Studierende können eine negativ beurteilte Prüfung viermal wiederholen, es können demnach maximal fünf Prüfungsantritte genutzt werden. Die dritte und vierte Wiederholungsprüfung ist jedenfalls kommissionell abzuhalten. Auf Antrag des/der Studierenden kann bereits die zweite Wiederholungsprüfung kommissionell abgehalten werden, der Antrag dafür ist in der Prüfungs- und Lehrorganisation einzureichen. Wird auch der letzte kommissionelle Prüfungsantritt negativ benotet, wird das Studium geschlossen.
Hinweis: Bei identischen Prüfungen in den Bachelorstudien Wirtschafts- und Sozialwissenschaften und Wirtschaftsrecht sind in jedem Studium fünf Antritte möglich. Sind Studierende in beiden Bachelorstudien zugelassen, können sie demnach insgesamt 10 Antritte in Anspruch nehmen.
Umstieg Diplomstudium - Bachelorstudium
Beim Umstieg von einem Diplomstudium auf ein Bachelorstudium werden die bereits verwendeten Prüfungsantritte nicht übernommen. Studierende können im Bachelorstudium erneut fünf Prüfungsantritte nutzen.
Eine bereits positiv beurteilte Prüfung kann einmal innerhalb von sechs Monaten nach Ablegung wiederholt werden. Spätestens muss die Wiederholung jedoch bis zum Abschluss des betreffenden Studienabschnittes bzw. Studiums erfolgen.
Hinweis: Die bereits positiv absolvierte Prüfung ist durch den erneuten Antritt in jedem Fall nichtig.
Die Anmeldung zur Prüfungswiederholung erfolgt von den Studierenden in der Prüfungs- und Lehrorganisation.