Rechtsschutz für Studierende bei Prüfungen

Treten bei der Durchführung einer Prüfung grobe Mängel auf (z.B. fehlende Sitzplätze), können negativ beurteilte Studierende einen Antrag auf Aufhebung der Prüfung stellen. Der Antrag muss von dem/der Studierenden innerhalb von zwei Wochen nach Bekanntgabe der Beurteilung gestellt werden. Bei Genehmigung wird die Prüfung aufgehoben, es geht kein Prüfungsantritt verloren.

Entsprechende Anträge sind von Studierenden im Bereich Studienrecht einzureichen.

Kontakt: E-Mail, Webseite Studienrecht

Copyright 2012 | WU (Wirtschaftsuniversität Wien) | 15.03.2010
MEMBER OF logo cems logo pim