Mindestanwesenheit von Studierenden in prüfungsimmanenten Lehrveranstaltungen

Bei prüfungsimmanenten Lehrveranstaltungen (PIs) besteht grundsätzlich Anwesenheitspflicht der Studierenden. Die Mindestanwesenheit von Studierenden in PIs ist gesetzlich nicht und WU-intern nicht einheitlich geregelt. Eine diesbezügliche Regelung obliegt dem/der LV-Leiter/in und ist den Studierenden in der ersten LV-Einheit (vorzugsweise in schriftlicher Form) mitzuteilen. 

Copyright 2012 | WU (Wirtschaftsuniversität Wien) | 04.02.2010
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