutzen möchten.

Der Sperrbescheid wird vom/von der Studierenden beantragt und von der Prüfungs- und Lehrorganisation erlassen. Die Arbeiten werden direkt mit dem Sperrvermerk (GESPERRT-Stempel) versehen. Die übliche Dauer für die Sperre einer wissenschaftlichen Arbeit beträgt ein Jahr. Die gesetzliche Dauer beträgt längstens 5 Jahre. Genauere Infos zur Abwicklung siehe hier.

Copyright 2012 | WU (Wirtschaftsuniversität Wien) | 01.03.2012
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