Wichtiger Hinweis: Aufgrund der angespannten Betreuungssituation bei Diplomarbeiten wurde der Kreis der betreuungsberechtigten Personen ausgeweitet:
- WU-interne Promovierte können selbständig Betreuungen übernehmen
- Die Departments können aus dem Kreis der externen Lehrbeauftragten Personen
ernennen, die Betreuungen übernehmen dürfen
- Honorarprofessor/inn/en können mit Betreuungen von Diplomarbeiten betraut werden
Die Namen jener externen Lehrenden, die zusätzlich für Betreuungen zur Verfügung stehen, sowie etwaige ausgeschriebene Themen sind bitte an Fr. Steffl (ute.steffl@wu.ac.at) zu übermitteln.
Neben Themenvorschlägen der Studierenden können auch die Betreuer/innen Themen vorschlagen bzw. vorgeben. Die Themenstellungen sind so zu wählen, dass diese von den Studierenden innerhalb von sechs Monaten bearbeitet werden können.
Die gemeinsame Bearbeitung eines Themas durch mehrere Studierende ist zulässig, sofern die Leistungen der einzelnen Personen gesondert beurteilt werden können.
Für das Verfassen von Diplomarbeiten existieren keine Sequenzierungen im Studienplan. Studierenden wird jedoch empfohlen, die Diplomarbeit erst in den letzten Semestern ihres Studiums in Angriff zu nehmen.
Der Betreuer/die Betreuerin hat die Diplom- bzw. Masterarbeit innerhalb von 2 Monaten ab Einreichung zu beurteilen und ein Gutachten zu erstellen. Nach erfolgter Beurteilung ist das ausgefüllte und unterschriebene Beurteilungsprotokoll (Masterarbeit, Diplomarbeit) vom Institut bzw. vom/von der Studierenden an die Prüfungs- und Lehrorganisation zu übermitteln. Diese trägt die Note in das LPIS ein.
Die Beantragung zur Sperre einer wissenschaftlichen Arbeit ist erst dann möglich, wenn der/die Studierende alle Studienplanpunkte absolviert hat, d.h. das Abschlusszeugnis beantragen kann. Eine Sperre ist möglich, wenn für eine wissenschaftliche Arbeit firmeninterne Daten verwendet werden, die für die Öffentlichkeit nicht zugänglich sein sollen. Weiters besteht diese Möglichkeit, wenn Studierende Teile der wissenschaftlichen Arbeit vor der Publikation wirtschaftlich nutzen möchten.
Der Sperrbescheid wird vom/von der Studierenden beantragt und von der Prüfungs- und Lehrorganisation erlassen. Die Arbeiten werden direkt mit dem Sperrvermerk (GESPERRT-Stempel) versehen. Die übliche Dauer für die Sperre einer wissenschaftlichen Arbeit beträgt ein Jahr. Die gesetzliche Dauer beträgt längstens 5 Jahre. Genauere Infos zur Abwicklung siehe hier.