Bei
prüfungsimmanenten Lehrveranstaltungen (PIs) besteht grundsätzlich
Anwesenheitspflicht der Studierenden. Die Mindestanwesenheit von Studierenden
in PIs ist gesetzlich nicht und WU-intern nicht einheitlich geregelt. Eine
diesbezügliche Regelung obliegt dem/der LV-Leiter/in und ist den Studierenden in der
ersten LV-Einheit (vorzugsweise in schriftlicher Form) mitzuteilen.