Prüfungsunterlagen müssen mindestens 1 Jahr ab Bekanntgabe der Beurteilung aufbewahrt werden.
Studierende können 6 Monate ab Bekanntgabe der Beurteilung Einsicht in die Beurteilungsunterlagen (inkl. Prüfungsfragen) und Prüfungsprotokolle nehmen. Studierende sind berechtigt, von den Unterlagen Kopien anzufertigen.
Hinweis: Studierende dürfen von Multiple-Choice-Prüfungen inklusive der jeweiligen Antwort-Items keine Kopien anfertigen.