Eine Lehrveranstaltung kann abgehalten werden, wenn in der ersten und zweiten Einheit jeweils mindestens 10 Studierende anwesend sind. Diese Regelung (beschlossen in der Fachbereichssitzung April 2004) gilt für alle LVs und Wahlfächer, ausgenommen davon sind LVs aus Doktorats- und PhD-Programmen.
Sollten weniger als 10 Studierende an der Lehrveranstaltung teilnehmen, ist für die Abhaltung eine Genehmigung des VRL erforderlich.
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