Einsicht in und Aufbewahrung von Prüfungsunterlagen

Aufbewahrung von Beurteilungsunterlagen

Prüfungsunterlagen müssen mindestens 1 Jahr ab Bekanntgabe der Beurteilung aufbewahrt werden.

Einsicht in Prüfungsunterlagen

Studierende können 6 Monate ab Bekanntgabe der Beurteilung Einsicht in die Beurteilungsunterlagen (inkl. Prüfungsfragen) und Prüfungsprotokolle nehmen. Studierende sind berechtigt, von den Unterlagen Kopien anzufertigen.

Hinweis: Studierende dürfen von Multiple-Choice-Prüfungen inklusive der jeweiligen Antwort-Items keine Kopien anfertigen.

Copyright 2012 | WU (Wirtschaftsuniversität Wien) | 04.02.2010
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