Bachelorarbeiten können an der WU von Studierenden im Rahmen des zweiten Studienabschnittes bzw. des Hauptstudiums verfasst werden. Sie sind nicht an eine Lehrveranstaltung gekoppelt. Die Themenstellung ist einem Pflicht- oder Wahlfach des Studienplans bzw. im Bachelorstudium Wirtschafts- und Sozialwissenschaften des gewählten Studienzweigs zu entnehmen.
Bei Bachelorarbeiten handelt es sich definitionsgemäß nicht um wissenschaftliche Arbeiten. Demnach müssen sich die Ansprüche an Bachelorarbeiten auch deutlich von jenen an Diplom- und Masterarbeiten unterscheiden. Für Bachelorarbeiten ist auf Studienrendenseite eine Workload von 9 ECTS angesetzt. Dies entspricht einem Arbeitsaufwand von ca. 225 Arbeitsstunden, also rund 6 Arbeitswochen. Mit diesem Arbeitsaufwand muss es den Studierenden nicht nur möglich sein, die Arbeit abzufassen, sondern auch sämtliche vor- und nachgelagerte Aufgaben (Literaturrecherche, etwaige empirische Erhebung, Korrekturlesen etc.) durchzuführen. Die Dauer der Betreuung einer Bachelorarbeit sollte idR bei 2 bis max. 3 Monaten liegen.
Die Studierenden sollen im Rahmen der Abfassung zeigen, dass sie fähig sind innerhalb eines vorgegebenen Zeitraums eine Problemstellung zu definieren, thematisch sinnvoll einzugrenzen und zu bearbeiten. Es ist davon auszugehen, dass es sich weitgehend um literaturbasierte Arbeiten handelt. Empirische Untersuchungen können zwar Teil einer Bachelorarbeit sein, sie müssen jedoch so gestaltet sein, dass der damit verbundene Aufwand für die Studierenden bewältigbar ist. Größere empirische Studien sind nur dann im Rahmen einer Bachelorarbeit durchführbar, wenn mehrere Studierende gemeinsam ein Thema bearbeiten.
In Hinblick auf die Betreuung von Bachelorarbeiten gelten folgende Bestimmungen:
Am Beginn der Betreuung sind die Anforderungen und die Erwartung an die Arbeit zu klären. Seitens der Studierenden ist ein kurzes Proposal einzureichen. Es werden die konkrete Themenstellung vereinbart sowie die zeitliche Planung der Arbeit besprochen. Im Zuge der Betreuung von Bachelorarbeiten sind mehrere Kontakte (als Richtwert gelten vier Betreuungskontakte) mit den Studierenden vorgesehen, in deren Rahmen der Fortschritt der Arbeit sowie etwaige Fragen bzw. Probleme thematisiert werden. Nach erfolgter Beurteilung ist den Studierenden ausführliches Feedback über die Arbeit zu geben und darzulegen, wie die Note zustande gekommen ist.
Die Studierenden müssen grundsätzlich die LV „Grundlagen (rechts)wissenschaftlichen Arbeitens“ in dem Fachbereich absolvieren, in dem die Bachelorarbeit geschrieben wird. Als Betreuer/in steht es Ihnen frei auch eine fachfremde Grundlagen-Lehrveranstaltung zu akzeptieren. Als spätester Zeitpunkt kann die LV parallel mit der Abfassung der Bachelorarbeit absolviert werden.
Neben Themenvorschlägen der Studierenden können auch die Betreuer/innen Themen vorschlagen bzw. vorgeben. Die Themenstellungen sind so zu wählen, dass diese von den Studierenden innerhalb von 225 Arbeitsstunden bzw. 28 Vollzeit-Arbeitstagen (entspricht den 9 ECTS-Credits) bearbeitet werden können.
Die Bearbeitung eines Themas durch mehrere Studierende ist möglich, sofern die einzelnen Teilleistungen identifizierbar und getrennt voneinander beurteilbar sind. Der Arbeitsaufwand für die Abfassung der gesamten Bachelorarbeit erhöht sich bei Bearbeitung durch mehrere Studierende entsprechend.
Sind im Rahmen einer Lehrveranstaltung schriftliche Arbeiten (z.B. Projektarbeiten) zu erstellen, können diese in die Bachelorarbeit integriert werden. Dabei ist jedoch zu beachten, dass die Workload einer Bachelorarbeit über jener für eine Projektarbeit liegt. Die Bachelorarbeit ist also deutlich mehr als eine geringfügige Erweiterung einer Projektarbeit. Teile einer Diplom-, Masterarbeit o.Ä. können nicht als Bachelorarbeit verwendet werden. Die Anerkennung von Bachelorarbeiten ist ausnahmslos nicht möglich.
Die Abgabe der Arbeit erfolgt elektronisch auf Learn@WU. Detaillierte Informationen zur Verwaltung der Arbeiten auf der Lernplattform finden Sie im Learn@WU Guide. Sobald eine Arbeit für Sie zur Beurteilung vorliegt, werden Sie per Mail darüber informiert. Verpflichtend durchzuführen ist eine Plagiatsüberprüfung mittel der Software Ephorus. Sofern Sie die Arbeit auch in hard copy vorliegen haben möchten, informieren Sie bitte den/die Studierende/n darüber, dass zusätzlich ein gedrucktes Exemplar abzugeben ist.
Die Beurteilung der Bachelorarbeit muss innerhalb von 4 Wochen ab dem Abgabetermin (Hochladen der Arbeit auf Learn@WU) erfolgen. Die Beurteilung der Bachelorarbeit ist dem/der Studierenden entweder schriftlich oder im Rahmen eines Abschlusstreffens mitzuteilen.
Nach erfolgter Beurteilung ist das ausgefüllte und unterschriebene Beurteilungsprotokoll (pdf) vom Institut bzw. vom/von der Studierenden an die Prüfungs- und Lehrorganisation zu übermitteln. Diese trägt die Note in das Bach-System ein. Voraussetzung für die Eintragung der Beurteilung ist die positive Absolvierung der Lehrveranstaltung „Grundlagen (rechts-)wissenschaftlichen Arbeitens“ (siehe "Voraussetzungen von Studierenden").
Eine Sperre von Bachelorarbeiten ist nicht möglich, da diese bei dem/der Betreuer/in bzw. im Institut verbleiben und nicht in der Bibliothek zur öffentlichen Verwendung aufgelegt werden.
1.) Eigenständigkeit: Ist die Arbeit mehr als nur der Abriss unterschiedlicher Quellen, ist eine Eigenleistung des/der Studierenden zu erkennen?
Das zentrale Beurteilungskriterium einer Bachelorarbeit ist die Eigenständigkeit, also die deutliche Trennung von übernommenem Wissen und eigenen Überlegungen, wobei der Eigenleistung der Studierenden in Hinblick auf den Wert der Arbeit besondere Bedeutung zukommt.
2.) Erreichung der Zielsetzung: Ist es gelungen im Rahmen der Arbeit die am Beginn formulierte Fragestellung (Forschungsfrage) zu beantworten?
Die Bachelorarbeit soll die Problemstellung nachvollziehbar und schlüssig behandeln, d.h. die selbst gesetzten Ziele müssen am Ende der Arbeit auch eingelöst worden sein. Damit rückt insbesondere die Synthese (Zusammenfassung und Schlussfolgerungen) am Ende der Arbeit ins Zentrum der Begutachtung.
3.) Klare Argumentation: Ist es dem/der Studierenden gelungen, der Arbeit eine logische Struktur zu geben, eigene Standpunkte zu entwickeln und diese fundiert zu vertreten?
Die Bachelorarbeit soll einen durchgängigen „roten Faden“ haben, der die Leser/innen durch die Arbeit führt. Argumente sollen logisch aufgebaut und miteinander verbunden sein und nicht nur lose aneinander gereiht werden.
4.) Umgang mit Fachtermini und Literaturauswahl: Werden Fachbegriffe sinn- und maßvoll eingesetzt und entsprechend erklärt? Zeigt die Literaturauswahl, dass sich der/die Studierende mit dem Thema auseinander gesetzt hat und über Recherchekenntnisse verfügt?
Die Bachelorarbeit soll möglichst einfach und verständlich geschrieben sein, was einen bewussten Umgang mit Fachtermini und Fremdwörtern erfordert. Die Studierenden sollen sich im Rahmen der Erstellung intensiv mit dem Themengebiet vertraut machen und Referenzliteratur kennen.
5.) Empirische Studien lassen sich im Rahmen von Bachelorarbeiten kaum sinnvoll durchführen und sollen daher vorwiegend auf Masterebene erfolgen. Sofern dennoch empirisch gearbeitet wird: Lässt sich die Auswahl der Methode(n) begründen, erscheint sie sinnvoll und hat der/die Studierende die gewählte Methode zielführend eingesetzt?
Die Studierenden sollen zeigen, dass sie empirisch arbeiten können und dass sie in der Lage sind die Ergebnisse entsprechend auszuwerten, zu interpretieren und zu kontextualisieren.